@bukeo hat doch Recht.

Themen über Voraussetzungen zur Eheschliessung, erforderliche Dokumente, Familiennachzug usw.
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berliner35
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#1 @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von berliner35 »

Habe gerade eine Übersetzung einer Anfrage an die Ministerpräsidentin von Thailand erhalten.

Werde diese am Montag mit den Vorschriften zum EFZ ( Übersetzt in Thai.) per E-Schreiben absenden.

Meine Frage ist,.: Warum muß sich ein Thaistaatsbürger von deutschen Behörden überprüfen lassen,um in Thailand eine Ehe mit einem Ausländer einzugehen?
Warum dürfen deutsche Gerichte,Scheidungsurteile aus Thailand überprüfen und danach die Ehescheidungsurteile für Rechtskräftig zu erklären?

Warum kann das Standesamt Bang Rak eine gesetzeswriedrige Eheschließung vornehmen?
Ohne Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung durch das Thaiaußenministerium?
Ist aber in der Thaigesetzgebung vorgeschrieben.

Probleme können auftauchen,bei der Beantragung der Witwenrente!

Jede deutsche Behörde ist berechtigt,einen Nachweis über die Rechtskraft der Eheschließung zu verlangen!

Kann jeder selbst nachlesen unter der Gesetzgebung " EGBGB "
Eheschließung im Ausland. Das steht im § 11 Abs.1,Die Ehe muß geschlossen sein nach den Rechtsvorschriften in Thailand.

Ich empfehle jeden,der in Bang Rak geheiratet hat sich an seinen Rententräger zu wenden,mit der Frage.: " Habe auf Empfehlung des Hinweises der Botschaft in Bang Rak die Ehe mit meiner Frau geschlossen,ohne vorher die rechtsgültige Überbeglaubigung des Außenministerium eingeholt zu haben,die Ehe vor dem Standesamt Bang Rak wurde geschlossen,nicht im Einklang mit der Thaigesetzgebung zur Eheschließung.

Erbitte nun eine rechtsverbindliche Auskunft.
1) Wird die Eheschließung bei der Beantragung der Witwenrente als Rechtskräftig geschlossene Ehe anerkannt?
2) Muß ich nun nochmals eine Rechtsgültige Ehe in Thailand vollziehen?


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bukeo
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#2 Re: @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:Habe gerade eine Übersetzung einer Anfrage an die Ministerpräsidentin von Thailand erhalten.

Werde diese am Montag mit den Vorschriften zum EFZ ( Übersetzt in Thai.) per E-Schreiben absenden.
erstmal herzlich willkommen :bier:

Würde sicher viele freuen, wenn du deine weiteren Erfahrungen anschliessend hier einbringen könntest.

Wenn ich hierzu nicht recht hätte, würde Herr Ihrig nicht eine einzige Heiratsurkunde zur Legalisierung annehmen. Er hat ausserdem in einem Schreiben an einen Nittaya.de Member zugegeben, das auch Heiratsurkunden, die ohne EFZ geschlossen wurden, gültig sind.
Somit weiss er also über die thail. Gesetzgebung Bescheid und informiert die Antragsteller dahingehend einfach nur bewusst falsch.
Hat aber nicht direkt mit der DB allgemein zu tun. Dort sitzen auch sehr hilfsbereite Beamte.
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plaaloma
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#3 Re: @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von plaaloma »

bukeo hat geschrieben: erstmal herzlich willkommen :bier:

Würde sicher viele freuen, wenn du deine weiteren Erfahrungen anschliessend hier einbringen könntest.
:zustimm: gleichfalls!
bukeo hat geschrieben:Wenn ich hierzu nicht recht hätte, würde Herr Ihrig nicht eine einzige Heiratsurkunde zur Legalisierung annehmen. Er hat ausserdem in einem Schreiben an einen Nittaya.de Member zugegeben, das auch Heiratsurkunden, die ohne EFZ geschlossen wurden, gültig sind.
Somit weiss er also über die thail. Gesetzgebung Bescheid und informiert die Antragsteller dahingehend einfach nur bewusst falsch.
:sauer: Ist das der neue Urkundsbeamte in BKK?
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bukeo
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#4 Re: @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von bukeo »

plaaloma hat geschrieben: :sauer: Ist das der neue Urkundsbeamte in BKK?
ja, NAchfolger von Frau oder Herr Hartung, soweit ich mich erinnere. M.E. ein Hardliner, leider keine gute Erfahrungen mit ihm.
Ich habe vollstes Verständnis, wenn ein Botschaftsbeamter die Interessen der Botschaft bzw. Deutschlands vertritt. Herr Ihrig vertritt aber scheinbar nur sein eigenes Ego.
Als sich Anfangs Kunden von uns beschwerten - das sie sozusagen nach Vorlage der Heiratsurkunde (ohne EFZ) all Kriminelle agierten, hab ich den Kunden nciht so recht geglaubt. Aber es wurden immer mehr, die identische Erklärungen über das Verhalten Herrn Ihrigs abgaben.

