Phommel! Nur deshalb weil du immer vor mir weggelaufen bist!Monika » 22 Nov 2015, 15:45 hat geschrieben: Gott sei Dank kenne ich keine Deutschen dieser Sorte in meinem Umkreis. Darauf werde ich gleich mal anstossen
Rama9/ berliner 35 auf Chaos Trip
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#136 Re: Rama9/ berliner 35 auf Chaos Trip
..We finished democrazy for now!.......weiteres unter http://www.schoenes-thailand.at/
#137 Re: Rama9/ berliner 35 auf Chaos Trip
Nein nein, ich bin nicht Phommel. Ich bin einer von den Guten
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#138 Re: Rama9/ berliner 35 auf Chaos Trip
Wer sagt denn dass Phommel schlecht ist?
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#139 Re: Rama9/ berliner 35 auf Chaos Trip
Also ich nicht
#140 Re: Rama9/ berliner 35 auf Chaos Trip
An die DRV Berlin.
Durch Beschluss des Sozialgericht Brandenburg, wurde mir die Kostenerstattung und die Nebenausgaben, Zugesprochen bis zum Oktober 2013.
Gegen einen Einspruch Ihrerseits erhebe ich schon im Voraus Einspruch, wie mir im Beschluss zugestanden!
Da meine Klage nur Begruendet war mit dem Art. 17 der Charta der EU, Schutz des Eigentum, werde ich fuer die Zeit von Okt. 2013 beim EuGH klage einreichen.
Nun koennten Sie ja Antreten beim EuGH und Erklaeren, mit welcher Gesetzgebung Sie den Beschluss des EuGH C 617/10 aushebeln wollen!
Kein Gericht in der Eu, hat das Recht ueber einen Art. der Charta eine Entscheidungsfindung zu treffen!
Sie koennten ja Antreten und Erklaeren, wie das BVerfG, der EuGH ist ein Sondergericht, wie zur Nazizeit, nach Art. 101 des GG.!
MfG
Wolfgang Richter
265/46 Choa-Lai
76120 Cha-Am
Thailand
Durch Beschluss des Sozialgericht Brandenburg, wurde mir die Kostenerstattung und die Nebenausgaben, Zugesprochen bis zum Oktober 2013.
Gegen einen Einspruch Ihrerseits erhebe ich schon im Voraus Einspruch, wie mir im Beschluss zugestanden!
Da meine Klage nur Begruendet war mit dem Art. 17 der Charta der EU, Schutz des Eigentum, werde ich fuer die Zeit von Okt. 2013 beim EuGH klage einreichen.
Nun koennten Sie ja Antreten beim EuGH und Erklaeren, mit welcher Gesetzgebung Sie den Beschluss des EuGH C 617/10 aushebeln wollen!
Kein Gericht in der Eu, hat das Recht ueber einen Art. der Charta eine Entscheidungsfindung zu treffen!
Sie koennten ja Antreten und Erklaeren, wie das BVerfG, der EuGH ist ein Sondergericht, wie zur Nazizeit, nach Art. 101 des GG.!
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