Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
Benutzeravatar
bukeo
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11750
Registriert: So 6. Jun 2010, 04:46
Kontaktdaten:

#21 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von bukeo »

Tramaico in nittaya.de: Grundsaetzlich davon ausgehen, dass ein Legalisierungsverfahren bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann, wenn keine Unterschriftenproben vorliegen. Beschleunigen kann man dann eigentlich nur dahingehend, dass ca. 1 - 2 Wochen nach Einleitung des Verfahrens beim Amphoe vorgesprochen wird und mit einem kleinen Obolus in die dortige Kaffeekasse darum gebeten wird, die Botschaftsanfrage doch bitte schnellstmoeglich zu beantworten.
tja, also da wäre ich mir nicht ganz so sicher, das immer die Amphoes die Rückantwort verzögern. Gerade hat meine Frau wieder einen Fall auf dem Tisch:

Amphoe hat die Bestätigung für die Legalisierung am 28.8.2013 zurückgeschickt, am 12.9. soll dann der Eingang dieser Rückbestätigung gewesen sein.

Kommt mir ein wenig zu lange vor - Postweg CM-BKK 15 Tage
Naja, auf jeden Fall seltsam.

Haben vor Tagen die erste Legalisierung einer Heiratsurkunde bei der österr. Botschaft erledigt. Hervorragend!!!!!!

Die machen das so, das die übersetzte Heiratsurkunde beim thail. Aussenministerum zur Überprüfung eingereicht wird, diese bestätigt dann die Echtheit der Urkunde und man kann diese gleich wieder mitnehmen. Dann damit zur österr. Botschaft und auch hier wird dann sofort legalisiert, keine direkte Überprüfung beim Amphoe mehr, da schon die übergeordnete Behörde überprüft hat. Alles sofort zu erledigen.

Richard, kannst du nicht mal dem Herrn Ihrig diesen Weg vorschlagen. :mrgreen:


Besuche auch unseren Blog: http://www.schoenes-thailand.at
Benutzeravatar
Tramaico
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11574
Registriert: Sa 12. Mär 2011, 04:49
Wohnort: Bangkok
Kontaktdaten:

#22 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von Tramaico »

bukeo hat geschrieben:Richard, kannst du nicht mal dem Herrn Ihrig diesen Weg vorschlagen. :mrgreen:
Bei sehr aktuellen Dokumenten, wie eben einer Heiratsurkunde bzw. eines Heiratsregistereintrags sicherlich ein Weg, doch problematisch wird es bei Dokumenten, die bereits sehr alt sind, wie z. B. Geburtsurkunden. Das thailaendische Aussenministerium ueberprueft sicherlich zweierlei Aspekte:

- Stimmigkeit der Daten mit denen im Zentralen Datensystem
- Name des unterzeichnenden Beamten

Leider wurde ja erst vor ein paar Jahren das Computersystem wirklich zentralisiert, so dass ein thailaendischer Staatsbuerger nun eine Thai-ID-Karte oder einen Hausregisterauszug praktisch in jedem Bezirksamt innerhalb einer halben Stunde beantragen kann. Frueher war dies nur im jeweiligen heimischen Bezirksamt moeglich und im Fall einer neuen ID-Karte zog sich das Verfahren ueber mehrere Monate hin.

Im Laufe der Jahre wurden zwischenzeitlich jede Menge Daten nachgepflegt, doch meines Wissens nach nur bis maximal 20 Jahre zurueck. Auch eine Frage, wie akkurat die einzelnen Bezirksaemter mit der Dateneinpflege sind. Somit kann es dann auch passieren, dass eventuell bei der Beantragung eines Auszugs aus dem Familienregister beim Zentralregisteramt Bangkok eine Vorehe oder Scheidung nicht im Datensystem gefunden wird, obwohl diese Prozesse in der Familienstandsbescheinigung des heimischen Bezirksamtes Erwaehnung finden.

Derzeit bringt die Botschaft folgenden Legalisierunsstempeltext auf:

"Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok bescheinigt hiermit, dass das.....................Bezirksamt XXXXX mit Schreiben vom XX.XX.XXXX.......... die Echtheit vorstehender/umseitiger/angehefteter Urkunde bestaetigt hat."

Sicherlich koennte da jetzt thailaendisches Aussenministerium oder thailaendisches Zentralregsiteramt eingetragen werden, doch die Frage ist, ob dieses von allen deutschen Justizverwaltungen akzeptiert werden wuerde. Manche von denen sind extrem uebergenau. Wie schon erwaehnt, die wollen Geburtsurkunden im Original sehen obwohl es natuerlich einfacher waere, einfach aktuelle Geburtsregisterauszuege zum Beispiel beim Zentralregisteramt Bangkok zu beantragen (Sofortlegalisierung moeglich), doch muss dann bestaetigt werden, dass die Originalgeburtsurkunde verlorengegangen ist und somit ein alternatives Dokument verwendet wird.

