Anfrage an Rechtsanwalt,zum Schutz des Art.9 der Charta!

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
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berliner35
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#1 Anfrage an Rechtsanwalt,zum Schutz des Art.9 der Charta!

Beitrag von berliner35 »

Habe einen Rechtsanwalt angeschrieben,ob er die Rechtsanwältliche Übergabe der Besuchserlaubnis überreicht.

wolfgang richter


Anfrage!‏

wolfgang richter
02:22
An: RainBuemlein@buema.net

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt!

Einige Bekannte von mir wollen Ihre Hilfe in Anspruch nehmen.

Diese wollen nach Artikel 9 der Charta der EU eine Besuchserlaubnis ,unter dem Schutz des Eheschließungsfreiheitsrecht bei der Botschaft in Bangkok stellen!
Somit hat die Botschaft keinen Ermessensspielraum!

Sie sollen nicht weiter tun,als den Antrag der Botschaft überreichen,die Botschaft soll ihnen die Entscheidung zukommen lassen.

Die Begründung der Antragstellung wird von meine Bekannten Formuliert .
Bei einer Ablehnung durch die Botschaft übernehmen die Auftragsgeber alle weiteren Klagen vor dem BVerfG,
Rechtsanspruch auf die Artikel 1, 9,20,21 Abs.2 der Charta mit der Klagerweiterung nach Artikel 267 der AUV diese Klage de EuGH f.Meschenschenrechte vorzulegen!

Die Weiterleitung der Klage wird vom BVerfG verweigert.
Es tut nicht zur Sache,aber meine Frau hat vor dem BVerfG Klage eingereicht zum Schutz nach den Artikeln
1,7,20,21Abs.2,mit der klageerweiterng nach Artikel 267 der AEUV

Somit ist der Klageweg in Deutschland erschöpft!
Wobei das BVerfG schon einen Beschluss gefasst hat zum Eheschließungsfreiheitsrecht,unter dem Schutz des Artikel 6des GG.
Beschluß
des Ersten Senats vom 4. Mai 1971
-- 1 BvR 636/68 --
Würden Sie nun den "" Botengang ""zur Botschaft übernehmen,,mit der Antragstellerin,die auch die Auftragsgeberin ist?

Wie Teuer wird das?

Welcher Ihrer Anwälte wird das Übernehmen?

Aber bitte nicht Ihr Vertrauenspartner,die Firma "Tramaico"!

Dieser Herr bezeichnet einen Einlader als Menschenhändler und die Eingeladene
als Prostituierte!
Mit so einem Rassisten wollen meine Bekannten nichts zu tun haben!

Kann den Beweis antreten über das Forum www.Nittaya.de

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Richter
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76120 Cha-Am
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Tramaico
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#2 Re: Anfrage an Rechtsanwalt,zum Schutz des Art.9 der Charta!

Beitrag von Tramaico »

berliner35 hat geschrieben:Habe einen Rechtsanwalt angeschrieben,ob er die Rechtsanwältliche Übergabe der Besuchserlaubnis überreicht.
Unsinn, Wolfgang. Du hast keinem Rechtsanwaelt sondern einer Rechtsanwaeltin geschrieben, genauer gesagt Frau Rechtsanwaeltin Nadejda (kurz Nadja) G. Buemlein. Geht bereits aus der verwendeten E-Mail hervor:

"Rain" steht hier fuer Rechtsanwaeltin.

Keine Ahnung, ob man Dir das als geschlechtsdiskriminierend auslegen koennte. Vielleicht gibt es ja einen Paragraphen in der EU Charta. Weiss ich net, bin kein Anwalt und eine Anwaeltin natuerlich auch nicht.

Auch ist die Firma Tramaico als Vertrauenspartner zu bezeichnen ein wenig irrefuehrend, da die Rechtsanwaltskanzlei lediglich gerne mit kompetenten Dienstleistern zusammenarbeitet, hier eben auch ganz besonders Herrn Richard Hall, Tramaico Co., Ltd. Siehe http://thaiadvo.com/de/kooperationspartner.html

Nein, den Job mich bei der Deutschen Botschaft zum Idioten zu machen, wuerde ich auch mit 100%iger Gewissheit nicht uebernehmen. Frau Buemlein weiss das und somit waere auch eine Erwaehnung der Firma Tramaico Co., Ltd. nicht notwendig gewesen.

Wieder einmal agierst Du sehr vorschnell und absolut nicht durchdacht ohne eigentlich ueber ausreichende Kenntnisse zu verfuegen. Doch diesbezueglich bleibst Du zumindest Deiner Linie treu.

Sollte mich Frau Buemlein wegen Deiner E-Mail anschreiben, weiss nicht ob sie dafuer extra die Zeit aufbringen wird, dann werde ich natuerlich meinen Kenntnisstand mitteilen.

Wolfgang Richter aus Cha Am? Kenne ich nicht persoenlich sondern nur aus der Thai-Forenwelt. Fast 80-jaehriger Rentner, der voellig durch den Wind zu sein scheint. Ob bei ihm was finanziell zu holen ist weiss ich nicht, nur sicherlich ein sehr nervenausreibender Job sich mit ihm abzugeben oder gar ein Mandat anzunehmen. Waere auch die paar Hundert Euro meiner Meinung nach absolut nicht wert. :roll:
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#3 Re: Anfrage an Rechtsanwalt,zum Schutz des Art.9 der Charta!

Beitrag von berliner35 »



wolfgang richter


wolfgang richter
06:12
An: RainBuemlein@buema.net

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt !

Hatte vergessen Ihnen den genauen Link zu senden,Entschuldigung!

Hier können Sie die Erklärung Ihres Vertrauenpartner in Bangkok nachlesen.

http://www.nittaya.de/behoerden-papiere ... ndex2.html

Das ist der Spruch.:

#16
Tramaico
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Interessant. Genau diese Denkweise hatte ein Herr Vollmer auch einmal vor Jahren, was dem damaligen Aussenminister, einem Herrn Joschka Fischer, den Vorwurf der Zuhaelterei einbrachte. Foerderung der Prostitution hat sogar Strafrechtbestand.

Stelle sich einmal einer vor, dieser Vorwurf wuerde nicht nur auf deutscher sondern europaeischer Basis entstehen. Das waere es dann sicherlich sogar mit einem grenzenlosen Europa, von Drittlandstaaten natuerlich ganz zu schweigen. Menschenhandel. Ein aeusserst politisches und sensibles Thema fuer die meisten Menschen. Hat auch wesentlich zum derzeitigen Status Quo in Sachen Aufenthaltsrecht beigetragen. Liebe mag zwar keine Grenzen kennen, Prostitution aber schon, muhahahahahahaha.

Da kommen die Linken schnell zwischen die eigenen Fronten.

Entschuldige mich nochmals.

Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Richter
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bukeo
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#4 Re: Anfrage an Rechtsanwalt,zum Schutz des Art.9 der Charta!

Beitrag von bukeo »

Da nur mehr OT gepostet wird, wird der Thread geschlossen. Diskussionen darüber können in der BA fortgesetzt werden.
Besuche auch unseren Blog: http://www.schoenes-thailand.at
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