Da werden Kunden beschuldigt, die Standesbeamten bestochen, die Heiratsurkunde auf der Khao San Rd. erworben zu haben usw.
Das geht einfach zu weit. Einer hat sich dann beim Bundestag beschwert, der wurde dafür dann belohnt und durfte die Legalisierung selbst erledigen.
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plaaloma
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#5 Re: @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von plaaloma »

Vom Recht her kann den Urkundsbeamten keiner Weisungen geben! Da unterliegen sie aber dem Irrtum, weil sie bleiben natuerlich dem Recht unterstellt.
Bei mir wurden staendig Unterlagen nachgefordert , wie in Th.... :sauer: , der wollte, dass ich zum Standesamt 1 nach Berlin gehe, ... :sauer: bin ich aber nicht :joint:
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plaaloma
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#6 Re: @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von plaaloma »

Am meisten habe ich mich ueber die thaeilandischen "uebersetzer ..Damen" geaergert! Waehrend ich mit dem Urkundsbeamten dran war, hat die meine Frau bearbeitet, ... aber hallo!

Viele Urkundsbeamten glauben sie waeren goettlich weil ihnen keiner Weisungen in der Sache geben kann. Einige glauben deswegen sie koennen das Recht "beugen" oder gar verdrehen.
Das Verhalten der Angestellten Uebersetzerin, die meiner Frau gegenueber wie der Vorgesetzte vom Urkundsbeamten aufgetreten ist, war in dem Fall offensichtlich gedultet. :sauer:
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#7 Re: @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von berliner35 »

Schreibe hier und in einigen anderen Foren,bein Tip bin ich geflogen,weil ich mich gewehrt habe gegen andere User,schreibe auch im Blitzforum unter dem Namen " rama-6 ".
Kann nur sagen,der Admin @kai ist dort sehr neutral.

Von der Botschaft brauche ich keine Bestätigung über die Anerkennung einer Eheschließung im Ausland,nach der Gesetzgebung des Heiratsstaates.
Für mich können sie sich diese Benachrichtigung an die Backe schmieren.

Mir ist der Artikel 12 der EMRK bekannt," Recht auf Eheschließung in jedem Staat der Erde,nach der Gesetzgebung des Heiratsstaates."
Beispiel.: Eine Botschaft verweigert die Anerkennung der Ehe,da ohne EFZ.
Was würde ich machen?

Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Sitz des Außenministerium)wegen Verletzung des Artikel 12 der EMRK,mit Rechtsanspruch auf Artikel 267 der AEUV,
diese Klage sofort dem EuGH vorzulegen.Deutsche Gesetze haben keinerlei Vorrang vor EU Verordnungen oder Verträgen.

Die D.Botschaft muß sich aber über das Außenministerium die Frage gefallen lassen,warum eine Ehe,geschlossen vor dem Standesamt Bang Rak von der Botschaft legalisiert wird?
Auf der Homepage der DB.wird aber verwiesen,auf die Rechtswriedrigkeit einer Eheschließung vor dem Amphö Bang Rak,"" Ohne Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung kann vor dem Amphö Bang Rak sofort die Ehe vollzogen werden."

Meine Frau hat eine Klage eingereicht vor dem BVerfG,wegen Verletzung der Artikel 8 (Schutz der EHE) und Artikel 14 (Diskreminierungsverbot )der EMRK.
Mit dem Verweis,einen Beschluß zu erlassen,Einreise meiner Frau jederzeit nach Deutschland ohne ein Visum oder einen AI Sprachkurs nachzuweisen,
solange die Ehe Bestand hat.

Klage konnte sofort vor dem BVerfG eingereicht werden,da einige Beshlüsse vom BVerwG und dem BVerfG gegen die Artikel 8 und 14 der EMRK verstossen haben.Meine Frau hat auch die Forderung erhoben,nach Artikel 267 AEUV diese Klage,(sofern das BVerfG keinen Beschluss fassen will oder kann )diese Klage dem EuGH vorzulegen.
Grund war,der Innensenator von Berlin hat die Ausstellung einer Aufenthalstkarte verweigert und Empfohlen,das Gerichtlich zu klären.

