Klage vor dem EuGH

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
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profiler
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#41 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von profiler »

Aurillac hat geschrieben:Mal ganz langsam.
Mir ging es darum, dass die Pruefungsanforderungen weit ueber ein A1-Level hinausgehen.
Ich schrieb dazu A2 wenn nicht A3.
Anstatt sich mit der Problematik der gesetzlich nicht gedeckten Huerde auseinanderzusetzen gehts um Korinthenkackerei.

Wenn das Goetheinstitut en Level A2+ auffuehrt und auf seiner Seite insgesamt neun Sprachstufen unterscheidet kann ich dafuer nix.

Und jetzt zurueck zum Thema Anforderung und EUGH.
Du hast echt ein Talent erst zu behaupten, was es nicht gibt. Dann wird etwas aus Amazon rausgesucht (A3), was allerdings auch nicht
dem Referenzrahmen entspricht. Dann schmeisst Du noch A2+ hinterher. Und wunderst Dich dann, dass man Dir mehrmals
nahelegt, dass es nur Prüfungen im Referenzrahmen A1, A2, B1 usw gibt? Du hättest einfach mal einsehen brauchen,
dass Du unrecht hast. Ich durfte diesen ganzen Mist mit Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitung mit durchleben!

Bleib Du mal beim Thema, dann haben wir auch hier keine Probleme!


Aurillac
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#42 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von Aurillac »

profiler hat geschrieben:[...... Und wunderst Dich dann, dass man Dir mehrmals
nahelegt, dass es nur Prüfungen im Referenzrahmen A1, A2, B1 usw gibt?
Ich habe nie behauptet, dass es eine Pruefung auf A3 gibt.
Aber sehrwohl dieses Sprachniveau, bei Goethe nun unter A2+ aufgefuehrt.

Im uebrigen sind mir Sprachkurse, Pruefungsvorbereitungen und Hausaufgabenkorrektur durchaus auch schon untergekommen.
Im alten Nittaya wirst du von mir ueber 1000 Beitraege zum Gesamtthema A1 finden. ich war der erste der das zum Thema gemacht hat, etliche Monate bereits bevor das Gesetz ueberhaupt durch den Bundestag ist.

Koennen wir jetzt zurueck zum Thema gesetzlich nicht gedeckte Pruefungspraxis?
Forenbeitrag der ausreichte fuer einen Durchsuchungsbeschluss bei einer deutschen Tageszeitung um die Identitaet des Users zu ermitteln..

"Dieser Ullrich verbietet sogar Familienvaetern ihr Feierabendbier. Das ist Rechtsbeugung"
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bukeo
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#43 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

Aurillac hat geschrieben:
Koennen wir jetzt zurueck zum Thema gesetzlich nicht gedeckte Pruefungspraxis?
ja, würde ich auch vorschlagen. :mrgreen:
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#44 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von berliner35 »

Möchte Euch mal wieder Ärgern.

Der EuGH hat die Anwendung der VO. 2004/38 EG für alle Unionsbürger für Rechtsrelevant erklärt.
Die Inländerdiskriminierung wurde verboten.

Unter dem Schutz der Artikel 8 der EMRK und 7 der Charta der EU.steht auch so in den Beschlüssen.
Einem EU Bürger kann der Schutz der Menschenrechte nicht verweigert werden,somit müßte ein EU Bürger die EU,als ganzes verlassen,um zu seinem Recht zu kommen,seine Ehegemeinschaft zu Leben.

Für einen Deutschen bedeutet das,obwohl er nie von seinen Freizügigkeitsrechten nach 2004/38 Gebrauch gemacht hat,stehen nun seinem Ehepartner die gleichen Rechte zu,wie einem Ehepartner von einem EU Bürger,der von seinen Rechten nach 2004/38 Gebrauch
gemacht hat.

EuGH vom 8.3.2011 Akz.: C 34/09
EuGH vom 8.5.2013 Akz.: C 87/12

Das Bedeutet,jede ABH müße einem Ehepartner eines Deutschen eine Aufenthatskarte erteilen.
Nun kommt nicht her mit einem Visa vor der Einreise!
Keine deutsche Botschaft erteilt ein Visum bei einer Familienzusammenführung,sondern nimmt nur einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis entgegen,ohne ein Mitspracherecht bei der Erteilung.

Nun zum AI Test.

Die EU Kommission wird nicht von sich heraus eine Anfrage an Deutschland richten,nur auf Eingaben von Deutschen an die EU.
Die EU Kommission ist auch gebunden an ihre Empfehlung,"Es ist verboten eine Integrationsmaßname ins Ausland zu verlagern."
EuGH 155/11.
Die Niederlande haben vor der Beschlußverkündung des EuGH,den AI vor der Einreise abgeschafft.

Wie ist es in Deutschland?

Deutschland hat auf eine Klage gegen den AI Test abgewartet bis zur letzten Sekunde.
Klage wurde eingereicht vor dem VG Berlin,von einem schlauen Anwalt,der hat bei der Klageeinreichung verlangt,nach Artikel 267 der AEUV,diese Klage dem EuGH vorzulegen.
Das Gericht konnte nun nicht rumeiern.
Die Klage wurde dem EuGH vorgelegt,mit dem Erfolg,Deutschland hat der Klägerin ein Angebot unterbreitet.
Einreise ohne AI und Schadensersatzleistungen.

