Quelle: http://www.nittaya.de/literarisches-22/ ... ost1429293Thomas hat geschrieben:Ja, im Rahmen der Bestimmungen für Ehegattennachzug. Wie das Prozedere im Einzelnen abläuft weiss ich leider auch noch nicht. Wir werden dazu einen Termin mit dem Konsulat machen, sobald ich wieder in Thailand bin. Ich hoffe, dass wir von der Deutsch-A1 Hürde befreit werden, weil das sonst zu lange braucht.
Da ist aber nicht das Konsulat in Thailand der richtige Ansprechpartner sondern die deutsche Auslaenderbehoerde am zukuenftigen deutschen Wohnort. Bei Familiennachzug zum deutschen Ehemann koennte z. B auf A1 auf der Basis verzichtet werden, dass die eheliche Gemeinschaft schon sehr lange im Ausland besteht und offenbar eine Kommunikationsfaehigkeit in englischer Sprach gegeben ist. Gehe davon aus, dass die "Haussprache" der Familie Englisch ist. Hierueber entscheidet aber letztendlich die deutsche Auslaenderbehoerde, wobei die Deutsche Botschaft zu 99% den Vorgaben der zustaendigen deutschen Auslaenderbehoerde folgt. Die Botschaft darf das Visum ohne entsprechen Zustimmung der zustaendigen AB nicht erteilen. Ergo, Dialog mit dieser.
Wenn alle Stricke reissen, keine Familienzusammenfuehrung mit dem deutschen Ehemann sondern Familienzusammenfuehrung zu den deutschen Kindern. A1 sollte auf jeden Fall auf die eine oder andere Weise vermeidbar sein.