Wer nun Fragen hat,der melde sich über meine E-Mail.
wolfgangbee@msn.com
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#8 Re: @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von bukeo »

plaaloma hat geschrieben: Viele Urkundsbeamten glauben sie waeren goettlich weil ihnen keiner Weisungen in der Sache geben kann. Einige glauben deswegen sie koennen das Recht "beugen" oder gar verdrehen.
da kann ich nicht mitreden, weil ich sehr, sehr wenig mit der DB zu tun habe. Wir haben uns ja darauf spezialisiert, die DB eben nicht zu konsultieren. Weil es einfach nicht nötig ist. Warum sollte sich eine Thai-Frau, die in TH heiraten möchte, sich von einem ausl. Staat überprüfen lassen. Gibt es so eigentlich fast nirgends, nicht mal in der Schweiz. Soweit ich weiss, nur Österreich und Deutschland. Die Schweiz verweist hinsichtlich Ehe mit Thai in Thailand - auf das Recht in Thailand. So soll es auch sein...
Aber ev. geht ja Herr Ihrig irgendwann mal, nach zig Protesten zur Nachschulung nach Berlin und kommt dann geläutert zurück.
:joint:
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#9 Re: @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von berliner35 »

bukeo hat geschrieben:
plaaloma hat geschrieben: :sauer: Ist das der neue Urkundsbeamte in BKK?
ja, NAchfolger von Frau oder Herr Hartung, soweit ich mich erinnere. M.E. ein Hardliner, leider keine gute Erfahrungen mit ihm.
Ich habe vollstes Verständnis, wenn ein Botschaftsbeamter die Interessen der Botschaft bzw. Deutschlands vertritt. Herr Ihrig vertritt aber scheinbar nur sein eigenes Ego.
Als sich Anfangs Kunden von uns beschwerten - das sie sozusagen nach Vorlage der Heiratsurkunde (ohne EFZ) all Kriminelle agierten, hab ich den Kunden nciht so recht geglaubt. Aber es wurden immer mehr, die identische Erklärungen über das Verhalten Herrn Ihrigs abgaben.

Da werden Kunden beschuldigt, die Standesbeamten bestochen, die Heiratsurkunde auf der Khao San Rd. erworben zu haben usw.
Das geht einfach zu weit. Einer hat sich dann beim Bundestag beschwert, der wurde dafür dann belohnt und durfte die Legalisierung selbst erledigen.
Es tut mir leid,aber Schuld hast Du selbst!
Nach der ersten Beschwerde von einem Kunden,hätte ich sofort diesen eine Copie der EMRK in die Hand gedrückt,mit Verweis auf Artikel 12.
Du kannst auch noch mit der Hand vermerken,nach einem Beschluß des EuGH C 119/05 steht das EU Recht über die Nationale Gesetzgebung.

Schreibe doch an den Botschafter,schreibe ihm,Du wirst die Bundesrepublik Deutschland sofort vor dem EuGH bringen,da die Botschaft versucht in einem Rechtsstaat(Thailand)seine deutsche Gesetzgebung,gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Heiratsstaates durchzusetzen,sollte die Botschaft weiter deine Kunden beleidigen und die Legalisation verweigern.
Für weitere Empfehlungen frage mich über E-Mail.
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#10 Re: @bukeo hat doch Recht.

Beitrag von bukeo »

berliner35 hat geschrieben:
Es tut mir leid,aber Schuld hast Du selbst!
Nach der ersten Beschwerde von einem Kunden,hätte ich sofort diesen eine Copie der EMRK in die Hand gedrückt,mit Verweis auf Artikel 12.
Du kannst auch noch mit der Hand vermerken,nach einem Beschluß des EuGH C 119/05 steht das EU Recht über die Nationale Gesetzgebung.
das hab ich auch gemacht, nicht nach dem ersten Kunden - aber nach einigen. Es geht nun den Dienstweg weiter, wenn es nötig wird. Also Vorgesetzter von Herrn Ihrig, Botschafter, Bundestag und Auswärtiges Amt. Geht wesentlich schneller, als Klagen über den EUGH.

WIr hatten schon in anderer Sache einen BTA in Anspruch genommen - du glaubst es nicht, die Reaktionszeiten war immens schnell. BTA Email ans AA, AA Mail an die Botschaft und das Problem war innerhalb eines Tages dann gelöst. :joint:
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