Da ist ein Einzelschicksal s.o.bukeo hat geschrieben:natürlich, kommt nur darauf an, ob sie entweder nicht zu alt ist - oder in einer Gegend wohnt, wo ein regelmässiges Einkommen nicht zu erhalten ist. Meine Schwiegermutter ist über 80 und kann sicher nicht mehr arbeiten.plaaloma hat geschrieben: Grundsaetzlich sollte man doch davon ausgehen, jeder sorgt fuer seinen eigenen Unterhalt, ... auch eine Mutter, ... ausser sie ist zu alt zum Arbeiten.
Sorry, wir reden ueber das was in TH Tradition ist. Du fuehrst moegliche Luecken dieser Tradition an , ... das genau sind ja Argumente sie endlich zu ersetzen.bukeo hat geschrieben:Mann kann tot sein, wie bei uns - oder er hat sich verflüchtigt. Ehegattenunterhalt gibt es hier am Lande so gut wie nicht. Auch keine gerichtlichen Scheidungen.plaaloma hat geschrieben:Insgesamt bleibt in der Regel die Frage, wo ist der unterhaltspflichtige Ehemann und die Soehne. Wenn es die nicht (mehr) gibt, sollte es Familien-Vermoegen (meist Land) geben. Traditionell erben das der/die Soehne. Wenn es die nicht gibt, dann die Person, die den Aters/Pflegeunterhalt uebernimmt.
[/quote][/quote] Ich meinet, die Ansprueche, die Eltern geltend machen koennen, also zB Ersatz fuer Schulausbildung (die heute kostenlos ist).bukeo hat geschrieben:welche Ansprüche? Sinsod?plaaloma hat geschrieben:Bei Falang-Hochzeiten ist das meiner Ansicht nach bei >90 % der Frauen nicht die Erstheirat. Bei dieser ersten Heirat wurden dann aber alle sonstgen "Ansprueche" bereits abgegolten .
Nein, läuft so nicht. Der Mann zahlt nach Scheidung sicher nicht für seine Ex-Schwiegermutter, nicht mal wenn er es könnte. Da ist der neue Farang-Mann dann gefragt.
Wir haben es so gemacht. Meine Frau hatte schon tw. Baumaterial für den Hausbau (vorher Bambushütte) gekauft, ich habe es dann vor der Hochzeit fertiggebaut. Ist ein kleines Häuschen, hat damals 10.000 Baht gekostet, es fertigzustellen. Danach haben wir 2-3x pro jahr um die 300 EUR geschickt - also ca 1000 EUR pro Jahr. Das dann 2-3 Jahre lang. Dann hat die kleine Schwester geheiratet und nun schickt sie monatlich 100 EUR. Wir helfen nun nur mehr in Notfällen, wenn die Schwiegermutter ist Krankenhaus muss oder wenn beim Haus was kaputt ist. Ich mach das freiwillig - meine Frau ist da geiziger als ich. Aber solange die Mutter lebt, helf ich etwas mit.
Das ist ueberall so. Das bedeutet aber auch, wenn sie nicht mehr erwerbsfaehig ist, muss sie die Kette verkaufen und davon leben.bukeo hat geschrieben:hier bei uns ist es üblich, das man die Goldkette trägt, solange - bis man das Geld benötigt. Meist ist das dann ein Krankenhausaufenthalt o.dgl.plaaloma hat geschrieben: Es hat absolut nichts mit Tradition zu tun, wenn die Mutter die lieber um den Hals traegt um ihre Feundinnen eifersuechtig zu machen.
Also eine Art Sicherheit.
Das war auch in D bei der Sozial Hilfe so. Erst wenn das Vermoegen aufgebraucht war, gab es laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Natuerlich weiss ich das, ... aber ich gehe davon aus, das wird beim "RESTART" neu geregelt.bukeo hat geschrieben:ja, ich bleib dann lieber bei der Realität und nicht was ev. im Gesetzbuch steht. Du weisst ja - Prostitution gibt es in Thailand, ist verbotenplaaloma hat geschrieben: Es ist schwierig sich mit dir ueber Gesetze zu unterhalten, weil du die Einhaltung bei anderen forderst, es selbst aber nicht machst und du insbesonder die Gesetzsystematik nicht kennst!!
... auch wenn es die Meisten gar nicht wollen.
Du suchst dir immer gerade so aus wie es dir passt. Das Sinsod soll doch auch die Altersversorgung decken. Deswegen soll der Farang ja zahlen. Bei deiner Schwiegertochter soll dein Sohn jetzt aber nicht zahlen.bukeo hat geschrieben:ich habe darüber schon mit einigen Thais gesprochen. Die Eltern erwarten schon, das der Farang hilft. Ansonsten sagen sie, hätte die Frau besser einen Thai geheiratet.plaaloma hat geschrieben: Es darf aber nicht sein, das es Tradition wird, man sucht sich einen Falang und dann koennen alle davon leben.
Vor allem im Isaan ist der Kontoauszug des Farangs wohl das erste - was man überprüft - bevor man ihn heiratet. Hier im Norden weniger. Meine zukünftige Schwiegertochter benötigt auch kein Sinsod, da sie selbst arbeitet und auch keine Eltern mehr hat.
Klar erwarten, die Eltern was , es gibt ja auch schon Handbuecher und Kurzlehrgaenge dazu. Heute gibt es auch genug Anweisungen im Internet.
Da treffen 2 "Traditionen" aufeinander. In meiner Tradition zahlt man ueber 40 Jahre an jedem Monatsende seinen Obulus. Davon bekommt die Ehefrau ja auch etwas von ab, "falls" der Ehemann vor ihr verstirbt. ODER verzichtet die Thaifrau automatisch mit Zahlung des SinSod auf die Rente Natuerlich nicht, da kommen alle mit der westlichen Tradition gut zurecht.
Ich werde nicht mehr heiraten! Bei den Kindern reicht die Vaterschaftsanerkennung aus und wer keine Kinder hat? Ich halte das wie mit dem Versorgungsausgleich!
BSP.: Man lernt eine Frau kennen wenn 30 Jahre alt ist, man lebt mit ihr 10 Jahre zusammen bis sie 40 ist. Bei einer Scheidung in D, bekommt sie den Versorgungsausgleich fuer diese Zeit. Das zahle ich jaehrlich auf einen Sparvertrag meiner Frau ein.
Trennt man sich in TH oder verstirbt der Ehemann, hat die Thai-Frau auch (mindestens) den Gegenwert des traditionellen Sinsod.
Man muss also nicht heiraten. Es sei denn, man will der Frau etwas Gutes tun und die Rente/Pension zukommen lassen.
Genau das beabsichtige ich, aber alles "zu seiner Zeit".*