berliner35 hat geschrieben:
Das Bedeutet,jede ABH müße einem Ehepartner eines Deutschen eine Aufenthatskarte erteilen.
Nun kommt nicht her mit einem Visa vor der Einreise!
Doch, meine Frau geht morgen mit einer Kundin so ein Schengenvisum holen. Kann es ja dann hier einstellen. 90 Stage - Schengenvisum.
Nix mit Aufenthaltskarte von irgendeiner AB.
Keine deutsche Botschaft erteilt ein Visum bei einer Familienzusammenführung,sondern nimmt nur einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis entgegen,ohne ein Mitspracherecht bei der Erteilung.
ist m.E. etwas anders. Die AB gibt der Botschaft grünes Licht, sozusagen eine Garantieerklärung, das der Ehegatte nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Aufgrund dieser Garantie - stellt die Botschaft (nicht die AB) ein Schengen-Visum aus, damit der Ehegatte einreisen kann. Erst danach, muss man bei der
AB vorsprechen, bekommt dann einen Aufenthalt von zuerst meist einem Jahr und gleichzeitig die Auflage - gewisse Stunden Deutschkurs zu absolvieren. In Aachen sind es 900 Stunden. Das 90-Tage Visum jedoch wird genauso von der Botschaft ausgestellt, wie andere Touristenvisas auch.
Nun zum AI Test.
Die EU Kommission wird nicht von sich heraus eine Anfrage an Deutschland richten,nur auf Eingaben von Deutschen an die EU.
Die EU Kommission ist auch gebunden an ihre Empfehlung,"Es ist verboten eine Integrationsmaßname ins Ausland zu verlagern."
EuGH 155/11.
Die Niederlande haben vor der Beschlußverkündung des EuGH,den AI vor der Einreise abgeschafft.
Wie ist es in Deutschland?
A1-Prüfung wird weiterhin verlangt. Ohne A1 - keine Annahme des Antrages auf Ehegattennachzug.
Deutschland hat auf eine Klage gegen den AI Test abgewartet bis zur letzten Sekunde.
nein, gilt immer noch.
Klage wurde eingereicht vor dem VG Berlin,von einem schlauen Anwalt,der hat bei der Klageeinreichung verlangt,nach Artikel 267 der AEUV,diese Klage dem EuGH vorzulegen.
Das Gericht konnte nun nicht rumeiern.
Die Klage wurde dem EuGH vorgelegt,mit dem Erfolg,Deutschland hat der Klägerin ein Angebot unterbreitet.
Einreise ohne AI und Schadensersatzleistungen.
möglich, das dies kommt - momentan jedoch noch nicht.
Klage vor dem VG Berlin vom 25.10.2012 Akz.: VG 29 K 138/12
Vor dem EuGH erledigt im März 2013 Az C 513/12
Hat gedauert für die Klägerin ca.6 Monate mit einem Sack Geld für den Schadensersatz.
hier wäre es interessant, einen Bescheid einzustellen - wo ein Kläger bereits Schadensersatz erhalten hat.
Kann ja geschwärzt sein.
Es geht dabei um gewaltige finanzielle Belange,Deutschland zahlt über das AA.die Goetheinstitute Weltweit,
wird der AI in den Mülleimer befördert,müßten Weltweit ca.60% der Goetheinstitute geschlossen werden,wohin mit den Beamten?
nicht unbedingt. Goetheinstitut Bangkok gab es auch schon vor dem A1.
Müssen sich halt verkleinern. Kunden sind aber trotzdem vorhanden, vor allem für Manager, FÜhrungskräfte die ins deutschsprachige Ausland gesandt werden.
Dem Gegenüber hat das OVG Hamburg aber Festgestellt,eine Wartezeit ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte und nicht hinnehmbar.
die Botschaft hält sich momentan noch nicht daran.
Will nun Deutschland der EU Erklären,diese Gerichtsbeschlüsse sind nicht Rechtsgültig?
Will nun Deutschland der EU Erklären,wir haben Einreisen ohne ein AI gestattet,bevor der EuGH einen Beschluß fast,aus
humanitären Gründen?
Man wird sehen, was Deutschland macht - momentan machen sie gar nichts, ausser weiterhin den A1 zu verlangen.