Nun, das Problem ist, wenn die zur Verfuegung gestellten Informationen nicht stimmen. Dann verwirren sie nur anstatt das sie weiterhelfen.
Eine Anerkennung einer auslaendischen Entscheidung in Ehesachen richtet sich nach dem Einkommen/Vermoegen der antragstellenden Person und kann 0 - 300 Euro betragen. Somit ist dann die Frage, wer ist die antragstellende Person. Ist es die thailaendische Verlobte, nun dann kommt es sicherlich guenstiger als wenn der deutsche Eheman es ist. Es reicht jedoch nicht, dass die thailaendische Verlobte den Antrag ausfuellt und unterschreibt, die Unterschrift muss in diesem Fall uebrigens als bei der Beitrittserklaerung nicht beglaubigt sein, sondern sie muss ihrem deutschen Verlobten eine zusaetzliche Vollmacht erteilen (formlos und ohne beglaubigte Unterschrift), dass dieser fuer sie den Antrag stellen kann und auch Dokumenten empfangsberechtigt ist.
In Thailand angefertigte Uebersetzungen werden dann anerkannt, wenn der Uebersetzer amtlich in Deutschland beeidigt und von einem deutschen Oberlandesgericht anerkannt ist, was in seiner Stempelung entsprechend ausgewiesen wird. Im Regelfall belaeuft sich die Uebersetzung einer Scheidungsurkunde bzw. Scheidungsregisterauszugseite auf THB 1.000. Laengere spezielle Texte wie z. B. Scheidungsurteile sind natuerlich entsprechend teurer.
Im Scheidungsanerkennungsverfahren wird der Ex-Ehemann angeschrieben und zwar werden ihm Dokumente in deutscher und englischer vom entsprechenden Oberlandesgericht per Luftpost zugestellt. Somit ist es wichtig, dass im Antragsformular eine zustellungsfaehige Adresse des Ehemannes vermerkt wird, so dass die Sendung mit keinem "Unzustellungsvermerk" zurueckkommt. Der Ehemann muss hier nur ankreuzen ob er die Anerkennung der Scheidung durch die deutsche Justizveraltung anerkennt oder nicht. Fall's nicht dann muss er dieses in DEUTSCHER Sprache begruenden. Ort, Datum, Unterschrift, das ist alles und zurueck per Luftpost an das Gericht. Trifft dort nach einem Monat nach Aussendung keine Rueckantwort ein, dann wird das Verfahren fortgesetzt.
Beschleunigen kann man die Sache dadurch, dass die Dokumente tatsaechlich an eine vorgegebenen Adresse zugestellt werden, ankreuzen, Unterschrift und zurueck das Ganze. Somit koennte dann das Verfahren tatsaechlich innerhalb von drei oder vier Wochen abgeschlossen sein (Erfahrungswert).
Dennoch, dieses Verfahren ist natuerlich offen gesagt voellig idotisch und eher reine Geldschneiderei und unnoetige Belastung der Gerichtsbarkeit, wenn es sich bei dem Scheidungsverfahren um ausschliesslich thailaendische Staatsbuerger handelt, die sich nach thailaendischem Gesetz auf thailaendischem Boden durch gemeinsame Willenserklaerung trennten und diese Trennung privatrechtlich in einem thailaendischen Bezirksamt eintragen liessen. Da beide Ehepartner geschaeftsfaehig waren und in Uebereinstimmung einen Vertrag schlossen, geht diese Sache die deutsche Justizverwaltung ehrlich geschrieben einen feuchten Scheissdreck an und auch ein Ehepartner hat kein Recht Veto gegen die Anerkennung einzulegen. Hinzu kommt noch, dass dieses Veto in deutscher Sprache erfolgen muss. Kurzum, da scheint einer kein Wassertrinker gewesen zu sein, denn abgesehen von der ausschliesslichen Idiotie koennte sich ein Ehepartner natuerlich seine Zustimmung bezahlen lassen.
Dieses laesst sich natuerlich leicht dahingehend umgehen, dass die Dokumente den ehemaligen thailaendischen Ehepartner gar nicht erreichen, der wohl in den allermeisten Faellen gar nichts damit anfangen koennte, ausser es erklaert eine eingeweihte Person das ganze Prozedre, wovon natuerlich aus verstanendichen Gruenden abzuraten ist.