Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirate ha

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
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phitim
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#121 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von phitim »

berliner35 hat geschrieben:Also @phitim,du wirst erstaunt sein über deinen Beitrag,aus dem werde ich zitieren!
Von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung allerdings im Hinblick auf den technischen Fortschritt gewisse Ausnahmen - insbesondere für Telegramme, Fernschreiben und Telefax - zugelassen. In der allseits bekannten und nicht unumstrittenen Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 144, 160) ist sogar die elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift sowie der Hinweis für ausreichend erachtet worden, dass wegen der gewählten Übertragungsform eine Unterschrift nicht möglich sei.
Diese Entscheidung steht aber in deinem zitierten Urteil.
Noch Fragen?
Ja, bist du wirklich so strunzdumm? Das bezieht sich auf sogenannte Computerfaxe und nicht eMails.

Hier nochmal das Original mit Markierung von mir, damit Du hier nicht mit Tricksereien kommst, weil ich Dich geoutet habe:

Von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung allerdings im Hinblick auf den technischen Fortschritt gewisse Ausnahmen - insbesondere für Telegramme, Fernschreiben und Telefax - zugelassen. In der allseits bekannten und nicht unumstrittenen Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 144, 160) ist sogar die elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift sowie der Hinweis für ausreichend erachtet worden, dass wegen der gewählten Übertragungsform eine Unterschrift nicht möglich sei.

2. Entgegen der Auffassung des Beklagten kann hieraus jedoch nicht ein genereller Verzicht auf das Unterschriftserfordernis für bestimmende Schriftsätze abgeleitet werden. Soweit im Schrifttum insbesondere von Greger (Zöller/Greger, 25. Aufl., § 130 ZPO, Rz 21, 22)

die Forderung erhoben wird, in Anbetracht der zahlreichen Durchbrechungen des Unterschriftserfordernisses sei dieses überhaupt aufzugeben, kann dem nicht gefolgt werden. Aus der Tatsache, dass die Rechtsprechung bei Telegramm und Fernschreiben vom Unterschriftserfordernis abgesehen hat, um auf diese Weise für Sonderfälle einen erleichterten Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen, lässt sich dies schon mangels vergleichbarer Umstände auf das Massenkommunikationsmittel von Telefax oder Computerfax nicht übertragen. Soweit es die Zulassung des Telefax zur Übermittlung bestimmender Schriftsätze betrifft, wird im Übrigen auch nicht auf das Unterschriftserfordernis verzichtet, vielmehr geht dem Gericht die originalgetreue Abbildung des tatsächlich unterzeichneten Schriftsatzes zu. Auch beim Computerfax handelt es sich immerhin noch um die Übermittlung einer zuvor eigenhändig geleisteten, eingescannten Originalunterschrift, welche auf elektronischem Wege mit der übermittelten Textdatei verbunden und gemeinsam mit dieser dem Gericht übermittelt wird. Eben hierdurch unterscheidet sich das Computerfax vom Faksimilestempel, bei welchem dem Gericht nicht - wie bei der eingescannten Unterschrift - durch ein bildgebendes Verfahren unmittelbar ein Abbild der Originalunterschrift übermittelt wird. Demgegenüber wird dem Gericht bei der Verwendung eines Unterschrift-Stempels allein der Abdruck derselben übermittelt. Gleich ob letztlich die im Schrifttum gegen die Zulassung des Computerfax erhobenen Bedenken durchgreifen, kann jedenfalls hierin eine vollständige Aufgabe des Unterschrifterfordernisses nicht gesehen werden.
Hat es noch Zweck dir zu Antworten?
Ich treibe dich vor mir her,wie es mir gefällt,dabei bist du zu Dumm,deine eigenen eingestellten Texte vorher zu lesen!
Das Du des Lesens und Verstehen nicht mächtig bist, hast Du wieder bewiesen. Du darfst Dir nicht einfach ein paar Zeilen aus dem Kontext nehmen und auf Dich zurecht basteln.
Zuletzt geändert von phitim am Di 2. Apr 2013, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.


