Klage vor dem EuGH

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
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Tramaico
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#91 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von Tramaico »

berliner35 hat geschrieben:Dabei ist noch ein Batzen Geld geflossen als Schadensersatz,Deutschland hat auch alle Gerichtskosten und Anwaltsgebühren getragen.
Link? :roll:
Deine Ausführungen in einem anderen Beitrag,Deutschland hat ein Vergleichsangebot unterbreitet und keine weiteren Kosten getragen sind an den Haaren herbeigezogen.
ICH habe nie soetwas ausgefuehrt und ziehe auch nichts bei den Haaren herbei. Fuer mich zaehlen nur Fakten. Darum auch die Frage nach einem Link fuer DEINE Ausfuehrungen mit dem Batzen Geld, das angeblich als Schadenersatz geflossen sein soll.

Ohne entsprechende Dokumentation aus verlaesslicher Quelle nehme ich nicht einfach irgendwelche Ausfuehrungen ab. Da bin ich in der Denkweise ganz wie eine Behoerde. Muss ich auch, sonst wuerden meine beruflichen Taetigkeiten nicht funktionieren.

Auch sehe ich meine persoenliche Meinung bei der Thematik als voellig irrelevant. Es geht als Profi immer nur darum, das Beste aus bestehenden Gegebenheiten herauszuholen. Das heisst mit einem Minimum an Aufwand ein Maximum an Ergebnis.


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Waitong
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#92 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von Waitong »

Folgende Seite finde ich recht informativ >>> http://www.migazin.de/2013/07/12/eu-kom ... utschland/

Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund sind die umstrittenen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Damit könnte der 2007 von der Großen Koalition verursachte Skandal beendet werden...
Die Videos zeigen deutlich welch 1000-jaehriger Mief in manchen Koepfen wabert.
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bukeo
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#93 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:
Nur Du und einige User hier Denken,das ist Egal,der EuGH und der EuGH f.M. wird Deutschland nicht verurteilen,voher wird von diesen Gerichten der Artikel 7 der Charta und der Artikel 21 Abs,2 der Charta in den Mülleimer versenkt?
nein, das denke ich nicht.
Ich gehe schon davon aus, das der A1 fällt oder abgeschwächt wird - vielleicht keine Prüfung mehr, sondern nur Besuch einer Sprachschule.
Die Frage ist halt nur - wann der EuGH das Urteil dazu in der letzten Instanz verkündet. Das kann noch Jahre dauern. Danach wird Deutschland wohl aufgefordert werden, dies
in der Praxis umzusetzen - auch hier gehört Deutschland nicht zu den schnellsten, kann also auch wieder dauern. Ev. muss noch auf Umsetzung geklagt werden usw.

Daher werden 99,9% wohl den Weg mit dem A1 einschlagen, da dieser Weg um die 2 Monate dauert. Nicht Jahre.....
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#94 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von berliner35 »

Tramaico hat geschrieben:
berliner35 hat geschrieben:Dabei ist noch ein Batzen Geld geflossen als Schadensersatz,Deutschland hat auch alle Gerichtskosten und Anwaltsgebühren getragen.
Link? :roll:
Deine Ausführungen in einem anderen Beitrag,Deutschland hat ein Vergleichsangebot unterbreitet und keine weiteren Kosten getragen sind an den Haaren herbeigezogen.
ICH habe nie soetwas ausgefuehrt und ziehe auch nichts bei den Haaren herbei. Fuer mich zaehlen nur Fakten. Darum auch die Frage nach einem Link fuer DEINE Ausfuehrungen mit dem Batzen Geld, das angeblich als Schadenersatz geflossen sein soll.

Ohne entsprechende Dokumentation aus verlaesslicher Quelle nehme ich nicht einfach irgendwelche Ausfuehrungen ab. Da bin ich in der Denkweise ganz wie eine Behoerde. Muss ich auch, sonst wuerden meine beruflichen Taetigkeiten nicht funktionieren.

Auch sehe ich meine persoenliche Meinung bei der Thematik als voellig irrelevant. Es geht als Profi immer nur darum, das Beste aus bestehenden Gegebenheiten herauszuholen. Das heisst mit einem Minimum an Aufwand ein Maximum an Ergebnis.
Woher soll jemand hierfür einen Link finden?

Keiner bekommt eine Auskunft über einen beteiligten Anwalt noch über den Namen und Adresse des Klägers!

Das geht nur,jemand klagt über das VG Berlin wegen der Scheineheermitlungen oder dem AI Test,mit der Klageerweiterung nach Artikel 267 der AEUV
diese Klage dem EuGH vorzulegen.Gleichzeig diese Klage zum Eilverfahren zu Erklären,da dem Kläger nicht zugemutet werden kann auf eine Entscheidung
lange zu warten,da seine Rechte aus dem Schutz der Ehe nicht lange hinausgezögert werden können.

