Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
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bukeo
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#1 Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von bukeo »

Interessante Frage von JT29 aus dem nittaya.de

Die thail. Konsulate in Deutschland übersetzen und beglaubigen nur dann, wenn eine Legalisation (Haager Apostille) auf dem Dokument ist.
Diese Legalisation durch die übergeordnete deutsche Behörde weist dann felsenfest nach:

1. dass das Dokument echt ist
2. die unterschrift von einem Berechtigten stammt
usw.


Wie soll denn das funktionieren?

- Woher weiss der Konsul dass das Dokument überhaupt echt ist?
- Woher weiss er, dass die Person, die das Dokument unterzeichnet hat, überhaupt berechtigt war, dieses zu tun.?
- Woher weiss er, dass die Unterschrift auch tatsächlich der Person zugehörig ist, also echt ist.?
- Woher weiss er, dass der Dienststempel Nr. 4 der Gemeinde xy überhaupt noch gültig ist?
Das einzige was er tun kann ist einen Stempel draufsetzen: "Gesehen" und das war es. Aber eine Beglaubigung geht anders.
nein, die übersetzen das Dokument auch, wird also von der thail. Regierung selbst übersetzt und somit entfallen weitere Überbeglaubigungen.

M.E. wäre es so machbar - wie bei der Legalisiation der deutschen Heiratsurkunde - erst eine Überbeglaubigung durch die fachvorgesetzte Stelle, danach der Gesehen Stempel des TH-Konsuls und dessen Überbeglaubigung beim TH-Aussenministerium. Dann wäre das Dokument für TH legalisiert.
siehe oben.
Es gibt keinen "gesehen-Stempel" - sondern die Übersetzung erfolgt auf Regierungspapier mit Garuda und roten Behörden-Stempel vom Aussenministerium. Daher ist ein 2. Aussenministerium-Stempel nicht nötig.

Das übersetzte Dokument ist dann direkt in Thailand einsetzbar.


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bukeo
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#2 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von bukeo »

markobkk schreibt im nittaya.de: Die Zeitersparniss ist relativ. Ich habe innerhalb von weniger als 3 Wochen geheiratet, mit EFZ. Das war der Zeitraum von der Besorgung alle Dokumente bis zur Heirat. Ob das ohne EFZ nun wesentlich schneller gegangen waere, ist fraglich.

Hatte aber auch Glueck. Frau aus Bangkok, noch nie verheiratet, keine vorherigen Namensaenderungen und ein Standesamtin Deutschland welches sehr hilfreich war und keine legalisierten Dokumente zur Ausstellung vom EFZ verlangt hat. Uebersetzte Originale haben gereicht.
das ist der idealste Fall. Sobald die Verlobte aber verheiratet wird, ev. mehrmals - wird es zum Spiessrutenlauf und auch extrem teuer, da jede Urkunde, auch Namensänderungsurkunden - übersetzt werden müssen und auch die Scheidungsurkunde vom OLG Deutschland anerkannt werden muss. Vorher wird jedoch der Ex-Gatte der Verlobten angeschrieben und um Info über die Scheidung gebeten. Antwortet er nicht, wird i.d.R. nach 3 Monaten die Scheidungsurkunde anerkannt. Dann geht es die Bearbeitung los, also dauert es bis zu 1 Jahr.

Auch z.B. eine Shan, Meo o.ä. mit EFZ zu heiraten, ist so gut wie unmöglich.
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#3 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von Gast2 »

Die Beglaubigung der Scheidungsurkunde der thailändischen Zukünftigen beim OLG in Deutschland kostet min. 300 - 400 Euro, zuzügl. aller vom OLG geforderten Übersetzungen.
Übersetzungen, in Thailand gefertigt, werden meist nicht anerkannt, in Deutschland wird pro Seite 40 - 50 Euro berechnet.
Da können sich dann auch noch mal einige hundert Euro ergeben.
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#4 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von bukeo »

AnnaLüse hat geschrieben:Die Beglaubigung der Scheidungsurkunde der thailändischen Zukünftigen beim OLG in Deutschland kostet min. 300 - 400 Euro, zuzügl. aller vom OLG geforderten Übersetzungen.
Übersetzungen, in Thailand gefertigt, werden meist nicht anerkannt, in Deutschland wird pro Seite 40 - 50 Euro berechnet.
Da können sich dann auch noch mal einige hundert Euro ergeben.

