Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
berliner35
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#1 Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von berliner35 »

Möchte hier auf das Thema eingehen,zur Befragung durch Botschaften und Ausländerbehörden.
( Wo kennengelernt,wer gehört zur Familie des anderen,was ist das Lieblingsessen,und viele andere Fragen)

Keiner muß die Fragen beantworten!
Die Behörden müßen dem zu befragenden,ein Dokument vorlegen und ihm aushändigen,mit der gesetzlichen Begründung der Fragen.
Der Befragte hat das Recht,diese Fragestellung vor dem Verwaltungsgericht abzuklären,das Erklärt er auch gegenüber der Behörde.

Beispiel hier.

http://www.senatspressestelle.bremen.de ... c.52282.de

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden werden aus diesem Anlass erneut darauf hingewiesen, dass Anhaltspunkte für den Verdacht des Vorliegens einer Scheinehe nicht nur substanziell sein, sondern diese auch dokumentiert werden müssen.

Muß die Botschaft und die ABH das Visumverfahren,oder das Aufenthaltsrecht weiter bearbeiten?
JA.
Kann die Botschaft oder die ABH die Weiterbearbetung verweigern,mit der Begründung,Antworten verweigert ?
NEIN.

Davor steht der Artikel 7 der Charta der EU.Schutz der Ehe.
Davor steht der Artikel 9 der Charta der EU.Recht eine Ehe einzugehen.Ist in Deutschland geregelt im EGBGB.
Steht die Charta nun über unser GG.und der Gesetzgebung?
JA.

http://www.europarl.de/www.europarl.de/ ... 08026E506C

Die Grundrechtecharta der Union definiert in klarer und übersichtlicher Form die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Diese Rechte sind von den Organen und Institutionen der Union ebenso wie von den Mitgliedsstaaten, wenn sie EU-Recht umsetzen, zu achten und zu garantieren.
Deutschland hat den Lissabonvertrag unterschrieben,ohne Einspruch.


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Kevin
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#2 Re: Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von Kevin »

Die Thais führen ja mittlerweile selbst schon Befragungen der Phanrayas auf der Immigration durch betreffend Scheinehen.

Welche Paragraphen darf man denen servieren?
phitim
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#3 Re: Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von phitim »

berliner35 hat geschrieben: Oder kann eine Behörde sich über ein Urteil eines Gerichtes hinwegsetzen?
Wenn die Botschaft bzw die Ausländerbehörde begründeten Verdacht auf eine Zwangs- oder Scheinehe hat, darf sie prüfen.
Natürlich darf sie nicht allesmögliche fragen, aber prüfen mit einem moderaten Fragekatalog an beide Parteien ist nicht
unangemessen. Außerdem wird dadurch geprüft, ob es sich um eine 'schützenswerte Ehe' handelt. Deine EU Charta kannst
Du auch in diesem Fall in den Mülleimer werfen.

Hier hast Du mal was im Doppelpack fehlender Sprachnweis/Sprachkenntnisse Deutsch A1 und Scheinehe:

http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... romHL=true


Viel Spaß beim Lesen.
berliner35
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#4 Re: Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von berliner35 »

phitim hat geschrieben:
berliner35 hat geschrieben: Oder kann eine Behörde sich über ein Urteil eines Gerichtes hinwegsetzen?
Wenn die Botschaft bzw die Ausländerbehörde begründeten Verdacht auf eine Zwangs- oder Scheinehe hat, darf sie prüfen.
Natürlich darf sie nicht allesmögliche fragen, aber prüfen mit einem moderaten Fragekatalog an beide Parteien ist nicht
unangemessen. Außerdem wird dadurch geprüft, ob es sich um eine 'schützenswerte Ehe' handelt. Deine EU Charta kannst
Du auch in diesem Fall in den Mülleimer werfen.

Hier hast Du mal was im Doppelpack fehlender Sprachnweis/Sprachkenntnisse Deutsch A1 und Scheinehe:

http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... romHL=true


Viel Spaß beim Lesen.
Der erste Rechtsbruch in diesem Urteil ist die Erklärung des Anwalt des Klägers.:

Zudem habe der Kläger selbst gegenüber dem Vertrauensanwalt die aufenthaltsrechtliche Motivation der Eheschließung zugegeben.

