Heirat in Thailand ohne EFZ
#1 Heirat in Thailand ohne EFZ
Sollten Sie planen in Thailand zu heiraten, haben aber kein Ehefähigkeitszeugnis
zur Hand, sprechen Sie mit uns.
Thailand gehört nicht zu den 7 Staaten, in denen ein Ehefähigkeitszeugnis vorgeschrieben
ist. Die Amphoes haben hier einen recht grossen Ermessensspielraum und entscheiden innerhalb
dieses Spielraums selbst - auch wenn Ihnen hier viele was anderes erklären.
Wenn die Heiratspapiere vorliegen, ist die Ehe weltweit gültig und die deutsche Botschaft
ist verpflichtet, diese Heiratsurkunde zu legalisieren und macht dies aus Erfahrung
auch anstandslos.
Folgende Unterlagen sind wichtig!
für den deutschen Partner:
Geburtsurkunde
Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand
Reisepass
ev. bei Vorehen - Scheidungsurteil
für die thail. Partnerin:
Ledigkeitsbescheinigung vom Heimat-Amphoe
Hausregister (Original oder Kopie)
ID-Card
ev. Namensänderungsurkunden
ev. Scheidungsurkunde/Einträge vom ZRA
Die Unterlagen vom deutschen Partner müssen übersetzt, von der deutschen Botschaft und
dem thail. Aussenministerium beglaubigt werden.
Kann alles über unser Büro erledigt werden.
zur Hand, sprechen Sie mit uns.
Thailand gehört nicht zu den 7 Staaten, in denen ein Ehefähigkeitszeugnis vorgeschrieben
ist. Die Amphoes haben hier einen recht grossen Ermessensspielraum und entscheiden innerhalb
dieses Spielraums selbst - auch wenn Ihnen hier viele was anderes erklären.
Wenn die Heiratspapiere vorliegen, ist die Ehe weltweit gültig und die deutsche Botschaft
ist verpflichtet, diese Heiratsurkunde zu legalisieren und macht dies aus Erfahrung
auch anstandslos.
Folgende Unterlagen sind wichtig!
für den deutschen Partner:
Geburtsurkunde
Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand
Reisepass
ev. bei Vorehen - Scheidungsurteil
für die thail. Partnerin:
Ledigkeitsbescheinigung vom Heimat-Amphoe
Hausregister (Original oder Kopie)
ID-Card
ev. Namensänderungsurkunden
ev. Scheidungsurkunde/Einträge vom ZRA
Die Unterlagen vom deutschen Partner müssen übersetzt, von der deutschen Botschaft und
dem thail. Aussenministerium beglaubigt werden.
Kann alles über unser Büro erledigt werden.
Besuche auch unseren Blog: http://www.schoenes-thailand.at
#2 Re: Heirat in Thailand ohne EFZ
Ehefähigkeitszeugnis (zur Eheschließung im Ausland)
Beschreibung
Im Zuge der Globalisierung durch moderne Transport- und Kommunikationsmöglichkeiten kommen die Menschen einander näher. Dies zeigt sich auch durch die zunehmende Zahl "internationaler Eheschließungen". Dabei ist auch nicht ausgeschlossen, dass bi-nationale Paare aus verschiedenen Anlässen ihre Eheschließung im Ausland vornehmen lassen.
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein sog. "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen.
Hierzu gehören z. B. Bolivien, China, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern:
Belgien, Dänemark, Großbritannien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses sind grundsätzlich die selben Dokumente wie zur Eheschließungsanmeldung im Inland erforderlich. In anderen Ländern reichen schon Ihr Reisepass und eine Internationale Geburtsurkunde aus. Bitte informieren Sie sich ausführlich bei dem Standesamt, das im Ausland Ihre Eheschließung vornehmen soll!
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der deutsche Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende weder im Inland seinen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes maßgebend. Hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass für die Eheschließung der beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt ab Ausstellungsdatum sechs Monate.
Namensführung nach der Eheschließung im Ausland:
Bei der Eheschließung im Ausland bestimmt sich die Namensführung der Ehegatten der Rechtsordnung des jeweiligen Staates. Für deutsche Staatsangehörige gilt jedoch, dass eine im Ausland abgegebene Namenserklärung zum Ehenamen oder Begleitnamen nur dann wirksam wird, wenn sie deutschem Recht entspricht und die deutschen Formvorschriften beachtet wurden.
Dies bedeutet, dass selbst wenn auf der ausländischen Urkunde ein gemeinsamer Ehename aufgeführt ist, diese Ehenamensbestimmung nicht in jedem Fall auch für deutsche Staatsangehörige wirksam ist. Sollte das der Fall sein, würde für den deutschen Rechtsbereich weiterhin eine getrennte Namenführung (jeder behält seinen bisher geführten Namen) vorliegen.
