Dazu noch Usern,die einen Ausländerhass haben.
Die Botschaft und die ABH haben keine Gesetzliche Grundlage auf eine Befragung, OHNE BEWEISE
welche dem Befragten vor der Befragung vorgelegt werden müssen,in schriftlicher Form und dem Befragten auf Verlangen ausgehändigt werden müssen!
Keiner muß auf die Fragen eine Antwort geben,Beispiel deutsche Botschaft Bangkok .: Die Befragung darf nur durchgeführt werden von einem deutschen Konsularbeamten,mit dem Amtshilfeersuchen der ABH aus der Heimatgemeinde,eine Befragung über eine Scheinehe durchzuführen,da gerichtsrelevante Beweise vorliegen,es wurde eine Scheinehe eingegangen,als Übersetzer für eine thailändischen Bürger muß ein von Deutschland anerkannter Dolmetscher anwesend sein,für Thai und Deutsch.
Jede Frage kann beantwortet werden,DARÜBER GEBE ICH KEINE AUSKUNFT.
Diese Antwort ist geschützt durch das GG.und Beschlüssen von deutschen Gerichten.
3 BS 396/05 / 4 V 320/12 / L 15 SB 80/06
In allen drei Beschlüssen werden die Persönlichkeitsrechte,in Verbindung mit dem GG, aufgeführt.
Intimsphäre (Innere Gedanken- und Gefühlswelt, Sexualbereich). Eingriffe in diese Sphäre sind stets unzulässig.
Privatsphäre: Diese wird einerseits räumlich (Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben), andererseits aber auch gegenständlich (Sachverhalte, die typischerweise privat bleiben) definiert. Eingriffe in diese Sphäre sind in der Regel unzulässig, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die die gegenläufigen Interessen überwiegen lassen (z. B. bei Presseveröffentlichungen aus dem Privatleben von Politikern, wenn ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht).
Nach dem Bundesverfassungsgericht soll der Einzelne grundsätzlich selbst entscheiden können, wie er sich Dritten oder der Öffentlichkeit gegenüber darstellen will (sog. Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person).
Hierfür hat das Bundesverfassungsgericht folgende Fallgruppen entwickelt:
Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre (betrifft also den abgeschirmten Bereich persönlicher Entfaltung, Bsp.: ärztliche Krankenblätter)
Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Einzelner kann bestimmen, welche ihn betreffenden Daten an staatliche Stellen gelangen oder dort verwahrt werden dürfen)