Ist die Klage beim EuGH zugelassen,beginnt der Poker.

Da ist das Verhandlungsgeschick des Klägers gefragt,nicht das des Anwaltes.
Nur der Kläger kann seine Klage zurücknehmen.

Was ist es Deutschland Wert keinen Beschluß des EuGH zu erreichen?

Das ist die Gretchenfrage,nach meiner Meinung sehr viel Geld!
Beim AI um sehr viel Geld,es müßten ca.50 % der Goetheinstitute geschlossen werden,wohin dann mit den Beamten?
Es müßten viele Gesetze geändert werden,Deutschland würde sein Gesicht verlieren,Schadensersatzforderungen von ausländischen Ehepartner von Deutschen würden auf Deutschland zurollen,uvm.

Wie du so schön sagst,ein Minimum an Aufwand aber ein Maximum beim Erfolg.

Der Aufwand ist gering,nur die Anwaltskosten und die ca.400,-Euro Gerichtskosten sind vorauszuzahlen.

Dauer bis zum Geld in der Hand,oder Beschluss des EuGH 6 Monate,wie beim EuGH Fall C 513/12
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bukeo
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#95 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:
Was ist es Deutschland Wert keinen Beschluß des EuGH zu erreichen?
hängt von Deutschland ab. Entweder Deutschland lenkt ein, oder sie klagen es aus und ziehen das ganze noch ein paar Jahre in die Länge.

Beim AI um sehr viel Geld,es müßten ca.50 % der Goetheinstitute geschlossen werden,wohin dann mit den Beamten?
es gab vorher Goethe und es wird nachher Goethe geben. Halt nur mit weniger Personal. Auch werden keine Beamte entlassen, gibt ja m.E. bei Goethe gar keine.
Es müßten viele Gesetze geändert werden,Deutschland würde sein Gesicht verlieren,Schadensersatzforderungen von ausländischen Ehepartner von Deutschen würden auf Deutschland zurollen,uvm.
Deutschland hat schon öfters sein Gesicht verloren, am schlimmsten im Gräfgen Fall, als Deutschland auch keine Einigung haben wollte und es ausklagte und verlor.
Wie du so schön sagst,ein Minimum an Aufwand aber ein Maximum beim Erfolg.
welcher Erfolg? Für den Kläger sicher nicht - der musste länger klagen als der A1 gedauert hätte.
Der Aufwand ist gering,nur die Anwaltskosten und die ca.400,-Euro Gerichtskosten sind vorauszuzahlen.
nein, bei vielen kommt da noch mehr dazu. Muss die Frau z.B. im Isaan auf das Urteil warten, sind monatliche Unterhaltszahlungen für meist die gesamte Familie
aufzubringen. Das zahlt niemand zurück.
Dauer bis zum Geld in der Hand,oder Beschluss des EuGH 6 Monate,wie beim EuGH Fall C 513/12
das glaub ich erst, wenn ein Link zu einem Schadensersatzurteil hier eingestellt wird - vorher nicht.
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#96 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von profiler »

bukeo hat geschrieben: das glaub ich erst, wenn ein Link zu einem Schadensersatzurteil hier eingestellt wird - vorher nicht.
Da kannst Du ewig warten.
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#97 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von Aurillac »

bukeo hat geschrieben: es gab vorher Goethe und es wird nachher Goethe geben. Halt nur mit weniger Personal. Auch werden keine Beamte entlassen, gibt ja m.E. bei Goethe gar keine.
Richtig.
Ein guter Freund von mir ist ausgebildeter Gymnasiallehrer fuer spanisch und englisch.
Der ist Freiberufler und hat neben diversen Nachhilfejobs und Lektorenarbeit und Uebersetzungen fuer Verlage auch Auftraege von Goethe fuer Uebersetzungen.

Nach dem System arbeitet Goethe sehr haeufig. Solche Leute kriegen dann halt keine Auftraege mehr und die Arbeit wird von den eigenen Leuten uebernommen. Ausgestellt muss deswegen garantiert niemand werden.
Forenbeitrag der ausreichte fuer einen Durchsuchungsbeschluss bei einer deutschen Tageszeitung um die Identitaet des Users zu ermitteln..

"Dieser Ullrich verbietet sogar Familienvaetern ihr Feierabendbier. Das ist Rechtsbeugung"
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#98 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von berliner35 »

Also @bukeo, einen Beschluß über Schadensersatzzahlungen wirst Du nicht finden.

