Seit(d) dem Wassana mit Familie und 2 Deutschen (Logan und Christian) unterwegs in Chiang Mai ist um seine neuen Leggins vorzuführen, hat Winzig Zeit gefunden um das WWW zu erkunden
Der Lumpensammler hat geschrieben: Sag du Zweiraumwohnungbasher, hattest du nicht behauptet dein AG haette keine Subventionen abgegriffen? :biggrin:
Stand 2006
Haftung aus Zuwendungsbescheiden:
Mehrere Portfoliounternehmen haben in erheblichem Umfang staatliche Subventions- und Zuwendungsleistungen erhalten, deren Mittelbindungsfrist noch nicht ausgelaufen ist. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass insoweit Rückforderungsansprüche erhoben werden. Dies kann sich ganz erheblich negativ auf das jeweilige Beteiligungsunternehmen auswirken.Die A..... F..... GmbH, an der die Gesellschaft eine Beteiligung in Höhe von 79,8 % hält, hat Fördermittel erhalten, für deren Rückzahlung teilweise Frau S....., die Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden der m.... AG, haftet. Insofern besteht das Risiko, dass die m.... AG in übermäßiger Weise finanzielle Mittel einsetzen könnte, um das Entstehen eines Rückzahlungsanspruchs zu verhindern.
http://www.babbelgosch.org/viewtopic.php?f=6&t=878
und weiter
Dein Urteilsvermoegen ist ja nicht mal mehr rudimentaer vorhanden.
Ich bin nicht mehr bereit die staendigen Poebeleien unterster Schublade des feinen Ceo hinzunehmen
war ihm woll peinlich
Oke ich raeum nachher auf.