Neot, Hoeneß und Amigos

hier kann man sich miteinander über veschiedenes unterhalten...
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GuntherV
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#61 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von GuntherV »

Zur Bewährung können nur Haftstrafen bis max. 2 Jahre ausgesetzt werden.
Er muss also definitiv in den Bau einfahren.
Von den 3,5 Jahren muss er aber letztendlich (gute Führung) nur die Hälfte absitzen.
Aus meiner Sicht ein Witz dieses Strafmass des Gerichtsurteils.
Das bekommt ja schon jemand, der 5 - 10 x beim Schwarzfahren der Straßenbahn erwischt wurde.


Aurillac
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#62 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von Aurillac »

Erst mal schauen was die Revision bringt, das kann noch in beiden Richtungen sich gewaltig ändern.
Forenbeitrag der ausreichte fuer einen Durchsuchungsbeschluss bei einer deutschen Tageszeitung um die Identitaet des Users zu ermitteln..

"Dieser Ullrich verbietet sogar Familienvaetern ihr Feierabendbier. Das ist Rechtsbeugung"
GuntherV
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#63 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von GuntherV »

Dass einer Revision stattgegeben wird, ist recht unwahrscheinlich, weil hierbei nur Verfahrensfehler beurteilt werden.
Aber schon richtig, es könnte sich ein geringeres, aber auch ein viel höheres Strafmaß ergeben.
Aurillac
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#64 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von Aurillac »

Besonders pikant fand ich das Detail mit dem Solidaritätszuschlag :grin: der im Prozess bei der Berechnung gefehlt hat, den das Gericht aber nicht im Urteil vergessen hat.
28,5 Mio sinds damit lt. Urteil als Endstand statt 27,2 Forderung der Staatsanwaltschaft.
Forenbeitrag der ausreichte fuer einen Durchsuchungsbeschluss bei einer deutschen Tageszeitung um die Identitaet des Users zu ermitteln..

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#65 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von GuntherV »

Wenn man Stimmen aus den südlichen Regionen der Republik im TV hört,
muss man annehmen, dass halb Bayern entmündigt werden sollte.
:bloed:
Aurillac
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#66 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von Aurillac »

GuntherV hat geschrieben:Wenn man Stimmen aus den südlichen Regionen der Republik im TV hört,
muss man annehmen, dass halb Bayern entmündigt werden sollte.
:bloed:
Was erwartest du von FC-Bayern-Fans?
Nur der FCA! :bier:

Interessanter Beitrag in meinem Heimatforum von einem Rechtsanwalt:
2 spannende Aspekte + 2 Spekulationen

1. Aspekt:
Das LG sagte zum einen, es war tatbestandlich kein besonders schwerer Fall. Motiv wäre weniger Eigenvorteilsverschaffung gewesen, als eine Art Spielsucht und damit verbundene Verblendung. Das kann man, muss man ihm aber so nicht durchgehen lassen. Sollte das ein Revisionsgericht anders sehen, sind tatsächlich 5 Jahre und mehr denkbar. Und das kann als eher rechtlich geprägte Frage auf eine Revision hin ohne weiteres anders beurteilt werden!

2. Aspekt:
Das LG sagte zum anderen bei der Strafzumessung, es lag keine unglücklich schief gelaufene Selbstanzeige (Künstlerpech oder so, in dem Fall wäre das ein Riesenplus für H., das ihn unter 2 Jahre und in die Bewährung bringen könnte) vor, sondern eine haarsträubend unbrauchbare Selbstanzeige, mit der die Finanzbehörden gar nix anfangen konnten. H´s Problem ist nun: Die Qualität der Selbstanzeige ist eine Tatsachenfrage, die in der Revision gar nicht mehr geprüft wird (Stichwort: "Rechtsinstanz", keine "Tatsacheninstanz"); vor dem BGH findet keine ergänzende Beweisaufnahme statt. H.`s Verteidiger müssten das Revisionsgericht daher davon überzeugen, dass das Ausgangsgericht den Sachverhalt im Aspekt Qualität der Selbstanzeige nicht richtig ermittelt hat (oder zB einen "absoluten Revisionsgrund" finden). Dann gäbe es eine Zurückverweisung ans LG zur weiteren Sachverhaltsaufklärung.

1. Spekulation:
Mein Bauch sagt mir, dass es in einer Revision für H. eher schlimmer als besser kommen könnte. Es ist daher ein gefährliches Spiel, wenn H. in Revision geht. Andererseits ist er ja eine Spielernatur. Ob die Sta Revision einlegt, kann H. sowieso nicht beeinflussen.

2. Spekulation:
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass der Verfasser der Selbstanzeige angesichts der deutlichen Worte des LG im Moment ein eher unangenehmes Telefonat mit seiner Berufshaftpflicht führt.
http://www.augsburger-allgemeine.de/com ... -im-Steuer
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#67 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von GuntherV »

FDP-Kubicki, seines Zeichens Fachanwalt für Steuerrecht, sieht das Strafmaß im unteren Drittel angesiedelt.
Hoeneß sollte jetzt wirklich die Einsicht in das Unrecht seiner Tat und auch die genügende Demut haben, dieses für ihn sehr schmeichelhafte Urteil ohne weiteres Zicken anzunehmen.
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Kevin
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#68 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von Kevin »

Interessanter Vergleich:

http://www.20min.ch/panorama/news/story ... s-15301277
Wegen Steuerhinterziehung hat das Frankfurter Landgericht Maslowskaya, die bereits neun Monate U-Haft abgesessen hat, nun zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Insgesamt soll die Ex-Geliebte 775'000 Euro Steuern hinterzogen haben.
Bedeutet dies nun, wenn schon hinterziehen dann aber gleich richtig, weil die Strafe in etwa gleich ausfällt?
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#69 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von woody »

Isaan hat geschrieben:Ach, ich zahle keine Steuern und bekomme Subventionen? Interessant. Wo bekommat man denn diese "Subventionen"? .....

Aber diese Mietspekulanten sollte man trotzdem mal richtig ran nehmen. Machen sie ein schönes Leben mit Zweit- und Drittwohnung auf dem Rüxken eines Grundrechtes, pfui.

@Isaanie bist du der Steuerberater oder der Personal Coach von Dr. Neot oder wieso fuehlst du dich angesprochen?

Und natuerlich gebe ich dir Recht Mietspekulaten sollte man mal richtig ran nehmen. Ebenso die Fehlbeleger von oeffentlich gefoerderten Bahnwohnungen.
woody ist ein Chauvinisten-Arschloch (© cara bambina)
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#70 Re: Neot, Hoeneß und Amigos

Beitrag von berndgrimm »

Also ich höre gerade DLF und die Kommentare aus Bayern über das Hoeness Urteil!

Ich muss mich bei Thaksins Wahlvieh in aller Form entschuldigen.
Denn gegenüber den CSU Watschlern sind sie hochintellektuelle Intelligenzler!
Wie kann so ein Volk 70 Jahre Gesellschaftsentwicklung glatt verschlafen?
..We finished democrazy for now!.......weiteres unter http://www.schoenes-thailand.at/
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