Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
Salino

#41 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von Salino »

thai.fun hat geschrieben:
Salino hat geschrieben:Was soll der ganze Schwachsinn vom Berliner. Er will nur mit seinem dicken Schädel durch die wand.
Mir ist nicht ein einziger bekannt der jahrelang so verbissen gegen geltende Bestimmungen angeht.
Anderen tut er mit Sicherheit keinen gefallen damit.
Nimm's locker:
Kein Restaurant Besucher-Gast unterhält sich mit allen Gästen in einem Restaurant. Ausser der Wirt.

Und sind einige Gäste im Restaurant z.B zu Laut oder eben "bessere Köche", dafür ist der Wirt da..... :whistler:
Ändern kann ich eh nix. Bin kein mod. oder admin.


HerbertM
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#42 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von HerbertM »

Das Problem ist, dass er sonst keine Beschäftigung hat und eigentlich gar nicht nach Deutschland will. Wen soll er dann den ganzen Tag mit Schwachsinn penetrieren?
"Ich freue mich auf dein mir gegenüber putziges Lächeln, wenn meine Faust in deiner Hackfresse ist" (Stalker & Schläger Enrico - http://nittaya.at/viewtopic.php?f=30&t=1676&start=75 )
berliner35
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#43 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von berliner35 »

Aurillac hat geschrieben:
NEOT hat geschrieben:"Die Richter vom EMGH werden aber Deutschland in seine Schranken verweisen."

Das werde sicherlich ich nicht erleben, geschweige denn er.
Bevor der EGMR auch nur einen Finger ruehrt brauchst du einen Stapel Urteile der nationalen Gerichte.
Einen komplett ausgereizten Klageweg eben.
Berliner hat ja noch nicht mal damit angefangen zu klagen.
Ein paar wirre Briefe an genervte Beamte helfen herzlich wenig.

Ausserdem ist der EGMR null fuer die EU-Charta zustaendig.

@Berliner, auf der letzten Seite redest du von Besuchsvisum der Verlobten.
Biste jetzt verheiratet? ja oder nein?
Und wenn deine Frau/Freundin deutsch kann wie du behauptest, wo ist dann eigentlich das Problem?
Bevor der EGMR auch nur einen Finger ruehrt brauchst du einen Stapel Urteile der nationalen Gerichte.
Einen komplett ausgereizten Klageweg eben.
Berliner hat ja noch nicht mal damit angefangen zu klagen.
Ein paar wirre Briefe an genervte Beamte helfen herzlich wenig.

Verstehen kannst Du nicht und lesen,wie einige andere User dieses Forum auch nicht!

Worum geht es in diesem Beitrag?
Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta
Meine Fau klagt nicht vor dem EMG für ein Besuchsvism,sondern für die Einreise,als Ehefrau eines Deutschen,ohne eine Überprüfung ihrer Person,nur mit dem Nachweis einer Rechtsgültigen Eheschließung ( geheiratet in Berlin Mitte!)und der Vorlage eines gültigen Reisepaß,ohne Nachweis eines AI Sprachnachweis!

Dir als Verweigerer der Charta der EU und die Zuständigkeitdes EMGH,gebe ich das zu leen!
Der Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof in Luxemburg ist ein Organ der Europäischen Union. Er ist die letzte Instanz in Bezug auf die Verträge, die Charta und das Recht der Union. Er sorgt dafür, dass sie in der ganzen Union gleich ausgelegt und angewendet werden und dass die EU-Organe und die Mitgliedstaaten die Forderungen des Unionsrechts erfüllen.

Wenn Einzelpersonen oder Unternehmen der Ansicht sind, dass ein sie direkt betreffender Akt eines EU-Organs ihre Grundrechte verletzt, können sie vor dem Gerichtshof klagen, der einen solchen Akt unter bestimmten Voraussetzungen für nichtig erklären kann. Es ist jedoch nicht möglich, dass eine Einzelperson Klage gegen eine andere (natürliche oder juristische) Person oder einen Mitgliedstaat beim Gerichtshof erhebt.

Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verpflichtet die Europäische Union zum Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, können Personen, die ihre Menschenrechte durch die EU verletzt sehen, auch Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erheben, sofern alle nationalen Rechtswege erschöpft sind. Auf diese Weise wird ein zusätzlicher gerichtlicher Kontrollmechanismus zum Schutz der Grundrechte in der EU eingeführt.
Einfache Frage,wirst Du mit Deinem Wissensstand nicht beantworten können !!

Was ist..
Bevor der EGMR auch nur einen Finger ruehrt brauchst du einen Stapel Urteile der nationalen Gerichte.
Einen komplett ausgereizten Klageweg eben.
Berliner hat ja noch nicht mal damit angefangen zu klagen.
Ein paar wirre Briefe an genervte Beamte helfen herzlich wenig.
Diese Ausführungen von Dir,zeigen Deinen Wissensstand in der Gesetzgebung!

1) Klagen können nur persönlich betroffene Personen,nicht die Ehepartner!
2) Meine Frau hat von der ABH Berlin und dem Innenminister verlangt,die Einreise ohne Visum,nach den Artikeln 7 und 21 Abs.2 der Charta der EU!
3) Das wurde von beiden Behörden verweigert,mit der Aufforderung,holen sie ihre Rechte doch beim EuGH!
4)Warum muß nun eine Gerichtslawiene in Gang gesetzt werden?Das weisst nur Du!
5)Es wurde Klage von meiner Frau,eingereicht beim BverfG,zum Schutz der Charta der EU.
6)Das BVerfG hat einen Beschluss verweigert,es hat auch verweigert die Weiterreichnung der Klage an den EMGH,obwohl diese Klageerweiterung,nach
Artikel 267 der AEUV schon in der Klage enthalten war!
7) Damit ist der Rechtsweg in Deutschland erschöpft,oder steht über das BVerfG ein höheres Gericht?

Nun kannst Du und einige andere User hier im Dreieck springen,an der Gesetzeslge könnt Ihr nichts Ändern!!!
Aurillac
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#44 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von Aurillac »

Lern du erst einmal den Unterschied zwischen EUGH und EGMR, letzterer hat mit der EU rein gar nichts zu tun.
Und nochmal, beide Gerichte werden erst nach dem kompletten Instanzenweg taetig und keinen Tag vorher.
Der EUGH fuer dich ohnehin gar nicht. Zumindest war das bisher so.
Forenbeitrag der ausreichte fuer einen Durchsuchungsbeschluss bei einer deutschen Tageszeitung um die Identitaet des Users zu ermitteln..

"Dieser Ullrich verbietet sogar Familienvaetern ihr Feierabendbier. Das ist Rechtsbeugung"
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#45 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von berliner35 »

[quote="Aurillac"Lern du erst einmal den Unterschied zwischen EUGH und EGMR, letzterer hat mit der EU rein gar nichts zu tun.
Und nochmal, beide Gerichte werden erst nach dem kompletten Instanzenweg taetig und keinen Tag vorher.
Der EUGH fuer dich ohnehin gar nicht. Zumindest war das bisher so.[/quote]

Hast Du eine Leseschwäche,oder kannst Du die Buchstaben nicht zuordnen?
Lern du erst einmal den Unterschied zwischen EUGH und EGMR, letzterer hat mit der EU rein gar nichts zu tun.
Der EuGH ist der Europäische Geerichtshof.

Was ist der EGMR ?
Oder meinst Du den EMGH?Das ist der Eurpäische Gerichtshof für Menschenrechte!

Nun der EMGH ist aber nun mal Zuständig für die Verletzung der Menschenrechte,oder etwa das deutsche BVerfG?
Oder noch besser,die NPD???
Die soll Entscheiden,welche Ehepartner einreisen dürfen!!

Was willst du von Mir,meine Frau klagt für alle außereuropäischen Ehepartnern von DEUTSCHEN!
Die Rechte für die Ehepartner von Deutschen sind hier im Forum für einige User ein rotes Tuch.

