willkommen im Club der PausenclownsTramaico hat geschrieben:
Hat der Erich nicht bereits schon diesen Titel?
ich gehe mal davon aus, das diese Kristallkugel aus China stammt - also ein Fake ist.Woher weisst Du das denn jetzt, wo doch Deine Kristallkugel nach eigenen Aussagen kein Urteil vorhersagen kann, das in 6 Monaten fallen wird? Muss vielleicht mal neu kalibriert werden.
ja, nur das versteht er nicht. Ich glaube das wird nix. Bis der mit den Klagen fertig ist, ist seine Frau flugunfähig.Schau, Du schwadronierst hier immer ueber Gesetze, Rechten, Pflichte etc. aber es fehlt staendig die Butter bei den Fischen. Solange diese nicht da ist, in Form von konkreten richterlichen Urteilen, ist und bleibt die aktuelle Gesetzgebung weiterhin bestehen. Und die besagt, thailaendische Staatsbuerger sind grundsaetzlich visumpflichtig, ausser sie sind im Besitz einer gueltigen Aufenthaltsgenehmigung.
wir versuchen ca. im September ev. einen Visantrag für den Ehegattennachzug zu stellen, ohne A1. Die Frau hat schon ein Jahr Sprachkurse hinter sich und ist umWird von ihnen ein Visum zum Zwecker einer Eheschliessung mit einem deutschen Staatsbuerger in Deutschland beantragt, dann ist hierfuer A1 erforderlich. Dasselbe gilt fuer eine Familienzusammenfuehrung mit dem detuschen Ehemann in Deutschland. Das ist der aktuelle Status Quo ohne wenn und aber.
die 6 oder 7x bei der Prüfung durchgefallen. Wenn wir der Kundin hier helfen, berichte ich darüber. Meine Frau geht dann wohl auch mit und beruft sich auf das
Urteil von Leipzig vom Sept. 2012.