Frage an den Admin.
Darf ein User hier die Antwort der EU in den Dreck ziehen?
Somit ist doch jede Information die hier eingebracht wird einen dreck Wert!
Die EU hat doch Empfohlen die Klage vor dem EuGH für Menschenrechte einzureichen,da Menschenrechte der EU verletzt wurden,
durch die Verweigerung des BVerfG diese Klage,nach dem Artikel 267 der AEUV dem EuGH vorzulegen!
""Außerdem möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie bei einer Menschenrechtsverletzung eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates einreichen können.""
http://eur-lex.europa.eu/de/treaties/da ... 000101.htm
Genau so ist es mit dem Beschluß des VG Oldenburg,da wurde festgestellt,die Ausweisung der ABH ist Rechtswriedrig,da die Frage vor dem EuGH nach Artikel 267 der AEUV gehört.
Das wurde im Beschluß bewiesen mit Gerichtsurteilen aus Deutschland und der Empfehlung der EU Kommission zum EuGH Entscheid.
C 155/11.Die ABH hat sich aber gegen dieses Urteil nicht durchsetzen können,die Ausweisung,weil der AI Sprachnachweis fehlt.
Nun wird die Behauptung aufgestellt,die Botschaft muß sich nicht an dieses Urteil halten.
Das ist Rechtswriedrig von der Botschaft.
Wer dieses Urteil der Botschaft vorlegt,diese aber auf den AI Sprachnachweis besteht,kann sofort eine Klage vor dem EuGH einreichen.
So steht es auch in der Begründung!
Der Sprachkurs gehört nach Artikel 267 der AEUV zur Klärung dem EuGH vorgelegt.
Der Rechtsweg ist in Deutschland erschöpft,durch Beschlüsse von folgenden Gerichten.:
BVerfG 2 BvR 2341/06, BVerwG 1 C 17/09, BverwG 1 C 23/09, OVG Berlin 2 B 19/09, OVG Berlin 2 B 6/08,
Wobei im Urteil des OVG Berlin 2 B 6/08 noch Festgestellt wird, im letztem Abschnit des Urteils,:
"" Der Kläger zu 2 ( Ehemann) sollte seine Frau nicht den Sprachkurs bestehen,er doch zur Aufrechterhaltung seiner Ehegemeinschaft,durch Umzug zu seiner Frau nach Indien herstellen kann ""
Damit ist bewiesen,der Rechtsweg in Deutschland ist erschöpft,die Klage kann unmittelbar vor dem EuGH eingereicht werden.
Kann sich nun ein User hier hinstellen und die Antwort der EU als Dreck betieteln?
Muß ich mich nun immer hier als Idiot darstellen lassen?