Beschreibung
Im Zuge der Globalisierung durch moderne Transport- und Kommunikationsmöglichkeiten kommen die Menschen einander näher. Dies zeigt sich auch durch die zunehmende Zahl "internationaler Eheschließungen". Dabei ist auch nicht ausgeschlossen, dass bi-nationale Paare aus verschiedenen Anlässen ihre Eheschließung im Ausland vornehmen lassen.
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein sog. "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen.
Hierzu gehören z. B. Bolivien, China, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern:
Belgien, Dänemark, Großbritannien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses sind grundsätzlich die selben Dokumente wie zur Eheschließungsanmeldung im Inland erforderlich. In anderen Ländern reichen schon Ihr Reisepass und eine Internationale Geburtsurkunde aus. Bitte informieren Sie sich ausführlich bei dem Standesamt, das im Ausland Ihre Eheschließung vornehmen soll!
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der deutsche Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende weder im Inland seinen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes maßgebend. Hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass für die Eheschließung der beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt ab Ausstellungsdatum sechs Monate.
Namensführung nach der Eheschließung im Ausland:
Bei der Eheschließung im Ausland bestimmt sich die Namensführung der Ehegatten der Rechtsordnung des jeweiligen Staates. Für deutsche Staatsangehörige gilt jedoch, dass eine im Ausland abgegebene Namenserklärung zum Ehenamen oder Begleitnamen nur dann wirksam wird, wenn sie deutschem Recht entspricht und die deutschen Formvorschriften beachtet wurden.
Dies bedeutet, dass selbst wenn auf der ausländischen Urkunde ein gemeinsamer Ehename aufgeführt ist, diese Ehenamensbestimmung nicht in jedem Fall auch für deutsche Staatsangehörige wirksam ist. Sollte das der Fall sein, würde für den deutschen Rechtsbereich weiterhin eine getrennte Namenführung (jeder behält seinen bisher geführten Namen) vorliegen.
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#3 Re: Heirat in Thailand ohne EFZ
@alle
Warum heiratet keiner in Hongkong ???????? da brauchst keine EF und die HU wird auch in Europa anerkannt !!!
MFG
Peter
Warum heiratet keiner in Hongkong ???????? da brauchst keine EF und die HU wird auch in Europa anerkannt !!!
MFG
Peter
#4 Re: Heirat in Thailand ohne EFZ
in Singapur auch nicht, hier bei uns in Chiang Mai geht es auch ohne EFZ. Nicht bei allen Amphoes.peter1 hat geschrieben:@alle
Warum heiratet keiner in Hongkong ???????? da brauchst keine EF und die HU wird auch in Europa anerkannt !!!
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- Siam
- Senior Member
- Beiträge: 128
- Registriert: Mi 22. Dez 2010, 12:12
- Wohnort: Provinz Udon Thani
- Kontaktdaten:
#5 Heiraten mit einer Thai
Sehr gute Informationen gibt es hier. [url]http://www.thailaendisch.de%20.[/url]
Deutschlernen für das Goethe- Zertifikat A1 A2 in Udon Thani eine gute Adresse http://www.um-deutschlernen.com
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man hat nie ausgelernt im Leben, daher bleibe ich dran - http://www.manfred-valentin.de
#6 Re: Heiraten mit einer Thai
Der erste Link geht nichSiam hat geschrieben:Sehr gute Informationen gibt es hier. [url]http://www.thailaendisch.de%20.[/url]
....[/url]
#7 Re: Heiraten mit einer Thai
soll heissen
http://www.thailaendisch.de
Das ist Kiesow in Bangkok, bei dem geht es aber nur mit EFZ.
http://www.thailaendisch.de
Das ist Kiesow in Bangkok, bei dem geht es aber nur mit EFZ.
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#8 Re: Heirat in Thailand ohne EFZ
...gestern Abend eine Maus kennengelernt, heute am Morgen, nachdem man in der Nacht geplant hat, wird geheiratet!? Ist das so gemeint?Sollten Sie planen in Thailand zu heiraten, haben aber kein Ehefähigkeitszeugnis
zur Hand, sprechen Sie mit uns.
Sorry, das stimmt so leider nicht.Thailand gehört nicht zu den 7 Staaten, in denen ein Ehefähigkeitszeugnis vorgeschrieben
ist. Die Amphoes haben hier einen recht grossen Ermessensspielraum und entscheiden innerhalb
dieses Spielraums selbst - auch wenn Ihnen hier viele was anderes erklären.
Es waere schon ein "Ehefaehigkeitszeugnis" vorgeschrieben! Denn ohne dieses stellt die D Botschaft keine Marriage Application aus, die fuer Auslaender, um in Thailand heiraten zu koennen, vorgeschrieben ist......
Es ist nicht so, dass die Amphoes da Spielraum haben. Es ist einfach so, dass sich immer noch einige A. nicht an die eigenen (thail.) Bestimmungen halten.