Klage vor dem VG Berlin vom 25.10.2012 Akz.: VG 29 K 138/12
Vor dem EuGH erledigt im März 2013 Az C 513/12
Hat gedauert für die Klägerin ca.6 Monate mit einem Sack Geld für den Schadensersatz.

Warum hat Deutschland gegen seine eigene Gesetzgebung verstoßen?

Es geht dabei um gewaltige finanzielle Belange,Deutschland zahlt über das AA.die Goetheinstitute Weltweit,
wird der AI in den Mülleimer befördert,müßten Weltweit ca.60% der Goetheinstitute geschlossen werden,wohin mit den Beamten?

Wie Urteilen deutsche Gerichte zum AI ?

BVerwG vom 28.10.2011 Akz.: 1 C 9/10
VG Oldenburg vom 10.5.2012 Akz.: 11 B 3223/12
VGH Baden vom 20.9.2012 Akz.: 11 S 1608/12
OVG Hamburg vom 9.5.2012 Akz.: 4 Bs 15/12

Wobei der Beschluß des OVG Hamburg sich gegen das BVerwG gestellt hat.
Das BVerwG hat in einem Beschluß verkündet,12 Monate Wartezeit für den AI sind kein Verstoß gegen die Menschenrechte.
Dem Gegenüber hat das OVG Hamburg aber Festgestellt,eine Wartezeit ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte und nicht hinnehmbar.

Will nun Deutschland der EU Erklären,diese Gerichtsbeschlüsse sind nicht Rechtsgültig?
Will nun Deutschland der EU Erklären,wir haben Einreisen ohne ein AI gestattet,bevor der EuGH einen Beschluß fast,aus
humanitären Gründen?
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bukeo
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#45 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:
Das Bedeutet,jede ABH müße einem Ehepartner eines Deutschen eine Aufenthatskarte erteilen.
Nun kommt nicht her mit einem Visa vor der Einreise!
Doch, meine Frau geht morgen mit einer Kundin so ein Schengenvisum holen. Kann es ja dann hier einstellen. 90 Stage - Schengenvisum.
Nix mit Aufenthaltskarte von irgendeiner AB.
Keine deutsche Botschaft erteilt ein Visum bei einer Familienzusammenführung,sondern nimmt nur einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis entgegen,ohne ein Mitspracherecht bei der Erteilung.
ist m.E. etwas anders. Die AB gibt der Botschaft grünes Licht, sozusagen eine Garantieerklärung, das der Ehegatte nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Aufgrund dieser Garantie - stellt die Botschaft (nicht die AB) ein Schengen-Visum aus, damit der Ehegatte einreisen kann. Erst danach, muss man bei der
AB vorsprechen, bekommt dann einen Aufenthalt von zuerst meist einem Jahr und gleichzeitig die Auflage - gewisse Stunden Deutschkurs zu absolvieren. In Aachen sind es 900 Stunden. Das 90-Tage Visum jedoch wird genauso von der Botschaft ausgestellt, wie andere Touristenvisas auch.

Nun zum AI Test.
Die EU Kommission wird nicht von sich heraus eine Anfrage an Deutschland richten,nur auf Eingaben von Deutschen an die EU.
Die EU Kommission ist auch gebunden an ihre Empfehlung,"Es ist verboten eine Integrationsmaßname ins Ausland zu verlagern."
EuGH 155/11.
Die Niederlande haben vor der Beschlußverkündung des EuGH,den AI vor der Einreise abgeschafft.

Wie ist es in Deutschland?
A1-Prüfung wird weiterhin verlangt. Ohne A1 - keine Annahme des Antrages auf Ehegattennachzug.
Deutschland hat auf eine Klage gegen den AI Test abgewartet bis zur letzten Sekunde.
nein, gilt immer noch.


Klage wurde eingereicht vor dem VG Berlin,von einem schlauen Anwalt,der hat bei der Klageeinreichung verlangt,nach Artikel 267 der AEUV,diese Klage dem EuGH vorzulegen.
Das Gericht konnte nun nicht rumeiern.
Die Klage wurde dem EuGH vorgelegt,mit dem Erfolg,Deutschland hat der Klägerin ein Angebot unterbreitet.
Einreise ohne AI und Schadensersatzleistungen.
möglich, das dies kommt - momentan jedoch noch nicht.
Klage vor dem VG Berlin vom 25.10.2012 Akz.: VG 29 K 138/12
Vor dem EuGH erledigt im März 2013 Az C 513/12
Hat gedauert für die Klägerin ca.6 Monate mit einem Sack Geld für den Schadensersatz.
hier wäre es interessant, einen Bescheid einzustellen - wo ein Kläger bereits Schadensersatz erhalten hat.
Kann ja geschwärzt sein.
Es geht dabei um gewaltige finanzielle Belange,Deutschland zahlt über das AA.die Goetheinstitute Weltweit,
wird der AI in den Mülleimer befördert,müßten Weltweit ca.60% der Goetheinstitute geschlossen werden,wohin mit den Beamten?
nicht unbedingt. Goetheinstitut Bangkok gab es auch schon vor dem A1.
Müssen sich halt verkleinern. Kunden sind aber trotzdem vorhanden, vor allem für Manager, FÜhrungskräfte die ins deutschsprachige Ausland gesandt werden.

