Blackout oder doch nicht ?

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chonburi
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#1101 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von chonburi »

Nun mal nicht so stuermisch , user aus hua hin, der lt. THE DIETER zuvor Rayong dort stehen hatte,
Der Witz ist ja beim Thema Endlager, die Schweden und Finnen machen es vor, das tief, 340 Meter, im harten Granitgestein, also unterirdisch, ein Endlager aus- und gebaut werden könnte, seit langer Zeit schon.
https://www.nittaya.de/threads/atomkraf ... st-1933967


Zu glauben ein Endlager gefunden zu haben , bedeutet ja noch lange nicht, dass dieses auch jemals genutzt wird.

Waeren nicht die ersten Endlagerplaene , die nach intensiven Kostenaufwand wieder verworfen werden muessten .

:joint:


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Tramaico
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#1102 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von Tramaico »

Hm, warum wird der Atommuell nicht einfach exportiert? Zum Beispiel zum Planeten Venus, ueber den kuerzlich Volker Rhodan, die entgruente Elfe, im Partnerforum referierte.

:roll:
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chrima
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#1103 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von chrima »

chonburi hat geschrieben: Fr 27. Jan 2023, 04:44
Der Witz ist ja beim Thema Endlager, die Schweden und Finnen machen es vor, das tief, 340 Meter, im harten Granitgestein, also unterirdisch, ein Endlager aus- und gebaut werden könnte, seit langer Zeit schon.
https://www.nittaya.de/threads/atomkraf ... st-1933967
Zu glauben ein Endlager gefunden zu haben , bedeutet ja noch lange nicht, dass dieses auch jemals genutzt wird.
Das ist doch wieder so ein belangloses Gequatsche eines Reiskornes, völlig ohne Substanz.
Haben wir in Deutschland einen Lagerort gefunden? Nein
Wären die Anlieger mit der Wahl zufrieden? Nein
Wäre es kostengünstig? Nein

Das Geld kann sinnvoller ausgegeben werden. Heute was über Geothermie gesehen. 1/4 der Heizbedarf kann damit gedeckt werden im Bayern sogar 40 %. Nachhaltig und langfristig mit gerade 6 ct / kWh (aktuelle Bezugspreise Fernwärme aus Geothermie in Bayern) kostengünstig.
https://www.zdf.de/dokumentation/planet ... g-100.html
Ist nur ein weiteres Beispiel für Nachhaltigkeit neben Wind und Sonne.
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#1104 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von phbphb »

Tramaico hat geschrieben: Fr 27. Jan 2023, 04:20
phbphb hat geschrieben: Do 26. Jan 2023, 19:55Ich wähle diesmal natürlich grün.
Du meinst eher grün. Farbenblindheit hat einen Namen. Kitty.

:xmas2:
Leider leider kann ich 💜Wolodymyr💜 von Berlin aus nicht wählen. Die Farbe stimmt also schon, dass ist Jaraschgrün. Letztes Mal wählte ich Czajagelb. (Czaja gibt's aber auch in Schwarz, sind Brüder, dem Nachnamen nach polnischstämmig)
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#1105 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von chonburi »

Was gibt es Neues vom Friedrich ausserhalb seines Twitter channels ?

Nichts .

Den Leuten das Bild einer funktionierenden Kernfusion verkaufen .

Forschung und Entwicklung im Bereich der Erneuerbaren ?

Kein Wort dazu.
Dabei müsse man auch in der Energiepolitik offen und ohne ideologische Schranken alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, die es heute und in Zukunft gebe. Dazu gehöre auch die Fortsetzung der Erforschung der Kernfusion, die eines Tages einen Beitrag zur Energieversorgung leisten könne.
https://www.kas.de/de/veranstaltungsber ... innovation
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#1106 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von Tramaico »

phbphb hat geschrieben: Fr 27. Jan 2023, 13:00Die Farbe stimmt also schon, dass ist Jaraschgrün.
Neenichtmehr. Die haben doch zwischenzeitlich ganz klar den Farbton geaendert. Muessten im Grunde umfirmieren. In "Die Chamaeleons?"

:popcorn:
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#1107 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von chonburi »

Ist er das nun , der erste zaehlbare Habeck-blackout ?
Im Landkreis Harz ist großflächig der Strom ausgefallen. In der Nacht zu Montag seien für mehrere Stunden die Städte Halberstadt, Blankenburg, Teile von Wernigerode und mehrere Gemeinden ohne Strom gewesen
https://www.stern.de/gesellschaft/regio ... 48034.html


"Schaden in einem Umspannwerk" heisst es dort ,

mal bei Twitter heute schau'n , ob sich Selbstdenker mit so einer billigen Begruendung abspeisen lassen .....