richtig - es ist wesentlich teurer und auch die Wartezeit ist unzumutbar.
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Wellness
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#5 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von Wellness »

AnnaLüse hat geschrieben:Die Beglaubigung der Scheidungsurkunde der thailändischen Zukünftigen beim OLG in Deutschland kostet min. 300 - 400 Euro, zuzügl. aller vom OLG geforderten Übersetzungen.
Übersetzungen, in Thailand gefertigt, werden meist nicht anerkannt, in Deutschland wird pro Seite 40 - 50 Euro berechnet.
Da können sich dann auch noch mal einige hundert Euro ergeben.
Ich finde es sehr vernünftig, das du deine ganze Erfahrung weiter gibts. :jubel Muss aber nicht sein :totlach:
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bukeo
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#6 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von bukeo »

Wellness hat geschrieben: Ich finde es sehr vernünftig, das du deine ganze Erfahrung weiter gibts. :jubel Muss aber nicht sein :totlach:
und warum sollte man seine Erfahrung nicht weitergeben und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen?
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Tramaico
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#7 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von Tramaico »

Nun, das Problem ist, wenn die zur Verfuegung gestellten Informationen nicht stimmen. Dann verwirren sie nur anstatt das sie weiterhelfen.

Eine Anerkennung einer auslaendischen Entscheidung in Ehesachen richtet sich nach dem Einkommen/Vermoegen der antragstellenden Person und kann 0 - 300 Euro betragen. Somit ist dann die Frage, wer ist die antragstellende Person. Ist es die thailaendische Verlobte, nun dann kommt es sicherlich guenstiger als wenn der deutsche Eheman es ist. Es reicht jedoch nicht, dass die thailaendische Verlobte den Antrag ausfuellt und unterschreibt, die Unterschrift muss in diesem Fall uebrigens als bei der Beitrittserklaerung nicht beglaubigt sein, sondern sie muss ihrem deutschen Verlobten eine zusaetzliche Vollmacht erteilen (formlos und ohne beglaubigte Unterschrift), dass dieser fuer sie den Antrag stellen kann und auch Dokumenten empfangsberechtigt ist.

In Thailand angefertigte Uebersetzungen werden dann anerkannt, wenn der Uebersetzer amtlich in Deutschland beeidigt und von einem deutschen Oberlandesgericht anerkannt ist, was in seiner Stempelung entsprechend ausgewiesen wird. Im Regelfall belaeuft sich die Uebersetzung einer Scheidungsurkunde bzw. Scheidungsregisterauszugseite auf THB 1.000. Laengere spezielle Texte wie z. B. Scheidungsurteile sind natuerlich entsprechend teurer.

Im Scheidungsanerkennungsverfahren wird der Ex-Ehemann angeschrieben und zwar werden ihm Dokumente in deutscher und englischer vom entsprechenden Oberlandesgericht per Luftpost zugestellt. Somit ist es wichtig, dass im Antragsformular eine zustellungsfaehige Adresse des Ehemannes vermerkt wird, so dass die Sendung mit keinem "Unzustellungsvermerk" zurueckkommt. Der Ehemann muss hier nur ankreuzen ob er die Anerkennung der Scheidung durch die deutsche Justizveraltung anerkennt oder nicht. Fall's nicht dann muss er dieses in DEUTSCHER Sprache begruenden. Ort, Datum, Unterschrift, das ist alles und zurueck per Luftpost an das Gericht. Trifft dort nach einem Monat nach Aussendung keine Rueckantwort ein, dann wird das Verfahren fortgesetzt.

Beschleunigen kann man die Sache dadurch, dass die Dokumente tatsaechlich an eine vorgegebenen Adresse zugestellt werden, ankreuzen, Unterschrift und zurueck das Ganze. Somit koennte dann das Verfahren tatsaechlich innerhalb von drei oder vier Wochen abgeschlossen sein (Erfahrungswert).

