Kompatibilität alter Programme zu Windows
#11 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
Irgendwie sitzt Dir der Bui ziemlich im Köpfchen fest, oder? Das nimmt ja krankhafte Züge an mit Dir.
"Ich freue mich auf dein mir gegenüber putziges Lächeln, wenn meine Faust in deiner Hackfresse ist" (Stalker & Schläger Enrico - http://nittaya.at/viewtopic.php?f=30&t=1676&start=75 )
#12 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
Bei Bedrohungen/Gefaehrdung meiner Familie reagiere ich auch heftig .... kann damit leben, wenn das als "krank" verdreht wird.NEOT hat geschrieben:Irgendwie sitzt Dir der Bui ziemlich im Köpfchen fest, oder? Das nimmt ja krankhafte Züge an mit Dir.
#13 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
Also wenn ich wirklich bedroht worden wäre, würde ich nicht ständig mit dem Ölkännchen herum laufen. Was soll das schon bringen?
Aber wer das mit Begeisterung tut, läuft doch etwas unrund.
Aber wer das mit Begeisterung tut, läuft doch etwas unrund.
"Ich freue mich auf dein mir gegenüber putziges Lächeln, wenn meine Faust in deiner Hackfresse ist" (Stalker & Schläger Enrico - http://nittaya.at/viewtopic.php?f=30&t=1676&start=75 )
#14 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
Faktisch muss keine Drohung erfolgt sein, es reicht, wenn Klarnamen und Adressdaten veroeffentlicht werden und dadurch eine Gefaehrdung entsteht!NEOT hat geschrieben:Also wenn ich wirklich bedroht worden wäre, würde ich nicht ständig mit dem Ölkännchen herum laufen. Was soll das schon bringen?
Aber wer das mit Begeisterung tut, läuft doch etwas unrund.
#15 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
Wenn es zu einer Straftat kommt, ist der Tatbestand der Beihilfe auch erfuellt, wenn solche Daten "nur" per PN oder Telefon weiter gegeben wurden.
#16 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
Die hatte er vorher auch schon. So was kommt nicht von Heute auf Morgen.NEOT hat geschrieben:Das nimmt ja krankhafte Züge an mit Dir.
#17 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
Habt ihr jetzt gemailt oder telefoniert... oder war das ein Selbstgespraech?Salino hat geschrieben:Die hatte er vorher auch schon. So was kommt nicht von Heute auf Morgen.NEOT hat geschrieben:Das nimmt ja krankhafte Züge an mit Dir.
@Salino, warum meldest du dich immer mit "unsichtbar", man sieht es ja doch!
#18 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
Der Tatbestand der Beihilfe reicht nur bei besonders schweren Faellen zur Auslieferung* aus. In DACH lediglich nicht, wenn Todesstrafe droht.
Bei leichten Faellen wird ueberall in DACH auch verurteilt, wenn der Auslaender dort Klage einreicht.
*Beispiel: Thailaenderin reicht Klage in Thailand ein.
Bei leichten Faellen wird ueberall in DACH auch verurteilt, wenn der Auslaender dort Klage einreicht.
*Beispiel: Thailaenderin reicht Klage in Thailand ein.
#19 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
Und immer daran denken, die groessten und DICKSTEN Stinker werden einen auf Zeugenschutzprogramm/Strafminderung machen und lassen die Kleinen ins Gras beissen.
Deswegen immer schoen Beweissmaterial sammeln!
Deswegen immer schoen Beweissmaterial sammeln!
#20 Re: Kompatibilität alter Programme zu Windows
... und nicht vergessen, Selbstanzeige geht nicht mehr, wenn bereits Klage erhoben ist.
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