Es wird gedreht und gelinkt an der Charta,bis zum Erbrechen,diesen Ehepartnern und Verlobten,werden die Menschenrechte verweigert bis zum,WAS ???

Kein lebenswerte Leben mit dem deutschen Ehepartner und Euch als Nachbarn?
Ab in den Viewaggong,bis wohin?



Du kannst hier noch so viel schreiben,eine Antwort von mir für Dich ist nicht mehr drin!
Zuletzt geändert von berliner35 am Fr 10. Mai 2013, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
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#46 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von berliner35 »

Salino hat geschrieben:
berliner35 hat geschrieben: Denke bitte daran,du sprichst hier mit den Herrenmenschen!
Du mußt immer berücksichtigen,nur die User Salino,Aurillac und NEOT haben das Recht die Gesetzgebung in den Mülleimer zu befördern,mich und meine Frau mit dummen Sprüchen versuchen Niederzumachen,ohne einen Gesetzeshinweis,noch einen Artikel der Charta gegen meine aufgestellten Rechtsansprüche aus der Charta zu wiederlegen,aber aus dem Rechtsanspruch"" Wir bestimmen hier wie die Gesetzeslage ist! ""

Dabei merken diese Herrenmenschen nicht,1945 ist vorbei.
Ja,damals!
Aber heute haben wir das GG.ist aber nicht Wichtig!
was schreibst du da wieder ein blödsinn und unfug.
die gesetzgebung tritst du mit füssen und verdrehst alles. wie kann man deine frau nieder machen wenn sie noch nicht einmal kennst. hier hat sie sich auch noch nicht zu wort gemeldet, obwohl du beteuerst das sie des deutschen sehr mächtig ist. der ganze blödsinn kam bisher nur von dir und sonst keinen anderen.
den firlefanz den du hier veranstaltest kannst in einem pillepalleforum veranstalten.
du solltest dir endlich mal gedanken machen warum man dich nirgendwo ernst nimmt. warum du überall aus den foren fliegst. da werden die moderatoren und admins schon zu recht ihre gründe haben.

achja, und dann sollest du mit ausserungen vor 1945 vorsichtig sein. vielleicht bist du dir gar nicht im klaren was dir da durch den kopf geht und du da schreibst.

du hast ein verdammt freches maulwerk.
(allein schon erkennbar mit welcher tonart du behörden anschreibst)

p.s. wenn du den text auch auf arabisch auch haben möchtest wird der gerne nachgeliefert.
achja, und dann sollest du mit ausserungen vor 1945 vorsichtig sein. vielleicht bist du dir gar nicht im klaren was dir da durch den kopf geht und du da schreibst.
Doch,es ist mir Klar!Das habe ich mit voller Absicht geschrieben.
Ich Beschuldige hier im Forum einige User " Rassisten zu sein " !
Warum?
Weil diese User hier im Forum die Meinung vertreten,die Charta hat kein Rechtkraft für die Ehepartner von Deutschen!
Sie hat noch nicht mal Rechtskraft für Deutschland,Rechtskraft hat nur das GG.,wobei das BVerfG den Artikel 6 (Schutz der Ehe)einfach aushebelt,für die Ehepartner von Deutschen,über den Art.6 GG.,einfach die Aufenthaltsgesetzgebung und die Aufenthaltsverordnung stellt,noch mit dem Hinweis.:
ihre Beschlüsse sind durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,mit der Verweigerung des Art.8 der EMRK für Ehepartner von Deutschen,schon vorhanden!
Das ist blanke Rechtsbeugung!Wie zu A.H.Zeiten
du hast ein verdammt freches maulwerk.
(allein schon erkennbar mit welcher tonart du behörden anschreibst)
Jawohl Herr " Herrenmensch "!Aber kein "freches Maulwerk"sondern mit der Forderung an die Behörden,sich an die Artikel der Charta der EU zu halten!
Wird diese Verweigert,darf man den Behörden den Vorwurf machen,"Rassisten zu sein"
Wie beim Botschafter,dem BVerfG,dem BVerwG,dem OLG Berlin,der ABH Berlin,dem Innensenator von Berlin,dem Innenminister der BRD.
Alle haben den Hintern eingekniffen,keiner hat einen Mucks getan!
was schreibst du da wieder ein blödsinn und unfug.
die gesetzgebung tritst du mit füssen und verdrehst alles.
Der Rechtsanspruch auf den Schutz des Art.9 der Charta,wie in diesem Tread ist was?Von mir dargelegter "Blödsinn und Unfug"
Mit dem Rechtsanspruch trete ich die Gesetzgebung mit Füßen und verdrehe die Gesetzgebung?
Wo steht in Verordnungen oder der Charta oder in Gerichtsbeschlüssen der EU,Verlobte von Deutschen haben keinen Rechtsanspruch auf
das Eheschließungsfreiheitsrecht?