TiT
http://www.nachdenkseiten.de/?p=24085
Hasta la victoria siempre
Hasta la victoria siempre
#9 Re: Heirat in Thailand ohne EFZ
naja, so schnell geht es natürlich nicht, ein paar Tage sind schon einzuplanen.Somrak hat geschrieben: ...gestern Abend eine Maus kennengelernt, heute am Morgen, nachdem man in der Nacht geplant hat, wird geheiratet!? Ist das so gemeint?
wie schon oben erklärt, benötigt Thailand kein EFZ, wie z.B. Österreich, Schweiz usw.Sorry, das stimmt so leider nicht.
Es waere schon ein "Ehefaehigkeitszeugnis" vorgeschrieben! Denn ohne dieses stellt die D Botschaft keine Marriage Application aus, die fuer Auslaender, um in Thailand heiraten zu koennen, vorgeschrieben ist......
Es ist nicht so, dass die Amphoes da Spielraum haben. Es ist einfach so, dass sich immer noch einige A. nicht an die eigenen (thail.) Bestimmungen halten.
TiT
Lediglich die Botschaft stellt die Konsularbescheinigung nicht aus, ohne das sie ein EFZ vorliegen hat. Nur benötigt man eben nicht unbedingt diese Konsularbescheinigung.
Lt. Ministerium benötigt man entweder die Kosularbescheinigung oder ein anderes amtliches Dokument, aus dem der Familienstand hervorgeht. Das ist dann eben die Aufenthaltsbescheinigung.
Wenn die vom Ministerium verlangten Papiere vorgelegt werden, ist die Heirat nach internationalen Recht weltweit gültig und Deutschland kann sie nicht ablehnen und tut es auch nicht. Alle Ehen die mit der Aufenthaltsbescheinigung geschlossen wurden, wurden auch anstandslos anerkannt und legalisiert.
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#10 Re: Heirat in Thailand ohne EFZ
Update in Sachen Heirat ohne Ehefähigkeitszeugnis
Ab dieser Woche sind Beglaubigungen von Aufenthaltsbescheinigungen, Geburtsurkunden, Scheidungsurteile usw. in Thailand weder bei der
Deutschen Botschaft, noch bei den deutschen Konsulaten mehr möglich.
Da wir diese Vorgehensweise für nicht gesetzeskonform halten, werden wir über einen Bundestagsabgeordneten eine Stellungnahme der deutschen Botschaft
anfordern, inwieweit dieses Verbot der Beglaubigungen mit den Vorschriften im Konsularwesen, konform läuft.
Es kann wohl nicht sein, das man Beweise vorlegen muss (wurde von deutscher Botschaft verlangt) - das mit den beglaubigten Papieren nicht in Thailand ohne EFZ
geheiartet wird - bevor man eine Beglaubigung erhält.
Somit wird der Weg - in Thailand ohne EFZ zu heiraten - nun bei uns ein anderer werden. Urkunden, die zur Heirat in Thailand ohne EFZ benötigt werden, werden nun
in Deutschland bei einem thail. Konsulat übersetzt und beglaubigt. Mit diesen übersetzten Urkunden ist nun eine Einschaltung der deutschen Botschaft nicht mehr nötig, auch eine Überbeglaubigung durch das thail. Aussenministerium entfällt.
Fragen dazu können über die Seite
http://www.thai-office.at
jederzeit gestellt werden.
Ab dieser Woche sind Beglaubigungen von Aufenthaltsbescheinigungen, Geburtsurkunden, Scheidungsurteile usw. in Thailand weder bei der
Deutschen Botschaft, noch bei den deutschen Konsulaten mehr möglich.
Da wir diese Vorgehensweise für nicht gesetzeskonform halten, werden wir über einen Bundestagsabgeordneten eine Stellungnahme der deutschen Botschaft
anfordern, inwieweit dieses Verbot der Beglaubigungen mit den Vorschriften im Konsularwesen, konform läuft.
Es kann wohl nicht sein, das man Beweise vorlegen muss (wurde von deutscher Botschaft verlangt) - das mit den beglaubigten Papieren nicht in Thailand ohne EFZ
geheiartet wird - bevor man eine Beglaubigung erhält.
Somit wird der Weg - in Thailand ohne EFZ zu heiraten - nun bei uns ein anderer werden. Urkunden, die zur Heirat in Thailand ohne EFZ benötigt werden, werden nun
in Deutschland bei einem thail. Konsulat übersetzt und beglaubigt. Mit diesen übersetzten Urkunden ist nun eine Einschaltung der deutschen Botschaft nicht mehr nötig, auch eine Überbeglaubigung durch das thail. Aussenministerium entfällt.
Fragen dazu können über die Seite
http://www.thai-office.at
jederzeit gestellt werden.
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