phitim
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#122 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von phitim »

berliner35 hat geschrieben: Ich treibe dich vor mir her,wie es mir gefällt...
Wovon träumst Du nachts? Mich kannst Du gar nicht vor Dir hertreiben. :totlach:
Ich zerlege Dich hier, weil Du von der Jura null-komma-null Ahnung hast, Du Troll.
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#123 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von berliner35 »

phitim hat geschrieben:http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... 2&start=15

http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=6988

http://www.nittaya.de/behoerden-papiere ... ndex4.html

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... &start=300

ohne Worte, berliner35!


und noch viel mehr...

In info4alien.de hat sich berliner35 bisher mit seinem Anliegen nicht getraut. Kein Wunder, weil dort viele Fachjuristen unterwegs sind und man berliner35 in der Luft zerreissen und anschließend vor die Tür setzen würde.
[quote http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... 2&start=15[/quote]

Zu deiner Information,ich habe ein Klagerecht zu diesem Thema!
ttp://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=6988
Ich war noch nie in Rußland,meine Einreise in Thailand war 2006.
Dort war ich gesperrt bis 2.4.2013.
Weil dem Moderator nur Wichtig war,seine Klickzahlen zu halten.
Ich bin voll angegangen den dortigen User @Tramaico,nach diesem Beitrag.:
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Interessant. Genau diese Denkweise hatte ein Herr Vollmer auch einmal vor Jahren, was dem damaligen Aussenminister, einem Herrn Joschka Fischer, den Vorwurf der Zuhaelterei einbrachte. Foerderung der Prostitution hat sogar Strafrechtbestand.

Stelle sich einmal einer vor, dieser Vorwurf wuerde nicht nur auf deutscher sondern europaeischer Basis entstehen. Das waere es dann sicherlich sogar mit einem grenzenlosen Europa, von Drittlandstaaten natuerlich ganz zu schweigen. Menschenhandel. Ein aeusserst politisches und sensibles Thema fuer die meisten Menschen. Hat auch wesentlich zum derzeitigen Status Quo in Sachen Aufenthaltsrecht beigetragen. Liebe mag zwar keine Grenzen kennen, Prostitution aber schon, muhahahahahahaha.

Da kommen die Linken schnell zwischen die eigenen Fronten.

Nur wer sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen gelebt hat, kann letztendlich behaupten wirklich gelebt zu haben.
Meine 2 Beiträge an @Tramaico wurden gelöscht.

Im Forumbeitrag geht es um das Besuchsvisum für die Verlobte zu einem Deutschen Bräutigam,unter dem Schutz des Artikel 9 der Charta der EU.
Das Eheschließungsfreiheitsrecht!

Mein Vorwurf an ihm.:Das ist der dreckigste Beitrag hier im Forum!
Warum?

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Stelle sich einmal einer vor, dieser Vorwurf wuerde nicht nur auf deutscher sondern europaeischer Basis entstehen. Das waere es dann sicherlich sogar mit einem grenzenlosen Europa, von Drittlandstaaten natuerlich ganz zu schweigen. Menschenhandel. Ein aeusserst politisches und sensibles Thema fuer die meisten Menschen. Hat auch wesentlich zum derzeitigen Status Quo in Sachen Aufenthaltsrecht beigetragen. Liebe mag zwar keine Grenzen kennen, Prostitution aber schon, muhahahahahahaha.
Er schwadroniert über den Bräutigam,als Menschenhändler.

Er schwadroniert über die Braut,als Protestuierte.

@phitim,du wirst erwartet dort.:
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irgendwie fehlt mir der @Phitim.......
Darauf hat ihm der Moderator geantwortet.:
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Zitat Zitat von Franky53 Beitrag anzeigen
irgendwie fehlt mir der @Phitim.......
Arnd hatte das selbe Thema mit dem Berliner schon in der Guellegrube durch, und verloren
Damit du suchen kannst,meine Niknamen in anderen Foren.