Nun müßte das BVerfG auch Blödsinn beschließen!
Beschluß
des Ersten Senats vom 4. Mai 1971
-- 1 BvR 636/68 --
Die Verfassungsbeschwerde ist begründet. Die angefochtene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Art. 6 Abs. 1 GG.
28
I.
1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 6 Abs. 1 GG sowohl ein klassisches Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates wie eine Institutsgarantie wie auch eine wertentscheidende Grundsatznorm für das gesamte Ehe- und Familienrecht (BVerfGE 6, 55 [71 ff.]; 24, 119 [135]). Wie die Entscheidung vom 7. Oktober 1970 (BVerfGE 29, 166 [175 m. weit. Nachw.]) ausdrücklich feststellt, enthält das Grundrecht als wesentlichen Bestandteil das Recht oder die Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen (Eheschließungsfreiheit).
29
2. Die Eheschließungsfreiheit und das daraus erwachsende Recht zur Abwehr staatlicher Behinderungen gelten sowohl für Deutsche im Sinne des Art. 116 GG wie für Ausländer und Staatenlose. Anders als einige andere Grundrechtsbestimmungen enthält Art. 6 Abs. 1 GG keine Beschränkung auf Deutsche, zudem betrifft das Grundrecht einen für alle Menschen bedeutsamen Bereich der persönlichsten Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 6, 55 [71 und 81]). Auch nach Art. 12 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, welche die Bundesrepublik als für sich verbindlich anerkannt hat (vgl. BGBl. 1952 II S. 685, 1954, II S. 14), haben "Männer und Frauen das Recht eine Ehe einzugehen und BVerfGE 31, 58 (67)BVerfGE 31, 58 (68)eine Familie nach den nationalen Gesetzen, die die Ausübung dieses Rechts regeln, zu gründen". Es entspricht auch über den Geltungsbereich der Konvention hinaus internationaler Rechtsüberzeugung, daß die Freiheit der Eheschließung zu den wesentlichen Menschenrechten gehört. Die Europäische Menschenrechtskonvention beruft sich in ihrer Präambel auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, deren Art. 16 Abs. 1 Satz 1 wie folgt lautet:
30

"Volljährige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsangehörigkeit oder Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen."

31
Das am 7. Oktober 1969 für die Bundesrepublik in Kraft getretene UN-Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (vgl. BGBl. 1969 II S. 161, 1970 II S. 110) zitiert in seiner Präambel ausdrücklich diese Vorschrift und bekräftigt erneut die Pflicht aller Staaten "... die völlige Freiheit bei der Wahl des Ehegatten (zu) gewährleisten".
In anderen Foren wurde mir vorgeworfen.: Der kommt hier an und bringt als Beweis ein Beschluss des BverfG von vor 40 Jahren!

Aber wie lange hat ein Beschluss Rechtskraft?
Aber das wirst Du uns schon erklären!
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#47 Re: Besuchsvisum unter dem Schutz der Charta der EU!

Beitrag von bukeo »

soweit ist ja zu diesem Thema schon ausreichend diskutiert worden, sodass man diesen Thread wohl schliessen kann.
Ggf. neuen Thread eröffnen.
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