Dafür würde der Anwalt in Deutschland seine Zulassung verlieren!
Oder war der Anwalt nicht als Zeuge vor Gericht?
War es nur eine nichtnachprüfbare Aussage der Botschaft?Wurde da gelogen?

Dein Urteil ist vom 11.03.2009!
Die Erklärung der EU Kommission im Beschluß des EuGH C 155/11 ist von 2011,
eine verlegung der Intigrationamaßnahme ins Ausland ist Rechtswriedrig.

Gegen diese Rechtswriedrigkeit klagt nun meine Frau,Einwände?

Das Urteil zum Verbot der Befragung ist von 2012.

Nun muß von der Botschaft,der ABH und ein Gericht,vor der Befragung eine Begründung der Befragung vorgelegt werden,mit den Fragen!!

Muß nun jeder die Befragung über sich ergehen lassen? NEIN!

Jeder ist Verpflichtet nur seinen Namen und die Geburtsdaten und seine Adresse anzugeben.
Er ist nicht Verpflichtet die Daten seines Ehepartner zu nennen!

Diese Befragung der Botschaft wird nur durchgeführt um das Visum zu verweigern!
Muß nun jeder der Botschaft mit dem Beantworten der Fragen einen Grund geben,das Visum zu verweigern??? NEIN!

Keiner kann vom Gesetz gezwungen werden,Aussagen zu machen,die ein Visumverlust bedeutet!

Aber du wirst uns hier die Gesetze aufzeigen,oder hast du keine?
Ich halte aber ein Gesetz dagegen!

Das Zeugnisverweigerungsrecht vor jedem Gericht.

Nun zu deiner Behauptung,die Charta der EU und die EMRK haben für Deutschland keine Rechtsgültigkeit!

Deutschland hat 2009 den Lissabonvertrag als Rechtsverbindlich für Deutschland erklärt und somit die Charta über unser GG.gestellt!

Die Grundrechtecharta

Die Grundrechtecharta der Union definiert in klarer und übersichtlicher Form die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Diese Rechte sind von den Organen und Institutionen der Union ebenso wie von den Mitgliedsstaaten, wenn sie EU-Recht umsetzen, zu achten und zu garantieren. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Rates und dem Präsidenten der Kommission anlässlich des Europäischen Rates von Nizza am 7. Dezember 2000 unterzeichnet und feierlich verkündet.

Merkst du nichts?

Du kannst mit keinem Gesetzestext meine Darlegung der Gesetzestexte wiederlegen!

Jeder User hier sollte deine Beiträge mit meinen vergleichen und für sich Entscheiden,wo stehen Gesetzestexte die man
einsehen kann,gegenüber keine Gesetzestexte die meinen Wiedersprechen!

Da ich ja gegen deine Ratschläge resistent bin,warum antwortest du auf meine Beiträge?
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#5 Re: Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von phitim »

berliner35 hat geschrieben: Da ich ja gegen deine Ratschläge resistent bin,warum antwortest du auf meine Beiträge?
Ich antworte deswegen, damit Dir niemand den Unsinn glaubt, den Du hier schreibst und immer mit der EU Charta dagegen begründen möchtest.
Es ist bei Dir wenig Sinnführend, weil Du dich jeder Einlassung auf das AufenthG und der AufenthV verweigerst. Du kommst dann
mit haarsträubend Argumenten, dass Deine Frau visafrei nach Deutschland dürfte etc pp.
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bukeo
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#6 Re: Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von bukeo »

phitim hat geschrieben:
Ich antworte deswegen, damit Dir niemand den Unsinn glaubt, den Du hier schreibst und immer mit der EU Charta dagegen begründen möchtest.
Es ist bei Dir wenig Sinnführend, weil Du dich jeder Einlassung auf das AufenthG und der AufenthV verweigerst. Du kommst dann
mit haarsträubend Argumenten, dass Deine Frau visafrei nach Deutschland dürfte etc pp.
berliner ist ja noch nicht am Ende mit der Klage. Ist sicher interessant, wie die Klage nun weitergeführt wird - egal, wie es am Ende ausgeht.
Besuche auch unseren Blog: http://www.schoenes-thailand.at
phitim
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#7 Re: Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von phitim »

