Anfrage an die D.Botschaft.

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
Gesperrt
berliner35
VIP-2
VIP-2
Beiträge: 331
Registriert: Sa 17. Nov 2012, 08:43
Wohnort: Wolfgang Richter 265/46 Choa-Lai/76120 Cha-Am/Thailand
Kontaktdaten:

#1 Anfrage an die D.Botschaft.

Beitrag von berliner35 »



Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis !‏

wolfgang richter
01.06.2013
An: Botschafter Rolf Schulze


Sehr geehrter Her Botschafter !

Nach den Beschlüssen des EuGH,

1) Akz.: C 34/09 vom 8.3.2011

2) Akz.: C 87/12 vom 8.5.2013

Stehen nun alle Unionsbürger unter dem Schutz des " Freizügigkeitsgesetz " der EU.

Somit stellt meine Frau den Anspruch,ohne Überprüfung einer Behörde in Deutschland,
noch einer Überprüfung durch die Botschaft,eine Aufenthaltsbescheinigung für Deutschland zu erhalten!
Mit der Mindestdauergültigkeit von einem Jahr.

Als Unterlagen erhalten Sie die Heiratsurkunde vom Standesamt Berlin Mitte,den Pass meiner Frau und eine Copie von meinem Pass.

Können wir die Unterlagen Ihnen per Post übersenden,wie lange dauert es bis die papiere zurück sind?

Hochachtungsvoll

Wolfgang Richter
265/46 Choa-Lai
76120 Cha-Am
Thailand


Benutzeravatar
bukeo
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11750
Registriert: So 6. Jun 2010, 04:46
Kontaktdaten:

#2 Re: Anfrage an die D.Botschaft.

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:


Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis !‏

ok, dann bitte auch die Antwort - falls eine erfolgt - hier reinstellen, damit wir dann mal den Ablauf verfolgen können.
Daher sperre ich diesen Thread erstmal, bevor er vollgemüllt ist - gib mir Bescheid, wenn die Antwort reingestellt werden kann. Ok?
Wenn du andere Sachen dazu reinstellen willst, einfach kurz per PN Bescheid geben, dann öffne ich wieder.
Besuche auch unseren Blog: http://www.schoenes-thailand.at
Benutzeravatar
bukeo
VIP-5
VIP-5
Beiträge: 11750
Registriert: So 6. Jun 2010, 04:46
Kontaktdaten:

#3 Re: Anfrage an die D.Botschaft.

Beitrag von bukeo »

eingestellt für berliner35


E: Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis !‏


wolfgang richter
02:10
An: Botschafter Rolf Schulze
Bild von wolfgang richter

Sehr geehrter Herr Botschafter !
(Das ist nur eine Floskel)

Ich habe vergessen in meinen Schriftsatz einen Termin für die Antwort von
Ihnen zu senden.

Das mache ich nun mit diesem Schriftsatz!

Wir erwarten einen Bescheid von Ihnen bis zum 14.Juni 2013!
Sollte bis zum genannten Termin keine Antwort von Ihnen vorliegen,geht
sofort eine Klage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,gegen
das Außenministerium raus!

Der Rechtsweg in Deutschland muß nicht eingehalten werden,da die Botschaft
Beschlüsse des EuGH
in den Mülleimer befördert,die Botschaft Beschlüsse des EuGH,als nicht
Rechtsgültig für Deutschland anerkennt!

Wolfgang Richter
Besuche auch unseren Blog: http://www.schoenes-thailand.at
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 56 Gäste