Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

hier kann man sich miteinander über veschiedenes unterhalten...
Antworten
Benutzeravatar
Wellness
VIP-4
VIP-4
Beiträge: 1377
Registriert: Mi 18. Jul 2012, 12:39
Kontaktdaten:

#551 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von Wellness »

Tramaico » 13 Dec 2016, 12:11 hat geschrieben:
Dr. Neot hat geschrieben:Und in USA gibt es eh nur Mietwagen.
Qualle: http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... 150#p74296

Ups, die Zeiten haben sich dann aber dort erheblich geaendert. Einst hatte da jede(r) praktisch einen eigenen Wagen. Wenn auch natuerlich auf Ratenzahlung. :roll:
Ach wat. Die Frage muss lauten, kann er sich als stolzer Pennystockbesitzer überhaupt noch die Miete leisten ?
Nicht das er die noch als Ratenzahlung abdrücken tun tut :mrgreen:

http://www.godmode-trader.de/aktien/mic-kurs,6522216


Benutzeravatar
Wellness
VIP-4
VIP-4
Beiträge: 1377
Registriert: Mi 18. Jul 2012, 12:39
Kontaktdaten:

#552 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von Wellness »

Der Sozialmessias hat geschrieben: Ich ueberschaetze mich keineswegs. Da du bei jedweder von deiner abweichenden Meinung pauschal alle in Thailand lebenden fuer bloed erklaerst, fuehle ich mich natuerlich angesprochen.
http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... &start=290
Warum fühlen sich blöde eigentlich immer angesprochen :roll: :joint:
Benutzeravatar
Tramaico
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11568
Registriert: Sa 12. Mär 2011, 04:49
Wohnort: Bangkok
Kontaktdaten:

#553 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von Tramaico »

Der Buchhalter hat geschrieben:Woher soll ich das riechen und warum meinst du, es sei eine angemessene Wortwahl, mich als blöd zu bezeichnen, du Pfeife?
Qualle: http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... start=1650

1. Das Problem ist nicht organoleptischer Art sondern das Fehlen einer Vorenkladde.

2. "Beschraenkt" beansprucht zuviel Bandbreite und so kurz vor Weichnachten muss gespart werden. Es stehen schliesslich beim Voruminvestor vierunddreissigfuffzig fuer 'ne Krueppelkiefer an. Neben drei neuen Smartphonen latuerlich.

:xmas2:
Benutzeravatar
Tramaico
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11568
Registriert: Sa 12. Mär 2011, 04:49
Wohnort: Bangkok
Kontaktdaten:

#554 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von Tramaico »

Der Dicke hat geschrieben:
Kilgore Trout hat geschrieben:Nee, du hast Meiningen, Österreich gepostet. [...]
Spielverderber! Das hätte lustig werden können...
Qualle: http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... 160#p74355

Wieso haette, ist es doch schon und da geht noch mehr. Dr. Meiningen verarscht Euch Pfeiffen naemlich bewusst, seit(d) seiner vermeinlich versehentlichen Linklegung.

Wie naiv kann man eigentlich noch sein? Dieser Punkt geht klar an den Doktor, weil er sich DIESMAL tatsaechlich nur bleed stellt.

Warum? Nun Meiningen, Deutschland hat in google.de klare Prioritaet vor Meiningen, Oesterreich und somit wurde das "Suchergebnis" durch Eingabe von entsprechenden Keywords bewusst manipuliert. Schaut man sich den gelegten Link nun einmal etwas naeher an, dann kommt zum Vorschein, dass die Keywords "meiningen+österreich+wetter" verwendet wurden.

Meine jahrelangen Ausbildungsmassnahmen fangen hier tatsaechlich erstmals Fruechte beim promovierten Depp zu tragen, wie er ja auch ein paar Posts vorher klar bestaetigt hat. :xmas2:
Benutzeravatar
Tramaico
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11568
Registriert: Sa 12. Mär 2011, 04:49
Wohnort: Bangkok
Kontaktdaten:

#555 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von Tramaico »

Der Kreuzberger hat geschrieben:das merkwürdige ist, daß die beiden, also die 14jährige und der afghane vorher zusammen um 22:00 von der polizei kontrolliert wurden.
Qualle: http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... 600#p74459

Wieso 22:00? Weil der Afghane 22 Jahre alt ist? Es geht doch bei der Thematik nicht um Anlagenbratung, es sollte somit bei Fakten verblieben werden.

