Operation Germany - Rückwanderung nach 23 Jahren Thailand

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
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Tramaico
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#1 Operation Germany - Rückwanderung nach 23 Jahren Thailand

Beitrag von Tramaico »

Thomas hat geschrieben:Ja, im Rahmen der Bestimmungen für Ehegattennachzug. Wie das Prozedere im Einzelnen abläuft weiss ich leider auch noch nicht. Wir werden dazu einen Termin mit dem Konsulat machen, sobald ich wieder in Thailand bin. Ich hoffe, dass wir von der Deutsch-A1 Hürde befreit werden, weil das sonst zu lange braucht.
Quelle: http://www.nittaya.de/literarisches-22/ ... ost1429293

Da ist aber nicht das Konsulat in Thailand der richtige Ansprechpartner sondern die deutsche Auslaenderbehoerde am zukuenftigen deutschen Wohnort. Bei Familiennachzug zum deutschen Ehemann koennte z. B auf A1 auf der Basis verzichtet werden, dass die eheliche Gemeinschaft schon sehr lange im Ausland besteht und offenbar eine Kommunikationsfaehigkeit in englischer Sprach gegeben ist. Gehe davon aus, dass die "Haussprache" der Familie Englisch ist. Hierueber entscheidet aber letztendlich die deutsche Auslaenderbehoerde, wobei die Deutsche Botschaft zu 99% den Vorgaben der zustaendigen deutschen Auslaenderbehoerde folgt. Die Botschaft darf das Visum ohne entsprechen Zustimmung der zustaendigen AB nicht erteilen. Ergo, Dialog mit dieser.

Wenn alle Stricke reissen, keine Familienzusammenfuehrung mit dem deutschen Ehemann sondern Familienzusammenfuehrung zu den deutschen Kindern. A1 sollte auf jeden Fall auf die eine oder andere Weise vermeidbar sein. :roll:


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#2 Re: Operation Germany - Rückwanderung nach 23 Jahren Thailand

Beitrag von Tramaico »

x-pat hat geschrieben:So eine Umsiedlung ist leider mit viel Bürokratie verbunden. Eine Frage die uns zur Zeit beschäftigt ist, ob wir unsere Heiratsurkunde für den Visumsantrag meiner Frau "legalisieren" (=deren Authenzität bestätigen) müssen. Dies würde eine erhebliche Zeitspanne zum Verfahren addieren, zwei Monate oder mehr. Das war für die Schengenvisa bisher nicht notwendig, wird aber normalerweise für das nationale Visum beim Ehegattennachzug gefordert. Da wir bereits 15 Jahre verheiratet sind und zwei Kinder mit deutscher Geburtsurkunde und Pass haben, gibt es an der Authenzität der Ehe eigentlich nicht besonders viel anzuzweifeln. Insofern hoffe ich, dass uns dieses bürokratische Manöver erspart bleibt.
Quelle: http://www.nittaya.de/literarisches-22/ ... ost1435605

Es gibt zwei Moeglichkeiten die Formgueltigkeit einer im Ausland geschlossenen bestehenden Ehe gegenueber deutschen Behoerden (nicht nur Auslaenderbehoerde) nachzuweisen:

1. Beurkundung in Deutschland, also durch Eintrag in das deutsche Heiratsregister und der hieraus erwachsenden Moeglichkeit eine deutsche Heiratsurkunde zu beantragen. Verstaendlicherweise muessen hierfuer die thailaendischen Dokumente durch einen amtlich in Deutschland beeidigten Uebersetzer und behoerdlich anerkannten Uerbersetzer fuer thailaendisch/deutsche Sprache in die deutsche Sprache uebersetzt und im Regelfall legalisiert sein.

2. Durch thailaendische Heiratsdokumente, durch einen amtlich in Deutschland beeidigten und behoerdlich anerkannten Uerbersetzer fuer thailaendisch/deutsche Sprache in die deutsche Sprache uebersetzt und im Regelfall legalisiert.

Da eine deutsche Behoerde bei einem nationalen Visumantrag mit ins Spiel kommt, fordert somit die Botschaft auch im Regelfall immer legalisierte thailaendische Dokumente ein obwohl sie diese selbst fuer botschaftsinterne Prozesse nicht benoetigt.

Eine Legalisierung nimmt nicht grundsaetzlich zwei Monate oder mehr in Anspruch. Liegt der Botschaft eine Unterschriftenprobe des thailaendischen Urkundenbeamten vor, dass koennen die Heiratspapiere (KhorRor2 und KhorRor3) sofort legalisiert werden. Andernfalls gibt es noch die Option bei zustaendigen Amphoe persoenlich vorzusprechen und dort mit einem kleinen Obolus (oh, Du schlimme Korruption, hi, hi, hi) darum zu bitten, die Botschaftsanfrage schnellstmoeglich zu beantworten.

Nun ja, eine deutsche Hochschulbildung mag ja vieles leeren, oftmals auch viel Unsinn, aber nun ja, im richtigen Leben ist sie eben doch nur wenig hilfreiche Theorie. Somit kann es dann auch sein, dass das kleine Thailaendisch dem grossen Latinum deutlich ueberlegen ist. :joint:
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#3 Re: Operation Germany - Rückwanderung nach 23 Jahren Thailand

Beitrag von Tramaico »

x-pat hat geschrieben:Der Grund für diesen erstaunlichen Umstand ist, dass das Einwohnermeldeamt meinen Familienstand nur dann als "verheiratet" anerkennt, wenn eine Heiratsnachregistrierung vorliegt. Die bekommt man beim Standesamt für die kleine Gebühr von 150 Euro.
Quelle: http://www.nittaya.de/literarisches-22/ ... ost1436257

Die Ehe gilt dann als wirksam geschlossen, wenn die materiellen und formellen Voraussetzungen gem. §§1303- 1312 BGB erfuellt sind.

Fuer die Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe ist eine Nachbeurkung und Aufnahme in das Eheregister (§34 PStG) unerheblich.

As easy it is. Was ein Einwohneramt meint oder moechte ist hiefuer ohne jegliche Bedeutung. Da ein deutsches Amt im Regefall jedoch mit auslaendischen Dokumenten nicht vertraut ist, bedarf es im Regelfall eines Echtheitsnachweises (Apostille, Legalisierungsvermerks) von kompetenter Stelle. In Sachen Thailand wird dieser durch die Deutsche Botschaft in Thailand im sogenannten Legalisierungsersatzverfahren erbracht, durch Aufbringung eines entsprechenden Stempels auf die thailaendischen Originaldokumente. Heiratsurkunde KhorRor3 und Heiratsregisterauszug KhorRor2.

Die ledigliche Uebersetzung eines amtlich in Deutschland beeidigten und behoerdlich anerkannten Uebersetzers stellt zwar eine korrekte sprachliche Uebertragung von der Ausgangssprache sicher, bestaetigt jedoch nicht die Echtheit des auslaendischen Originaldokuments. :wai:
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