http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/ ... igern.htmlDeutschland kann EU-Ausländern Hartz IV verweigern
Deutschland darf Zuwanderern aus dem EU-Ausland weiterhin Hilfe verwehren, wenn diese nur wegen der Sozialleistungen ins Land kommen. Zu dieser Auffassung gelangt Generalanwalt Melchior Wathelet in einem Gutachten für das Luxemburger Gericht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) mitteilte. Die entsprechenden deutschen Rechtsvorschriften erlaubten die Verhinderung von Missbrauch und Formen von "Sozialtourismus" (Az.: C-333/13).
Im vorliegenden Fall ließ das Leipziger Sozialgericht vom EuGH prüfen, ob das Jobcenter in Leipzig einer arbeitslosen Rumänin zurecht Hartz IV verweigern darf. Allerdings erhält die Frau für ihren in Deutschland geborenen Sohn monatlich 184 Euro Kindergeld und 133 Euro Unterhaltsvorschuss.
Die Rumänin wohnt mit ihrem Sohn seit mehreren Jahren in Leipzig in der Wohnung ihrer Schwester, die beide mit Naturalien versorgt. Die Frau hat keinen erlernten oder angelernten Beruf und war bislang weder in Deutschland noch in Rumänien erwerbstätig. Sie bemühte sich den Angaben zufolge offenbar in Deutschland nicht um eine Arbeitsstelle. Nach einer Klage der Rumänin gegen das Jobcenter wegen der Ablehnung von Hartz IV legte das Sozialgericht Leipzig den Fall dem EuGH vor.
Urteil steht noch aus
Die Empfehlungen des Generalanwalts sind für den EuGH zwar nicht bindend. Das Gericht folgt jedoch häufig dessen juristischer Beurteilung. Sein Urteil im vorliegenden Fall will der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.
Das Verfahren hatte im Januar hohe Wellen geschlagen, weil in Medienberichten der Eindruck vermittelt wurde, dass EU-Zuwanderern ein leichterer Zugang zu staatlichen Hilfen wie Hartz-IV-Leistungen ermöglicht werden solle.
Vor allem die CSU hatte daraufhin gegen "Armutszuwanderung nach Deutschland" gewettert. In Großbritannien schürt die in den Umfragen zur Europawahl führende Partei Ukip die Furcht vor einer Masseneinwanderung von Rumänen und Bulgaren in die britischen Sozialsysteme.
Deutsche Regelung soll "Sozialtourismus" verhindern
Der Generalanwalt wies nun darauf hin, dass das EU-Recht es EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen gestattet, sich für drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten - solange sie dessen Sozialhilfeleistungen nicht unangemessen in Anspruch nehmen.
Wenn sie länger als drei Monate bleiben wollen, müssten sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, so dass sie keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmestaats benötigen. Daraus folge zwangsläufig, dass es bei der Gewährung von Sozialhilfeleistungen zu einer Ungleichbehandlung im Verhältnis zwischen Staatsangehörigen des Aufnahmelandes und anderen EU-Bürgern kommen könne, argumentierte der Generalanwalt.
Die deutsche Regelung, die eine Belastung für das Sozialhilfesystem durch jene EU-Bürger verhindern soll, die ausschließlich wegen eines möglichen Hartz-IV-Bezugs eingereist sind, stehe im Einklang mit dem Willen des EU-Gesetzgebers, befand Wathelet. Die Regelungen könnten verhindern, dass Menschen, "die von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen, ohne sich integrieren zu wollen, eine Belastung für das Sozialhilfesystem werden".
Anspruch durch Beschäftigung
In Deutschland sind Arbeitsuchende und arbeitslose Zuwanderer aus EU-Ländern von Hartz-IV-Hilfen generell ausgeschlossen. Erst wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen, erwerben sie Ansprüche. Nach EU-Recht dürfen sich für drei Monate in einem anderen Mitgliedsstaat der EU aufhalten, solange sie die Sozialleistungen des Staates nicht unangemessen in Anspruch nehmen. Danach müssen sie über ausreichende Mittel verfügen, um für sich selbst sorgen zu können.
kein hartz4 tourismus mehr. jetzt wird die zuwanderung der sozialschmaotzer endlich wieder zurück gehen.