Sontachfrueh, zum Bleistift 01.00 Uhr oder spaeter, minus eine Stunde vorher Kontrolle gleich Mittnacht. Merkwuerziger ist hier, was eine 14jaehrige um diese Zeit auf Meiningens Strassen macht und die Wachtelmeister so einfach daruber hinwegsehen. Hiess es nicht mal, als Deitschland noch Deitschland war, dass fuer unter 16-jaehrige nach 22:00 Zapfenstreich auf deitschen Strasse ist, wenn nicht in Begleitung der Eltern?

Wo soll das bloss noch hinfuehren, ausser zu Vergewaltigungen etc.? :shock:
Zuletzt geändert von Tramaico am Do 15. Dez 2016, 04:05, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
Tramaico
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11568
Registriert: Sa 12. Mär 2011, 04:49
Wohnort: Bangkok
Kontaktdaten:

#556 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von Tramaico »

Dr. Neot hat geschrieben:http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74167/3510320

Bei der Kontrolle der Eltern stellte sich heraus, dass beide zur Festnahme ausgeschrieben waren. Gegen die 41-jährige Mutter hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen erlassen. Der ebenfalls 41-jährige Vater wurde aus dem gleichen Grund sowie wegen Diebstahl gesucht.

Die gegen die Mutter erlassene Geldstrafe konnte durch einen Bekannten der Familie beglichen werden. Aus diesem Grund blieb die Frau auf freiem Fuß und konnte sich weiter um die Kinder kümmern. Die Frau stellte einen Asylantrag und begab sich zur Erstaufnahmeeinrichtung nach Suhl.
Qualle: http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... 200#p74442

Yoh, in Suhl werden sie alle geholfen. :xmas2:
thai.fun
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 4557
Registriert: Mo 7. Jan 2013, 16:17
Kontaktdaten:

#557 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von thai.fun »

Tramaico » 15 Dec 2016, 03:54 hat geschrieben:Merkwuerziger ist hier, was eine 14jaehrige um diese Zeit auf Meiningens Strassen macht und die Wachtelmeister so einfach daruber hinwegsehen ...
Die AfD nimmt sich nun dem an. Noch ein Nach-Gesetzt mehr schadet nichts!
"Ausländer, Fremde und Flüchtlinge dürfen in D nur noch in Begleitung Deutscher Gewalten auftreten"!
Benutzeravatar
Tramaico
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11568
Registriert: Sa 12. Mär 2011, 04:49
Wohnort: Bangkok
Kontaktdaten:

#558 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von Tramaico »

Der Kreuzberger hat geschrieben:ich habe durchaus mitleid mit einem 14 jährigen kind, was vergewaltigt wurde und damit wahrscheinlich lange zu kämpfen hat. diesem kind dann auch noch eine mitschuld zu geben, ist vorsichtig ausgedrückt ausgesprochen schäbig. versagt haben viele, das kind mit sicherheit nicht.
Qualle: http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... 620#p74568

Eine Vierzehnjaehrige ist in Sachen Verantwortlichkeit kein Kind mehr und somit durchaus mitschuldfaehig. Sogar in einem Staat, wo zwischenzeitlich offenbar die Nachgeburten der 68 fuer die Legislative zustaendig sind.

Ein Deppengesetz oder auch Deppenverordnung ist zum Bleispiel, wenn die Polizei keine Handhabe hat Minderjaehrige um Mitternacht aufzugreifen und den verantwortungslosen Eltern zuzufuehren, weil dies Freiheitsberaubung sein. Verstandverweigerung ich hoer Dir trapsen.

