Der Kreuzberger hat geschrieben:ich habe durchaus mitleid mit einem 14 jährigen kind, was vergewaltigt wurde und damit wahrscheinlich lange zu kämpfen hat. diesem kind dann auch noch eine mitschuld zu geben, ist vorsichtig ausgedrückt ausgesprochen schäbig. versagt haben viele, das kind mit sicherheit nicht.
Qualle:
http://www.babbelgosch.org/viewtopic.ph ... 620#p74568
Eine Vierzehnjaehrige ist in Sachen Verantwortlichkeit kein Kind mehr und somit durchaus mitschuldfaehig. Sogar in einem Staat, wo zwischenzeitlich offenbar die Nachgeburten der 68 fuer die Legislative zustaendig sind.
Ein Deppengesetz oder auch Deppenverordnung ist zum Bleispiel, wenn die Polizei keine Handhabe hat Minderjaehrige um Mitternacht aufzugreifen und den verantwortungslosen Eltern zuzufuehren, weil dies Freiheitsberaubung sein. Verstandverweigerung ich hoer Dir trapsen.
Die Formel ist simpel: Scheiss Legislative kann zwangslaeufig nur zu einer Scheiss Judikative und Scheiss Exekutive fuehren wobei dann unter dem Schlussstrich in Summe Scheiss "Rechtsstaat" herauskommt. Korrekt waere in diesem Fall natuerlich Deppenstaat, der sich mit selbstgeschaffener Verstandverweigerung selbst aushebelt. "Uns sind die Haende gebunden, weil Stoffelparagraph..." Bleedheit in Vollendung.
Ganz simples Naturgesetz: Wer sich in Gefahr begibt, kann sehr schnell dabei umkommen. Fakt! Und dagegen ist jegliche Homo Sapiens Idiotie machtlos geben. Basta.
Die Vierzehnjaehrige hat jetzt sicherlich ihre Realitaetslexion gelernt, auf die harte Weise. Nach dem Naturgesetz. Dennoch, es haette schlimmer ausgehen koennen. Sie koennte tot sein. Manche Fehler macht man nur einmal. Naturgesetz.
Gretchenfrage im heutigen Idiotiewahn: Machen sich Eltern der Freiheitsberaubung strafbar, wenn sie z. B. einfordern, dass die minderjaehrige Brut um sagen wir mal 22.00 Uhr zu Hause sein muss und bei Zuwiderhandlung Massnahmen wie z. B. Stubenarrest erteilt.
Nicht scheint mehr unmoeglich zu sein, im derzeitigen Zenith der Vollverbleedung, aber da geht sicherlich noch mehr. Die Grenzen duerften nach oben offen sein.
Dennoch auch unter Warmduschern gibt es durchaus noch Gesetzgebungen, die auf Verstand basieren, wie zum Beispiel diese hier:
§ 3
Verantwortlichkeit
Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie das Familiengericht.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/JGG/3.html
§ 19
Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html
Vierzehnjaehrige sind also bedingt schuldfaehig und wenn der Verstand aussetzt, dann muss er gegebenfalls mit harter Hand reaktiviert werden. As easy it is. Und nein, das hat jetzt mit Verstand zu tun und nichts mit Freiheitsberaubung oder Koerperverletzung sondern der gesellschaftlichen Notwendigkeit aus einem Betonklotz etwas zu formen. Im eigenen Interesse, naemlich das bei Vollendung etwas herauskommt, das halbwegs als vernunftfaehiges Wesen in stetig verbleedenden Zeiten bezeichnet werden koennte.
Ach ja. Ab einem Alter von ca. 13 Jahren setzt erfahrungsgemaess auf hormonbedingter Basis der Verstand absolut aus, worauf sicher ganz von selbst ergibt, dass dann nicht mehr unbeschraenkte Freiheiten eingeraeumt werden koennen, sondern Initiative von erwachsenen Intelligenzlern zwingend notwendig ist. Nein, Muendigkeit setzt nicht zwanslaeufig mit der Volljaehrigkeit ein, wie die Realitaet zeigt. Manche bleiben bis zum Tod unmuendig. Folgenschwer wird es dann, wenn diese Wesen Gesetze formulieren, ueber Recht und Unrecht entscheiden bzw. fuer die Umsetztung von Gesetzgebungen zustaendig sind. Das kann zwangslaeufig nur ins Auge gehen, wie die Realtiaet auch immer wieder zeigt. Und somit wird es moeglich, das eine Vierzehnjaehrige in einem vermeintlich zivilisierten Staat von einem Strafmuendigen um Mitternacht auf einem oeffentlichen Parkplatz vergewaltigt wird.
Trifft die Vierzehnjaehrige eine Mitschuld? Klares "jein", es kommt immer auf den speziellen Einzelfall ein. Minderbemittlung kann hierbei von wesentlicher Bedeutung sein, wie auch altersgerechte Reife. Wer wieder besseren Wissens handelt und dadurch Leid erleidet, nun ja, der bedarf sicherlich keinerlei Mitleids sondern eher noch einen zusaetzlichen Klapps auf den Hinterkopf, damit der Verstand wieder justiert wird. Und nein, das ist keine Koerperverletzung sondern ein erzieherische Massnahme.