Darüber wird kein Beschluß gefasst,das ist ein Angebot der Regierung unter der Hand,mit schriftlicher Garatie.
Dann zieht der Kläger seine Klage zurück,es wird das Verfahren beim EuGH auf Antrag des VG Berlin eingestellt.
Der Kläger muß seine Klage vor dem VG Berlin zurückziehen,er kann das nicht vor dem EuGH,da er nicht der Kläger dort ist.

Deine Ausführungen zum Aufenthaltsgesetz sind nicht Rechtsrelevant für Ehepartner von Deutschen.
Darüber steht der Schutz der Familie,nach Artikel 7 der Charta der EU.

Außerdem hast Du den § 1.2 der Aufenthaltsgesetzgebung überlesen,da steht.: Über diese Aufenthaltsgesetzgebung stehen die Völkerrechte.

Frage.: Die Charta,Rechtsgültig in Deutschland seid 2009 ist kein Völkerrechtsvertrag?
Davor die EMRK der EU auch kein Völkerrechtsvertrag?
Die UN Menschenrechte auch kein Völkerrechtsvertrag?

Ja,was ist den Ein Völkerrechtsvertrag?

Den größten Vogel hast Du abgeschossen mit dem Einbringen der Aufenthaltsverordnung,wenn man keine Ahnung von einer EU Verordnung hat,sollte man den Mund halten.

Hier kannst Du nachlesen,die Aufenthaltsverordnung ist nur anwendbar bei Asylanten und EU Bürger,da steht nicht der kleinste Satz.:
Anwendbar auf ausländische Ehepartner von Deutschen.
Übrigens,die letzte Änderung zur AV.war am 6.6.2013 BGBl. IS. 1499

Nun noch zu Deiner Ansicht,vor 10 Jahren ist kein Beschluß des EuGH zu erwarten.
Bei der Klage vor dem VG Berlin bis zur Klagerücknahme waren es 6 Monate. C 513/12

Nun zu Deiner aufgestellten Behauptung.: Die Bundesregierung könnte das Jahrelang hinziehen.
Geht nicht,die Regierung erhält die Klageschrift,hat einen Zeitraum um zu Antworten,somit ist die Klage und der Widerspruch dem Gericht bekannt,
Dabei kann sich Deutschland nur berufen auf Verordnungen und Artikel der EU,nicht was Deutschland darüber denkt.
Hilfe von der EU Kommission kann Deutschland auch nicht erwarten,da Deutschland der letzte Staat in der EU ist,der für die Ehepartner seiner eigenen Staatsbürger diesen AI verlangt.

Deine Argumentation der AI ist Kürzer zu Erreichen wie eine Klage vor dem EuGH ist so nicht zutreffend,siehe VG Berlin VG 29 K 138/12 EuGH C 513/12

Deine Argumentation,siehe wie die USA oder Australien,wegen meiner noch alle Staaten außerhalb der EU das mit dem Sprachnachweis verlangen,
geht doch allen Usern am Arsch vorbei.
Es geht um Deutschland,als letzter in der EU,der das von den Ehepartner seiner Staatsbürger verlangt!
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#99 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von profiler »

berliner35 hat geschrieben: Es geht um Deutschland,als letzter in der EU,der das von den Ehepartner seiner Staatsbürger verlangt!
Das ist wieder völliger Blödsinn, den Du hier verbreitest. Folgende EU-Länder fordern vor Einreise Sprachkenntnisse nach A1:

* Dänemark
* Deutschland
* Großbritannien
* Niederlande²
* Österreich


²
Für türkische Staatsangehörige keine Spracherfordernis nach A1.


Das kannst Du gerne recherchieren und nachfragen, falls Du es mal wieder nicht glauben solltest!
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#100 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von berliner35 »

profiler hat geschrieben:
berliner35 hat geschrieben: Es geht um Deutschland,als letzter in der EU,der das von den Ehepartner seiner Staatsbürger verlangt!
Das ist wieder völliger Blödsinn, den Du hier verbreitest. Folgende EU-Länder fordern vor Einreise Sprachkenntnisse nach A1:

* Dänemark
* Deutschland
* Großbritannien
* Niederlande²
* Österreich


²
Für türkische Staatsangehörige keine Spracherfordernis nach A1.


Das kannst Du gerne recherchieren und nachfragen, falls Du es mal wieder nicht glauben solltest!
Möchte gerne die Links sehen,wo steht das diese Staaten für ihre einen Staatsbürger,deren Ehepartner nur mit dem Sprachnachweis die Ehegemeinschaft
im Innland gestatten.

Für Österreich habe ich die Garantie vorliegen,da wird die VO. 2004/38 EG,Freizügigkeitsgesetz auf Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern umgesetzt,nach den Beschluss C 34/09 des EuGH.

Für das rassistische Deutschland ist mir das Bekannt.
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