Kompatibilität alter Programme zu Windows

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HerbertM
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#11 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von HerbertM »

Irgendwie sitzt Dir der Bui ziemlich im Köpfchen fest, oder? Das nimmt ja krankhafte Züge an mit Dir.


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plaaloma
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#12 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von plaaloma »

NEOT hat geschrieben:Irgendwie sitzt Dir der Bui ziemlich im Köpfchen fest, oder? Das nimmt ja krankhafte Züge an mit Dir.
Bei Bedrohungen/Gefaehrdung meiner Familie reagiere ich auch heftig .... kann damit leben, wenn das als "krank" verdreht wird. :joint:
HerbertM
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#13 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von HerbertM »

Also wenn ich wirklich bedroht worden wäre, würde ich nicht ständig mit dem Ölkännchen herum laufen. Was soll das schon bringen?

Aber wer das mit Begeisterung tut, läuft doch etwas unrund.
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#14 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von plaaloma »

NEOT hat geschrieben:Also wenn ich wirklich bedroht worden wäre, würde ich nicht ständig mit dem Ölkännchen herum laufen. Was soll das schon bringen?

Aber wer das mit Begeisterung tut, läuft doch etwas unrund.
Faktisch muss keine Drohung erfolgt sein, es reicht, wenn Klarnamen und Adressdaten veroeffentlicht werden und dadurch eine Gefaehrdung entsteht! :sauer:
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#15 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von plaaloma »

Wenn es zu einer Straftat kommt, ist der Tatbestand der Beihilfe auch erfuellt, wenn solche Daten "nur" per PN oder Telefon weiter gegeben wurden. ;-)
Salino

#16 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von Salino »

NEOT hat geschrieben:Das nimmt ja krankhafte Züge an mit Dir.
Die hatte er vorher auch schon. So was kommt nicht von Heute auf Morgen.
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#17 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von plaaloma »

Salino hat geschrieben:
NEOT hat geschrieben:Das nimmt ja krankhafte Züge an mit Dir.
Die hatte er vorher auch schon. So was kommt nicht von Heute auf Morgen.
Habt ihr jetzt gemailt oder telefoniert... oder war das ein Selbstgespraech? :totlach:

@Salino, warum meldest du dich immer mit "unsichtbar", man sieht es ja doch! :totlach:
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#18 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von plaaloma »

Der Tatbestand der Beihilfe reicht nur bei besonders schweren Faellen zur Auslieferung* aus. In DACH lediglich nicht, wenn Todesstrafe droht.

Bei leichten Faellen wird ueberall in DACH auch verurteilt, wenn der Auslaender dort Klage einreicht.


*Beispiel: Thailaenderin reicht Klage in Thailand ein.
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#19 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von plaaloma »

Und immer daran denken, die groessten und DICKSTEN Stinker werden einen auf Zeugenschutzprogramm/Strafminderung machen und lassen die Kleinen ins Gras beissen.
Deswegen immer schoen Beweissmaterial sammeln! :totlach:
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#20 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows

Beitrag von plaaloma »

... und nicht vergessen, Selbstanzeige geht nicht mehr, wenn bereits Klage erhoben ist. :whistler:
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