bukeo hat geschrieben:
phitim hat geschrieben:
Ich antworte deswegen, damit Dir niemand den Unsinn glaubt, den Du hier schreibst und immer mit der EU Charta dagegen begründen möchtest.
Es ist bei Dir wenig Sinnführend, weil Du dich jeder Einlassung auf das AufenthG und der AufenthV verweigerst. Du kommst dann
mit haarsträubend Argumenten, dass Deine Frau visafrei nach Deutschland dürfte etc pp.
berliner ist ja noch nicht am Ende mit der Klage. Ist sicher interessant, wie die Klage nun weitergeführt wird - egal, wie es am Ende ausgeht.
Wenn es überhaupt eine Klage gibt. Er hat mir kein Aktenzeichen gekannt und seine Klagebegründung wie er sie 'angeblich' vor dem EuGH gebracht haben soll, hat er hier auch nicht abgeliefert.
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#8 Re: Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von phitim »

berliner35 hat geschrieben:
Zudem habe der Kläger selbst gegenüber dem Vertrauensanwalt die aufenthaltsrechtliche Motivation der Eheschließung zugegeben.

Dafür würde der Anwalt in Deutschland seine Zulassung verlieren!
Oder war der Anwalt nicht als Zeuge vor Gericht?
War es nur eine nichtnachprüfbare Aussage der Botschaft?Wurde da gelogen?
Ich habe eher den begründeten Verdacht, dass Du dir Begründung des Urteils nicht richtig durchgelesen hast.
Weiss Du eigentlich, dass der Vertrauensanwalt für die Botschaft arbeitet und nicht für die Antragssteller?
Er prüft gewisse Sachverhalte wie z.B. ist die Ehe nach örtlichem Recht gültig, ist es eine schützenswerte
Ehe usw?

Du liest nur das, was Dir gefällt. Begründungen die Dir nicht gefallen, werden direkt mit EU Charta usw
begründet. Also nichts fundiertes von Dir. Unangenehme Tatsachen werden mit persönlichen Angriffen
abgestraft.
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#9 Re: Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von bukeo »

zur der ganzen Problematik mit dem A1-Schein, halte ich mich erstmal daran
Die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt also zu einer erheblichen Erleichterung für die Visumserteilung zum Ehegattennachzug, da nunmehr u.U. die alleinige Kursteilnahme und die Versuche, die Prüfung zu bestehen, ausreichen können und nicht stets der erfolgreich bestandene A1-Sprachtest vorausgesetzt wird.
es gibt also eine neue Rechtssprechung darüber und ich weiss, das es nun auch schon das sog. "Durchwinken" seitens der Botschaft in Bangkok gibt.
Inwieweit nun der A1 komplett fallen wird, kann wohl zu 100% noch niemand voraussagen, auch EU-Gerichte urteilen oftmals sehr überraschend.

Aber nun zu sagen, berliner35 wird mit Sicherheit verlieren, ist m.E. Kaffeesud-Leserei. Das weiss vermutlich noch nicht mal ein Anwalt ganz genau.
Wir stehen am 9.3. vor diesem Problem und werden entscheiden müssen, was wir tun, sollte die Prüfung nicht geschafft werden. Wird dann auch hinauslaufen, das
der Anwalt in Berlin mit hinzugezogen werden wird. Also begleitend mit Schreiben, mit Hinweis auf das neue Urteil. Das macht dann eben der Anwalt und er meinte
zu uns, die Chancen liegen nun sehr, sehr gut.
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#10 Re: Befragung durch Behörden,Scheinehe Zwangsheirat.

Beitrag von phitim »

bukeo hat geschrieben:Aber nun zu sagen, berliner35 wird mit Sicherheit verlieren, ist m.E. Kaffeesud-Leserei. Das weiss vermutlich noch nicht mal ein Anwalt ganz genau.
Ich kenne nicht mal seine Klagebegründung. Ein Aktenzeichen beim EuGH hat er mir auch nicht genannt. Wie soll man da prüfen?
Was er bisher vorgebracht hat, wird auf jedem Fall nicht zu einer erfolgreichen Klage führen. Das garantiere ich!
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