Die Formel ist simpel: Scheiss Legislative kann zwangslaeufig nur zu einer Scheiss Judikative und Scheiss Exekutive fuehren wobei dann unter dem Schlussstrich in Summe Scheiss "Rechtsstaat" herauskommt. Korrekt waere in diesem Fall natuerlich Deppenstaat, der sich mit selbstgeschaffener Verstandverweigerung selbst aushebelt. "Uns sind die Haende gebunden, weil Stoffelparagraph..." Bleedheit in Vollendung.

Ganz simples Naturgesetz: Wer sich in Gefahr begibt, kann sehr schnell dabei umkommen. Fakt! Und dagegen ist jegliche Homo Sapiens Idiotie machtlos geben. Basta.

Die Vierzehnjaehrige hat jetzt sicherlich ihre Realitaetslexion gelernt, auf die harte Weise. Nach dem Naturgesetz. Dennoch, es haette schlimmer ausgehen koennen. Sie koennte tot sein. Manche Fehler macht man nur einmal. Naturgesetz.

Gretchenfrage im heutigen Idiotiewahn: Machen sich Eltern der Freiheitsberaubung strafbar, wenn sie z. B. einfordern, dass die minderjaehrige Brut um sagen wir mal 22.00 Uhr zu Hause sein muss und bei Zuwiderhandlung Massnahmen wie z. B. Stubenarrest erteilt.

Nicht scheint mehr unmoeglich zu sein, im derzeitigen Zenith der Vollverbleedung, aber da geht sicherlich noch mehr. Die Grenzen duerften nach oben offen sein.

Dennoch auch unter Warmduschern gibt es durchaus noch Gesetzgebungen, die auf Verstand basieren, wie zum Beispiel diese hier:

§ 3
Verantwortlichkeit

Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie das Familiengericht.


Quelle: https://dejure.org/gesetze/JGG/3.html

§ 19
Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html

Vierzehnjaehrige sind also bedingt schuldfaehig und wenn der Verstand aussetzt, dann muss er gegebenfalls mit harter Hand reaktiviert werden. As easy it is. Und nein, das hat jetzt mit Verstand zu tun und nichts mit Freiheitsberaubung oder Koerperverletzung sondern der gesellschaftlichen Notwendigkeit aus einem Betonklotz etwas zu formen. Im eigenen Interesse, naemlich das bei Vollendung etwas herauskommt, das halbwegs als vernunftfaehiges Wesen in stetig verbleedenden Zeiten bezeichnet werden koennte.

Ach ja. Ab einem Alter von ca. 13 Jahren setzt erfahrungsgemaess auf hormonbedingter Basis der Verstand absolut aus, worauf sicher ganz von selbst ergibt, dass dann nicht mehr unbeschraenkte Freiheiten eingeraeumt werden koennen, sondern Initiative von erwachsenen Intelligenzlern zwingend notwendig ist. Nein, Muendigkeit setzt nicht zwanslaeufig mit der Volljaehrigkeit ein, wie die Realitaet zeigt. Manche bleiben bis zum Tod unmuendig. Folgenschwer wird es dann, wenn diese Wesen Gesetze formulieren, ueber Recht und Unrecht entscheiden bzw. fuer die Umsetztung von Gesetzgebungen zustaendig sind. Das kann zwangslaeufig nur ins Auge gehen, wie die Realtiaet auch immer wieder zeigt. Und somit wird es moeglich, das eine Vierzehnjaehrige in einem vermeintlich zivilisierten Staat von einem Strafmuendigen um Mitternacht auf einem oeffentlichen Parkplatz vergewaltigt wird.

