Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
HerbertM
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#31 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von HerbertM »

Es gehe besser schwimmen. Das kühlt das überhitzte Hirn ab.

Jetzt ist er in allen Foren geflogen und überall abgeblitzt, aber das wird seine letzte Bastion für die Verbreitung von hochgradigem Sxhwachsinn? Oh je, das ist ein anstrengendes Spielzeug, gegen den ist der Paloma ja voll normal.


"Ich freue mich auf dein mir gegenüber putziges Lächeln, wenn meine Faust in deiner Hackfresse ist" (Stalker & Schläger Enrico - http://nittaya.at/viewtopic.php?f=30&t=1676&start=75 )
Salino

#32 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von Salino »

NEOT hat geschrieben:Es gehe besser schwimmen. Das kühlt das überhitzte Hirn ab.

Jetzt ist er in allen Foren geflogen und überall abgeblitzt, aber das wird seine letzte Bastion für die Verbreitung von hochgradigem Sxhwachsinn? Oh je, das ist ein anstrengendes Spielzeug, gegen den ist der Paloma ja voll normal.
der paloma hat eine andere fachrichtung. das erkläre ich hier im offenen bereich lieber nicht.
du weisst doch, mit einzeller ist nicht zu spassen.

Dieser Beitrag wurde von Plaaloma gemeldet
berliner35
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#33 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von berliner35 »

Salino hat geschrieben:
berliner35 hat geschrieben:
Salino hat geschrieben:und was willst du uns damit sagen?

وماذا تريد أن تقول لنا

Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitragvon Salino » Di 7. Mai 2013, 21:17
Den Aufwand den der Berliner betreibt. Dafür hätte seine ....... bestimmt schon drei oder vier mal den A1 machen können.
Ist das Antwort genug für Deine Unterstellung!
was nennst du Unterstellung. Habe die Befürchtung das du nur Zoff willst.
Als normalen Menschen kann man dich leider nicht einstufen.
Wer sich so mit den Gesetzen anlegt kann nicht normal sein.
Mit dieser Feststellung stehe ich nicht allein.
Mir tun die Sachbearbeiter leid die deinen tinnef bearbeiten müssen.

Den ganzen kram kann ich dir auch noch in englisch und arabisch schreiben.
Du bist es mir allerdings nicht wert.
Mit Deine Unterstellung,wischt sich meine Frau den H....!

Du bist ja noch nicht mal fähig,etwas gegen den Artikel 9 der Charta der EU,hieraufzuzeigen!Wie will die Botschaft das ablehnen,ohne vor dem EMGH zu landen?
Da Du ein Arschl...der Obrigkeit bist,hast Du keine Probleme!

Ich lege mich nicht mit der Obrigkeit an,sondern würde sie vor dem EMGH bringen!Die Obrigket vn Deutschland ist der Rechtbrecher!!!
Mir tun die Sachbearbeiter leid die deinen tinnef bearbeiten müssen.
Die Sachbearbeiter von deutschen Behörden gehen mir am A.. vorbei!Das würden die Botschaften von Deutschland sein,diese hebeln bei einer Antragstellung ,
die Menschenrehte aus!!!!

Die Richter vom EMGH werden aber Deutschland in seine Schranken verweisen.

Wo sind hier die User,die meinen Hinweis,über die Antragstellung zum Besuchsvisum,mit dem Rechtsschutz des Artikel 9 der Charta verurteilen???
Wo sind die User,welche die Klage meiner Frau,( Was garnicht Möglich ist nach dem User @Aurillac )vor dem EMGH verurteilen???
berliner35
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#34 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von berliner35 »

Aurillac hat geschrieben:
berliner35 hat geschrieben:Da hier einige auf den Bildungsstand meiner Frau rumreiten,möchte ich versuchen das richtig zu stellen!