Berliner10555,rama-6,beeariya,julius.
Frage mich zu einem Forum und ich schreibe dir meinen Niknamen!
nong
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#124 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von nong »

muss man das hier verstehen ???
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#125 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von berliner35 »

Auskunft.‏

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02.04.2013
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wolfgang richter

wolfgangbee@msn.com

An Verfassungsgericht Deutschland
Damen und Herren !

Warum ist der Beschluß des BVerfG vom 8.4.2011

Akz.: 1 BvR 764/11

nicht in Ihrer Entscheidungsfindung enthalten?

Ist ein Beschluß zu diesem Aktenzeichen,über die Überweisungsgebühren für Auslandsrentner überhaupt vorhanden?

Mit freundlichen Grüßen
Herr Richter
aus Thailand.
autoreply to Auskunft.‏


Verfassung​sgericht Deutschlan​d

An wolfgangbee@msn.com

Wichtiger Hinweis:

Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen.

Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten
zur Verfuegung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege
oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen.
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem
Postwege unbedingt erforderlich.

Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer
postalischen Adresse beantwortet werden.

Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
So einfach ist das!
HerbertM
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#126 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von HerbertM »

Protestuierte trifft den Nagel doch ganz gut auf den Kopf.

Wobei ich mich frage, ob die arme Frau überhaupt weiss, was der Mann mit der armen Frau aus Langeweile anstellt. Immerhin beschäftigt er den A., das ist immerhin eine gute Tat.

Berliner, Was willst Du mit dem Kaspertheater aber ansonsten erreichen, xxxxxxxx
"Ich freue mich auf dein mir gegenüber putziges Lächeln, wenn meine Faust in deiner Hackfresse ist" (Stalker & Schläger Enrico - http://nittaya.at/viewtopic.php?f=30&t=1676&start=75 )
phitim
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#127 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von phitim »

berliner35, kannst Du nicht lesen? Da steht doch eindeutig drin, was ich Dir hier wie eine Gebetsmühle die ganze Zeit erkläre, dass eMails nicht rechtsgültig für Anträge und Schriftsätze sind.

Wichtiger Hinweis:

Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen.

Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten
zur Verfuegung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege
oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen.

Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem
Postwege unbedingt erforderlich.

Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer
postalischen Adresse beantwortet werden.

Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
Womit er (berliner35) selbst bewiesen hat, dass es nie eine Klage vor dem BVerfG gab, weil Anträge via eMail rechtsungültig sind. :bloed: :bloed: :bloed:
Zuletzt geändert von phitim am Mi 3. Apr 2013, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
phitim
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#128 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von phitim »

nong hat geschrieben:muss man das hier verstehen ???
Nein, der Typ ist einfach nur krank und verfügt über keinerlei Selbstreflektion.
Salino

#129 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von Salino »

phitim hat geschrieben:berliner35, kannst Du nicht lesen? Da steht doch eindeutig drin, was ich Dir hier wie eine Gebetsmühle die ganze Zeit erkläre, dass eMails nicht rechtsgültig für Anträge und Schriftsätze sind.

Wichtiger Hinweis:

Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen.

Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten
zur Verfuegung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege
oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen.

Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem
Postwege unbedingt erforderlich.

Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer
postalischen Adresse beantwortet werden.

Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
Womit er (berliner35) selbst bewiesen hat, dass es nie eine Klage vor dem BVerfG gab, weil Anträge via eMail rechtsungültig sind. :bloed: :bloed: :bloed:
ich denke mal, er will das alles überhaupt nicht verstehen.
HerbertM
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#130 Re: Rechtssicherheit für Ehepartner die in Bang Rak geheirat

Beitrag von HerbertM »

Er will halt sein schönes Hobby nicht aufgeben.
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