Trifft die Vierzehnjaehrige eine Mitschuld? Klares "jein", es kommt immer auf den speziellen Einzelfall ein. Minderbemittlung kann hierbei von wesentlicher Bedeutung sein, wie auch altersgerechte Reife. Wer wieder besseren Wissens handelt und dadurch Leid erleidet, nun ja, der bedarf sicherlich keinerlei Mitleids sondern eher noch einen zusaetzlichen Klapps auf den Hinterkopf, damit der Verstand wieder justiert wird. Und nein, das ist keine Koerperverletzung sondern ein erzieherische Massnahme. :wai:
Benutzeravatar
Tramaico
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11568
Registriert: Sa 12. Mär 2011, 04:49
Wohnort: Bangkok
Kontaktdaten:

#559 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von Tramaico »

J.P. hat geschrieben:Mir scheint in unserem Lande laufen viele Kasper mit Merkbefreiung herum, grinsen, nicken und alles wird gut, ........................... :biggrin:
Qualle: http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... 210#p74542

Lest an, lest an.

Wenn sich wenigstens auf diese "Staerken" beschraenkt werden wuerde, dann muesste nicht erst alles gut werden sondern es waere bereits alles gut.

Denn erst wenn der/die Deitsche aktiv wird, also in den Krieg zieht, gegen wen, fuer wen oder was auch immer, endet dieses im Regelfall immer in einer Katastrophe.

Ach ja, Syrien den Syrern, Aghanistan den Afghanen etc. und die Deitschen grillen, feiern Weihnachten, bauen Radieschen an... auf eigener Scholle. Idylle wie sie sein koennte.

Meinungsfreiheit? Papperlapapp, einfach mal (nuhr) die Fresse halten.

Kurzum, liebe Deitschinnen und Deitsche, lasst das einfach mit dem Aktivismus, denn dazu ist deitsches Stammgut wirklich ungeeignet. Blond, blauaeugig und bleed mag ja was fuers Auge bieten, aber sonst? :xmas2:
Benutzeravatar
Tramaico
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11568
Registriert: Sa 12. Mär 2011, 04:49
Wohnort: Bangkok
Kontaktdaten:

#560 Re: Im BBG wird gefragt, hier wird geantwortet oder auch mal hinterfragt

Beitrag von Tramaico »

Der Kreuzberger hat geschrieben:hätte man die nicht gleich ausweisen können?
Qualle: http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... 210#p74449

§ 53
Ausweisung

(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.

(2) Bei der Abwägung nach Absatz 1 sind nach den Umständen des Einzelfalles insbesondere die Dauer seines Aufenthalts, seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat oder in einem anderen zur Aufnahme bereiten Staat, die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner sowie die Tatsache, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat, zu berücksichtigen.

(3) Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, der im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt, der einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt, dem nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei ein Aufenthaltsrecht zusteht oder der eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt, darf nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist.

(4) Ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann nur unter der Bedingung ausgewiesen werden, dass das Asylverfahren unanfechtbar ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung internationalen Schutzes (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes) abgeschlossen wird. Von der Bedingung wird abgesehen, wenn
1. ein Sachverhalt vorliegt, der nach Absatz 3 eine Ausweisung rechtfertigt oder
2. eine nach den Vorschriften des Asylgesetzes erlassene Abschiebungsandrohung vollziehbar geworden ist.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 394), in Kraft getreten am 17.03.2016


Quelle oder besser Qualle: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/53.html

Alles klar, Herr Sparkassendirektor? Schwimmen ja, aber nasswerden darf nciht sein. Ergo, im Zweifelsfall besser ertrinken. Germanische Faust aeh offene Hand Regel.

Schau, der Ruede leckt sich an den Eiern weil er es kann. Die Deitschen weisen nicht aus, weil sie es nicht koennen. Weisen sie tatsaechlich einmal aus, dann oftmals die, die eigentlich von Wert fuer das Land sind, weil gut integriert, arbeitswillig etc. Warum, nun weil sie es in diesen Faellen koennen, weil ein als Idiotie verkleidetes "Gesetz" es gestattet. Fazit: Fuck the "law" or fucking change it. So ein Gesetz kann sehr simpel sein. Ein einziger Satz reicht: "Ya fuck up, ya fucking go! What the fuck?" As simple it is.

But...ain't no dogs and bitches 'coz they ain't smart and capable enough. Muhahahahaha.... :joint:
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 76 Gäste