Dennoch, dieses Verfahren ist natuerlich offen gesagt voellig idotisch und eher reine Geldschneiderei und unnoetige Belastung der Gerichtsbarkeit, wenn es sich bei dem Scheidungsverfahren um ausschliesslich thailaendische Staatsbuerger handelt, die sich nach thailaendischem Gesetz auf thailaendischem Boden durch gemeinsame Willenserklaerung trennten und diese Trennung privatrechtlich in einem thailaendischen Bezirksamt eintragen liessen. Da beide Ehepartner geschaeftsfaehig waren und in Uebereinstimmung einen Vertrag schlossen, geht diese Sache die deutsche Justizverwaltung ehrlich geschrieben einen feuchten Scheissdreck an und auch ein Ehepartner hat kein Recht Veto gegen die Anerkennung einzulegen. Hinzu kommt noch, dass dieses Veto in deutscher Sprache erfolgen muss. Kurzum, da scheint einer kein Wassertrinker gewesen zu sein, denn abgesehen von der ausschliesslichen Idiotie koennte sich ein Ehepartner natuerlich seine Zustimmung bezahlen lassen.

Dieses laesst sich natuerlich leicht dahingehend umgehen, dass die Dokumente den ehemaligen thailaendischen Ehepartner gar nicht erreichen, der wohl in den allermeisten Faellen gar nichts damit anfangen koennte, ausser es erklaert eine eingeweihte Person das ganze Prozedre, wovon natuerlich aus verstanendichen Gruenden abzuraten ist. :roll:
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#8 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von Gast2 »

IQ160, habe mir nur 2 Abschnitte von dir durchgelesen.
Darin waren schon 2 nicht unerhebliche Fehler enthalten.
Ich verzichte darauf, den eitlen Rest durchzulesen.

Habe mir jetzt den Rest doch noch zugemutet.
Du hast Null Ahnung, wie das in Deutschland gehandhabt wird, bei allem Respekt, Richard.
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#9 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von Tramaico »

Zeichne lieber Haueser, Herbert.

Ich befasse mich seit ueber 8 Jahren professionell mit der Thematik und das schliesst nateurlich den Kontakt mit Auslaenderbehoerden und Gerichten ein. Somit basieren meine Kenntnisse auf praktischer Erfahrung in einer Vielzahl von Faellen, obwohl ich vor ca. 4 Wochen erstmalig diesen eigenartigen Fragebogen vom OG Duesseldorf an den ehemaligen auslaendischen Ehegatten zu Gesicht bekommen habe. Sie hatten ihn mir naemlich zugefaxt.

Am vergangenen Freitag habe ich sie zusammen mit ihrem zwoelfjaehrigen Sohn mit Etihad auf dem bangkoker Flughafen auf den Weg gebracht, mit Visa zum Zwecke der Eheschliessung, der in Thailand privat geschiedenen Thailaenderin und einem Visum zum Zwecke der Familienzusammenfuehung der in Deutschland eheschliessenden in Thailand privat geschiedenen Mutter.

Nun Du, woher hast Du Deine "Wissen" in der Thematik? Du hast doch nicht etwa mit dem Arnd telefoniert, denn Dein Post koennte genausogut aus seiner Feder stammen? Der hat zwar sicherlicherlich ein wenig mehr Ahnung als Du, aber das ist auch nicht genug um damit seine Broetchen zu verdienen. Ist mehr so ein Robin Hood fuer geschasste Friseusen und Ayslantinnen. Nicht meine Welt und nicht die meines Hundes. Weisst Du ja, als notorischer Gutmensch, der die lieben Menschen von der boesen Welt mit der Brechstange erretten will. :joint:
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#10 Re: Heirat in TH ohne EFZ - Diskussion

Beitrag von bukeo »

Tramaico hat geschrieben:
Nun Du, woher hast Du Deine "Wissen" in der Thematik? Du hast doch nicht etwa mit dem Arnd telefoniert, denn Dein Post koennte genausogut aus seiner Feder stammen? Der hat zwar sicherlicherlich ein wenig mehr Ahnung als Du, aber das ist auch nicht genug um damit seine Broetchen zu verdienen.
naja, Arndt schreibt uns an und stellt viele Fragen zum Thema: Eheschliessung in Thailand ohne EFZ . Danach finde ich unsere Antworten wieder im nittaya.de, gepostet von RA Horst. :joint:
Habe letztes Mal einen Fehler eingebaut und siehe da - genau der kam dann im nittaya.de. Ich lach mich krumm......
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