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chrima
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#1108 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von chrima »

Direkte Auswirkung des Gasmangels und AKW Abschaltung …

und von Eisregen :cool:

Das ist ja Ost-Harz. Vielleicht sind die Russen schon da und haben einen Brückenkopf errichtet.
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#1109 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von chonburi »

PLANUNGSBESCHLEUNIGUNG

FDP bremst Habeck bei Go-to-Areas

Die Grünen wollen Windparks und Stromleitungen in ausgewiesenen Gebieten von Umweltverträglichkeitsprüfungen befreien. Kurz vor dem Kabinettsbeschluss macht ihnen die FDP jedoch einen Strich durch die Rechnung. Justizminister Buschmann begründet das formal-juristisch, vermutlich steckt aber mehr dahinter.

von Steven Hanke
veröffentlicht am 30.01.2023

Die Ampel-Koalition hat sich nach Darstellung von Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Genehmigungsverfahren (auch laufende) für Windparks und Stromleitungen erheblich beschleunigen soll. Zum Ärger Habecks meldete Justizminister Marco Buschmann (FDP) unmittelbar vor dem geplanten Kabinettsbeschluss am Mittwoch aber rechtliche Zweifel an der Vorlage an und stoppte den Beschluss so noch kurzerhand. Ob er an diesem Mittwoch im Kabinett nachgeholt wird oder aber im schriftlichen Umlaufverfahren, wird weiter verhandelt.

Mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes (ROGÄndG), die seit Dezember dem Bundestag vorliegt, sollten ursprünglich „Go-to-Areas“ nur für Windparks an Land eingeführt werden. In diesen ausgewiesenen Vorranggebieten entfällt damit gemäß einer neuen EU-Verordnung die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung für Einzelprojekte, sofern die Gebiete insgesamt einer (vergleichsweise oberflächlichen) Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Im Gegenzug zahlen die Anlagenbetreiber in staatliche Artenschutzprogramme zum Populations-Erhalt ein.

Die vom Wirtschaftsministerium entwickelte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hat nun zum Ziel, diese Verfahrenserleichterungen auch für Offshore-Windparks und für Höchstspannungsleitungen einzuführen (Background berichtete). „Die Ressortabstimmung ist abgeschlossen“, heißt es in dem Antrag, der Background vorliegt und auf den 25. Januar datiert ist, also den Tag der Kabinettssitzung. Kanzleramt, Justiz- und Finanzministerium hätten demnach zugestimmt, alle anderen Ressorts keine Einwände erhoben. Erst am späten Dienstagabend hat sich das BMWK mit dem Umweltministerium geeinigt. Selbst die Spitzen von fünf Naturschutzverbänden stellten sich am Mittwoch wie berichtet hinter den Entwurf.

Doch dann hat Buschmann in der Vorbesprechung der Kabinettssitzung den Beschluss platzen lassen. Das ging manchen offenbar zu schnell: Auf der Regierungs-Website war am Mittwoch für kurze Zeit der Beschluss verkündet.

BMWK: BMJ stimmte Verschiebung der Rechtsprüfung zu

Das BMJ begründete sein Veto dem Vernehmen nach damit, dass es die Rechtmäßigkeit des Antrags in der Eile nicht prüfen konnte. Dagegen heißt es in Habecks Vorlage, dass die Rechtsprüfung in Anbetracht des engen Zeitrahmens während des parlamentarischen Verfahrens fortgesetzt werde – und dass das Justizministerium dem „nicht entgegengetreten“ sei. Aus Sicht des BMWK „steht die noch nicht abgeschlossene Rechtsprüfung einer Kabinettbefassung nicht im Wege.“ Letztlich blieb Habeck aber aus formalen Gründen nichts anderes übrig, als die Verschiebung zähneknirschend hinzunehmen.

