Quelle: http://www.nittaya.de/behoerden-papiere ... ost1446089Marcus hat geschrieben:Das hat der Peter noch nicht weiter durchdacht. Jegliches weltweites Einkommen wird in Thailand nur dann steuerpflichtig, wenn es ins Land verbracht wird, und dann auch nur, wenn es nicht schon anderweitig versteuert wurde (z.B. unter Doppelbesteuerungsabkommen). Eine Adresse ist dabei absolut irrelevant.
Das ist,... nicht korrekt. Es wird nur "assessable income" versteuert, wozu Auslandsrenten nicht gehoeren. Siehe hierzu:
http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html
Der stinknormale auslaendische Rentner ist gar nicht in der Lage sein auslaendisches Renteneinkommen zu versteuern, da er nicht ueber eine thailaendische dreinzehnstellige Steuernummer verfuegt. Bestenfalls wenn er ueber eine entsprechende ID durch ein Hausbuch (im Regelfall von gelber Farbe) verfuegt, koennte er versuchen Steuern beim thailaendischen Fiskus loszuwerden.
Ergo, bringt er nur Renteneinkommen nach Thailand und kein Einkommen aus Vermietungen, Erwerbstaetigkeit, Urheberrechten, Dividenden etc. (=assessable income) dann unterliegt er nicht der thailaendischen Steuerpflicht.
Steuern zahlen ist somit in Thailand ein Privileg, da koennte ja jeder kommen und hier einfach Steuern zahlen wollen.
Im Bedarfsfall klaere ich weiter in Sachen thailaendische Gegebenheiten auf, zu meinem ueblichen Stundensatz, der deutlich unter dem eines deutschen Steuerberaters oder Advokaten liegt. Weil ich nur Fahrrad und keinen Lexus oder Benz fahre.