Dem Gegenüber hat das OVG Hamburg aber Festgestellt,eine Wartezeit ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte und nicht hinnehmbar.
die Botschaft hält sich momentan noch nicht daran.

Will nun Deutschland der EU Erklären,diese Gerichtsbeschlüsse sind nicht Rechtsgültig?
Will nun Deutschland der EU Erklären,wir haben Einreisen ohne ein AI gestattet,bevor der EuGH einen Beschluß fast,aus
humanitären Gründen?
Man wird sehen, was Deutschland macht - momentan machen sie gar nichts, ausser weiterhin den A1 zu verlangen.
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#46 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von berliner35 »

Stelle doch Bitte das Schengenvisum hier ein,für den Ehepartner eines Deutschen.
Wo steht,zur Familienzusammenführung.
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#47 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:Stelle doch Bitte das Schengenvisum hier ein,für den Ehepartner eines Deutschen.
Wo steht,zur Familienzusammenführung.
ja, am Dienstag stell ich es hier ein, damit man sieht - das es keine Aufenthaltsbewilligung einer AB ist, sondern ein 90-Tage Schengenvisum der Botschaft.
Gleicher Aufkleber wie auch beim Touristenvisum.

Hier nochmal was juristisch, was du vermutlich bisher auch noch nicht rausgefunden hast.

Auch über den Ehegattennachzug entscheidet die Botschaft über das Visa, nicht die AB. Die AB dient lediglich für die Garantieerklärung, wie das beim Touristenvisum
halt vom Einladenden abgegeben wird - mehr macht die AB nicht. Die Botschaft kann das Visum auch ablehnen, wenn die AB grünes Licht gibt. Wird meist
dann gemacht, wenn der Botschaft Zweifel kommen, ob es sich nicht um eine Scheinehe handelt.
Für den Ausländer ergibt sich häufig folgendes Problem: Ruft er bei der Botschaft an und fragt nach dem Stand, erhält er die Auskunft, die Ausländerstelle sei zuständig. Ruft er die Ausländerbehörde an, erhält er die Auskunft, die Botschaft sei zuständig. Richtig ist allein folgendes: Allein zuständig ist die Deutsche Botschaft.
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#48 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von Tramaico »

berliner35 hat geschrieben: Klage vor dem VG Berlin vom 25.10.2012 Akz.: VG 29 K 138/12
Vor dem EuGH erledigt im März 2013 Az C 513/12
Hat gedauert für die Klägerin ca.6 Monate mit einem Sack Geld für den Schadensersatz.
:roll:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... K%20138.12
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... n=C-513/12

:roll:
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#49 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von bukeo »

sehr interessant ist auch das hier. Daher bin ich auch der Ansicht, das der A1 irgendwann fällt, nur halt wann?


http://www.migazin.de/2013/04/11/sprach ... umtrickst/
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#50 Re: Klage vor dem EuGH

Beitrag von Waitong »

Zuzug von Ausländern

Brüssel geht gegen deutsche Sprachtests vor

Der Bundesregierung droht Ärger aus Brüssel. Grund sind die Sprachtests beim Ehegattennachzug. Die EU-Kommission sieht einen Verstoß gegen europäisches Recht, doch Berlin will nicht nachgeben.

Wegen Sprachtests für Ausländer bekommt die Bundesregierung Ärger mit Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland eröffnet, wie die Behörde bestätigte.

Wenn Nicht-Europäer zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen, müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen. "Gefordert sind Sprachkenntnisse auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen 'Haben Sie einen Schulabschluss?' oder 'Arbeiten Sie zur Zeit?'", erklärt die Bundesregierung im Internet.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt diese Regelung gegen europäisches Recht. Das deutsche Gesetz lasse mit seinen pauschalen Sprachanforderungen nicht genug Raum für Entscheidungen je nach Einzelfall, erklärte die Behörde. Es sei unverhältnismäßig. Die Bundesregierung muss nun auf einen Brief der EU-Kommission von Ende Mai antworten und zu den Vorwürfen Stellung beziehen.

Berlin sieht sich im Recht. "Die Bundesregierung wird in Ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten", erklärte sie am 5. Juli in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

Berlin droht Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

Der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) geißelte das Verfahren als "integrationspolitisch völlig falsch und kontraproduktiv". Er erklärte in einer Mitteilung: "Die einfachste Verständigungsmöglichkeit mit wenigen Worten Deutsch ist nicht zu viel verlangt, um nach Deutschland einzuwandern. Das ist keine Gängelei, sondern dient in besonderem Maße der Integration."


Wenn sich die EU-Kommission und Deutschland nicht einigen, droht am Ende eines mehrstufigen Verfahrens eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und möglicherweise auch eine Geldbuße.

31.07.2013 >>> http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Polit ... s-vor.html
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