Folglich darf spekuliert werden, dass die FDP die Rechtsprüfung nur vorgeschoben hat, um den Grünen etwa im Koalitionsausschuss am vergangenen Donnerstag inhaltliche Anpassungen in diesem Gesetz oder weitergehende Zugeständnisse an anderer Stelle abzuringen. Der Ausschuss endete bekanntlich ohne offizielle Ergebnisse. Die Forderung dürfte vor allem lauten, den Verzicht auf UVP und artenschutzrechtliche Prüfung auf andere Bereiche auszudehnen. Dieser Gedanke kommt in gewissem Maße auch im Änderungsantrag zum Ausdruck, in dem es heißt: „Wir bitten die Koalitionsfraktion (sic) zu prüfen, ob und welche weiteren Beschleunigungsmaßnahmen bei Speichern und Verteilnetzen sinnvoll sind.“

Welche Erweiterungen erlaubt wären, das gibt die zum Jahreswechsel in Kraft getretene EU-Notfallverordnung recht klar vor. Artikel 6 ermöglicht eine Ausnahme von der UVP-Pflicht und Artenschutz-Prüfung für sämtliche Erneuerbare sowie für „Energiespeicher und Stromnetze, die für die Integration erneuerbarer Energie in das Elektrizitätssystem erforderlich sind“. Voraussetzung ist, dass die Staaten dafür zusammenhängende Vorranggebiete (die Go-to-Areas) ausweisen. Die gibt es in Deutschland bereits für Windkraft und Netze, wobei bislang eine UVP vorgeschrieben ist, aber nicht für Speicher, Verteilnetze, Fotovoltaik, Biomasse oder Geothermie.

Liberale und Union drängen immer wieder auf Ausnahmen bei der UVP-Pflicht zugunsten von Straßen, Brücken und Schienen. Das FDP-Präsidium und die SPD-Fraktion schlugen laut „Spiegel“ eine pauschale Ausnahme von der UVP-Pflicht für Ersatzbauten von Autobahnbrücken vor, die nicht direkt mit der Energiewende zu tun haben. Vorbild für eine solche Regelung soll das LNG-Gesetz sein, mit dem man für schwimmende Flüssiggas-Terminals auf die UVP verzichtet. Rechtsgrundlage wäre nicht die EU-Notfallverordnung für die Erneuerbaren, sondern die europäische UVP-Richtlinie, die Ausnahmen in engen Grenzen zulässt.

Im Zuge dieser Debatte gaben die Grünen beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Gutachten in Auftrag, demzufolge Ausnahmen nur nach einer Einzelfallprüfung infrage kämen, nicht für eine ganze Projektkategorie. Und auch nur, falls sonst „die politische, administrative und wirtschaftliche Stabilität und Sicherheit gefährdet“ sei, also nicht bei Straßen oder Fabriken. Das Gutachten belege eindeutig, dass das LNG-Gesetz nicht als generelle Blaupause für alle Infrastrukturprojekte taugt, sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Lukas Benner dem Spiegel.

Der UVP-Verzicht für Windenergie sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und die Stromnetze gilt laut Formulierungshilfe für alle Genehmigungsverfahren, die bis 30. Juni 2024 (Geltungszeitraum der EU-Verordnung) begonnen werden. Darüber hinaus könnten die Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen auch auf bereits laufende Genehmigungsverfahren angewendet werden. Das BMWK rechnet mit einer „signifikanten Beschleunigung“. Bei Wind an Land beziffert das Ministerium diese konkret mit rund einem Jahr. Die EU-Verordnung soll 2024 durch eine Novelle der Erneuerbaren-Richtlinie RED dauerhaft ersetzt werden.

Der Verzicht auf UVP und Artenschutzprüfung soll insbesondere auch bei den Windpark-Flächen in der Nordsee greifen, die in diesem Jahr ausgeschrieben werden und zum Teil noch nicht auf ihre Eignung untersucht worden sind. Sie sind im neuen Flächenentwicklungsplan ausgewiesen, den BMWK und BSH kürzlich veröffentlicht hatten. Nicht betroffen ist dem Antrag zufolge die neue Fläche O-2.2 in der Ostsee, weil diese sich in einem Vogelzugkorridor befindet.

Aus Sicht des Naturschutzbundes Nabu verschärft der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Konflikte beim Ausbau der Offshore-Windenergie auf See. „Im Schnelldurchgang sollen drei Jahrzehnte etabliertes Planungsrecht einkassiert werden, ohne tatsächliche Chance auf schnellere Energieunabhängigkeit durch Offshorewind“, kritisiert Verbandspräsident Jörg-Andreas Krüger. Er fordert den Bundestag auf, der Vorlage in der Form nicht zuzustimmen.
https://background.tagesspiegel.de/ener ... o-to-areas
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#1110 Re: Blackout oder doch nicht ?

Beitrag von chonburi »

Was wollt ihr denn nun BILD Zeitung ,

Deutschland durch die Krise bringen oder Umweltschutz ?

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