phitim hat geschrieben:So, Du Schwätzer
berliner35, in einem anderen Forum bist Du mit dem Nick "julius" unterwegs gewesen:
Hier der Screenshot:
snap2.png
Daraus heißt es folgendes in
http://www.forum-vietnam.de/go/viewtopi ... fa136a27a9 :
BVerfG vom 8.Apr.2011 BVerfG 1 BvR 764/11 (Nicht zugelassen,weil ich nicht für alle Auslandsrentner klagen kann,aus Verfahrungsgründen,da ich die Garantie der DRV-Berlin hatte,meine Rente wird Kostenfrei überwiesen,aber weiter betrogen wurde.)
Jetzt vergrab Dich ganz schnell in einem Sandloch von Cha Am,
berliner35.
Wie oft muß ich es noch sagen,du bist zu dumm zum lesen und erkennst nicht die Prozessualen Zusammenhänge!
BVerfG vom 8.Apr.2011 BVerfG 1 BvR 764/11 (Nicht zugelassen,weil ich nicht für alle Auslandsrentner klagen kann,aus Verfahrungsgründen,da ich die Garantie der DRV-Berlin hatte,meine Rente wird Kostenfrei überwiesen,aber weiter betrogen wurde.)
Klage eingereicht beim BVerfG für "" Alle Auslandsrentner,Witwen und Waisen ""
Nach der BVerfGG ist das nicht zulässig,war mir bekannt.!!!!
Warum der Umweg über alle Auslandsrentner???
Meine Klage für mich,währe vom BVerfG sofort verworfen worden!!!
Weil die DRV Berlin sofort gesagt hätte, "" Herr Richter hat von uns die Bestätigung über die kostenfreie Überweisung seiner Rente ""
Von 2006 bis heute wurde Ihm das 3 mal Bestätigt,diese Bestätigungsmails dem BvVerfG vorgelegt hätte!
Mit meine Erpresseremail wurde ein Beschluß gefasst am 8.4.2011 Akz.: BvR 764/11.
Wortlaut.:""Die Verfassungsbeschwerde"" (Wie Dumm doch die Richter sind,Klage wegen Verletzung des GG.die haben noch nicht mal gemerkt,wir haben nur ein GG:)gegen die Kosten für die Überweisung der Rente für alle im Ausland lebende Rentner.
"" Verfassungsbeschwerde"" wird nicht zur Entscheidung angenommen,weil sie unzulässig ist.
Verstanden,mit deinem Wissen über die Aufsetzung einer Klage?
Ja,ich habe das BVerfG und die DRV Berlin gelinkt!
Um den 16.4.2011 hatte ich den Beschluß im Briefkasten.
Sofort an die DRV Berlin gemailt mit dem Hinweis,Klage ist anhängig beim BVerfG unter dem Akz.: BvR 764/11
Aufeinmal ging es.: Herr Richter sie haben Rechtsanspruch,mit Schadensersatz nach § 47 SGB I.
Zwischen diesen beiden Sachverhalten liegen Welten. Genauso ist meine Antwort hier an Dich eine Stellungnahme, aber mehr nicht! Außerdem hat man Dich zur Beweisführung aufgefordert in dieser Stellungnahme und Dich nochmal darauf hingewiesen, dass nicht alle Kosten vom Postrentenservice übernommen werden
Beweisführung waren die Kontoauszüge der Hausbank, Rentenhöhe und die angekommene Summe.
Die Kosten der Hausbank hat jeder Rentner zu tragen,wie in Deutschland!
§ 47 SGB I Auszahlung von Geldleistungen
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz übermittelt werden.
Steht hier etwas über die Kosten der Hausbank?
Du kannst hier noch so viel Verlangen,jeder kann sich an das BVerfG wenden und nachfragen,warum findet man den Beschluß nicht zum Akz.: BvR 764/11!
Für dich keine Antwort mehr!