Meine Frau spricht folgende Sprachen.
Thai
Hochthai
Englisch
Arabisch
Deutsch!
Es wird immer abstruser.

wo ist dann euer Problem?
Und was hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil mit dir zu tun?
Du bist doch noch nichtmal verheiratet.
Der Staat redet dir auch nicht rein welchen Partner du haben sollst.

Und nochmal, bei Nichtverheirateten gibt es kein gesetzliches Besuchsrecht.
Schon gar nicxht laesst sich da irgendwas aus Art 6 GG herleiten.
Von mir!
Meine Frau spricht folgende Sprachen.
VonDir.
Du bist doch noch nichtmal verheiratet.
???????????

Auch du bist Jesus????

Schon gar nicxht laesst sich da irgendwas aus Art 6 GG herleiten.
Beschluß
des Ersten Senats vom 4. Mai 1971
-- 1 BvR 636/68 --
Bist Du nun Größenwahnsinnig oder ein alter Rassist?
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#35 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von bukeo »

kein OT - wird gelöscht.
Besuche auch unseren Blog: http://www.schoenes-thailand.at
Salino

#36 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von Salino »

Was soll der ganze Schwachsinn vom Berliner. Er will nur mit seinem dicken Schädel durch die wand.
Mir ist nicht ein einziger bekannt der jahrelang so verbissen gegen geltende Bestimmungen angeht.
Anderen tut er mit Sicherheit keinen gefallen damit.
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woody
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#37 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von woody »

Salino hat geschrieben:.....Anderen tut er mit Sicherheit keinen gefallen damit.
Warum bedrückt dich das und was hast du damit zu tun?
woody ist ein Chauvinisten-Arschloch (© cara bambina)
thai.fun
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#38 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von thai.fun »

Salino hat geschrieben:Was soll der ganze Schwachsinn vom Berliner. Er will nur mit seinem dicken Schädel durch die wand.
Mir ist nicht ein einziger bekannt der jahrelang so verbissen gegen geltende Bestimmungen angeht.
Anderen tut er mit Sicherheit keinen gefallen damit.
Nimm's locker:
Kein Restaurant Besucher-Gast unterhält sich mit allen Gästen in einem Restaurant. Ausser der Wirt.

Und sind einige Gäste im Restaurant z.B zu Laut oder eben "bessere Köche", dafür ist der Wirt da..... :whistler:
HerbertM
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#39 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von HerbertM »

"Die Richter vom EMGH werden aber Deutschland in seine Schranken verweisen."

Das werde sicherlich ich nicht erleben, geschweige denn er.
"Ich freue mich auf dein mir gegenüber putziges Lächeln, wenn meine Faust in deiner Hackfresse ist" (Stalker & Schläger Enrico - http://nittaya.at/viewtopic.php?f=30&t=1676&start=75 )
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#40 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von Aurillac »

NEOT hat geschrieben:"Die Richter vom EMGH werden aber Deutschland in seine Schranken verweisen."

Das werde sicherlich ich nicht erleben, geschweige denn er.
Bevor der EGMR auch nur einen Finger ruehrt brauchst du einen Stapel Urteile der nationalen Gerichte.
Einen komplett ausgereizten Klageweg eben.
Berliner hat ja noch nicht mal damit angefangen zu klagen.
Ein paar wirre Briefe an genervte Beamte helfen herzlich wenig.

Ausserdem ist der EGMR null fuer die EU-Charta zustaendig.

@Berliner, auf der letzten Seite redest du von Besuchsvisum der Verlobten.
Biste jetzt verheiratet? ja oder nein?
Und wenn deine Frau/Freundin deutsch kann wie du behauptest, wo ist dann eigentlich das Problem?
Forenbeitrag der ausreichte fuer einen Durchsuchungsbeschluss bei einer deutschen Tageszeitung um die Identitaet des Users zu ermitteln..

"Dieser Ullrich verbietet sogar Familienvaetern ihr Feierabendbier. Das ist Rechtsbeugung"
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