Vor einigen Jahren hatte das Zentralregisteramt Bangkok mal eine Umstellung dahingehend gemacht, dass der Antrag zum Auszug aus dem Familienregister von handausgefuellten Formular auf computergeneriertes Dokument umgestellt wurde. Uebrigens ein Dokument, das ausschliesslich von der thailaendischen Behoerde fuer Deutschland und kein anderes Land der Welt erstellt wird, wie mir der Leiter des Zentralregisteramtes einmal sagte. Kurzum, der Modernierungsversuch war ein Schuss in den Ofen, weil die deutschen Standesaemter das neue Format verweigerten. Besprach damals die Thematik mit der Botschaft, ob man die deutschen Behoerde auf diese Aenderung nicht hinweisen koenne, was aber von der Botschaft abgelehnt wurde. Muesste sicherlich ueber die Bundesverwaltung in Koeln erfolgen, dass heisst Info der Auslaenderbehoerden und diese wiederum Info an alle Standesaemter und Justizverwaltungen. Sicherlich ein extremer verwaltungstechnischer Aufwand. Nun ja, letztendlich lief es dann darauf hinaus, dass das Zentralregisteramt Bangkok wieder zum alten Format des handschriftlichen Dokuments zurueckkehren musste.

Somit kann dann die Botschaft schwerlich von sich aus Entscheidungen treffen, da hiervon ein ganzer "Rattenschwanz" von innerdeutschen Behoerden betroffen waere. Also nicht nur die direkten deutschen dem Innenministerium unterstellten Ansprechpartner wie Bundesverwaltung in Koeln und Auslaenderbehoerden sondern auch saemtliche Standesaemter des Landes und deren uebergeordneten Juestizverwaltungen innerhalb der Oberlandesgerichte, wo viele dann ihre ganz eigenen Sueppchen kochen, weil es sich oftmals um landesrechtliche und nicht bundesrechtliche Veranwortlichkeiten handelt.

Ja, es ist nicht leider nicht davon auszugehen, dass bei einer Legalisierungseinrichung die Anfragen praktisch sofort an die Amphoes rausgehen oder eine Sofortbearbeitung nach Eingang der Rueckmeldung erfolgt. Dazu reichen die Arbeitskapazitaeten einfach nicht aus. Wir hatten einmal die Situation, dass es in der Hochsaison zu personellem Ausfall in der Legalisierungsabteilung kam. Ausgangskorb und Einganngskorb erreichten eine Vorgangshoehe von einem halben Meter. Wochenlange Verzoegerungen. Manchmal erhalte ich auch Auskunft am Legalisierungsschalter, dass die Rueckantwort vorliegen wuerde und ich die Dokumente in drei Tagen abholen koenne.

Bei der ganzen Sache ist zu bedenken, dass von 7.30 Uhr - 11.30 Uhr Schalterdienst herrscht, das heisst Vorgangseinreichungen stattfinden. Ist viel Kundenverkehr, dann kann in dieser Zeit nur angenommen werden. Mittagspause und nun ja, dann haben wir von 12.30 Uhr - 16.30 Uhr Nacharbeitung. Generierung der Anfragen an die Amphoe bzw. Aufarbeitung der Rueckmeldungen zur Vorlage bei Herrn Ihrig zur Stempelung und Zeichnung. Es wird an drei Schaltern angenommen und da kommen sicherlich eine Menge Anfragen zusammen. Faellt nun eine der drei Sachbearbeiterinnen aus, nun ja, da kommt es zum Bearbeitungsstau.

Die Botschaft in Thailand ist jetzt schon mit 80 Mitarbeitern die achtgroesste Auslandsvertretung Deutschlands und somit sicherlich nicht mit den Gegebenheiten Oesterreichs zu vergleichen. Wie sagte mal ein ehemaliger Mitarbeiter der Visastelle, der von Bangkok nach Tokyo versetzt worden ist? Hier in Japan mache ich das alleine, wofuer wir in Bangkok 3 Leute benoetigten. Er schaetzte zwar das Leben in Bangkok sehr, nun ja, der Job in der Botschaft ist aber sicherlich ein ganz schoenes Kreuz. Da ist Japan weitaus beschaulicher, obwohl es weitaus mehr Einwohner als Thailand hat. :joint:
Benutzeravatar
bukeo
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11750
Registriert: So 6. Jun 2010, 04:46
Kontaktdaten:

#23 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von bukeo »

Tramaico schreibt in nittaya.de
Eine nach Ortsform in Thailand geschlossene Ehe ist grundsaetzlich auch in Deutschland formgueltig, was bei einer Scheidung nicht der Fall ist. Eine Scheidungsurkunde (KorRor7) und Scheidungsprotokoll (KorRor6) ist in Deutschland nicht ausreichend als Nachweis fuer die Rechtskraeftigkeit einer Scheidung.
richtig. Interessant ist nur, wenn man sich in Thailand scheiden lässt und dann dort auch wieder (ohne EFZ) heiratet. Die neue Ehe wird ohne Probleme anerkannt,
somit dann auch die vorherige Scheidung, sofern diese in D nicht eingetragen war.


http://www.nittaya.de/ehe-familie-14/sc ... hoe-44689/
Besuche auch unseren Blog: http://www.schoenes-thailand.at
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 53 Gäste